Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind ein Maß für die Beitragsleistung eines Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie werden für jedes Beitragsjahr ermittelt und fließen in die Berechnung der Rentenhöhe ein. Dabei gilt: Je höher die Anzahl der Entgeltpunkte, desto höher die spätere Rente. Um Entgeltpunkte zu erhalten, muss der Versicherte Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen. Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit können Entgeltpunkte generieren, sofern sie als rentenrechtliche Zeiten anerkannt werden.

Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Grundlage des Bruttoeinkommens des Versicherten. Dabei wird das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Deutschland als Vergleichswert herangezogen, der sogenannte "Durchschnittsverdienst". Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 40.000 Euro pro Jahr.
Um die Anzahl der Entgeltpunkte für ein bestimmtes Beitragsjahr zu ermitteln, wird das individuelle Bruttoeinkommen des Versicherten durch den Durchschnittsverdienst geteilt und mit dem Faktor 1,0 multipliziert. Liegt das Einkommen also beispielsweise bei 30.000 Euro, ergibt sich ein Entgeltpunkt von 0,75 (30.000 / 40.000 x 1,0). Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro würde ein Entgeltpunkt von 1,0 erzielt werden.
Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten, die ein Versicherter pro Jahr erhalten kann, beträgt 2,0. Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro oder mehr. Bei einem Einkommen über dieser Grenze werden keine weiteren Entgeltpunkte mehr berechnet. Dies dient dazu, eine Begrenzung der Rentenhöhe zu gewährleisten.

Um die Berechnung der Entgeltpunkte besser zu verstehen, hier ein Beispiel
Herr Müller hat in den letzten 30 Jahren stets ein Bruttoeinkommen von 50.000 Euro pro Jahr erzielt. Seine Entgeltpunkte für jedes dieser Beitragsjahre berechnen sich wie folgt: 

50.000 / 40.000 x 1,0 = 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr

Insgesamt hat Herr Müller somit 37,5 Entgeltpunkte (30 Jahre x 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr) angesammelt. Diese fließen in die Berechnung seiner Rente ein und bestimmen somit maßgeblich deren Höhe.