Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Entgeltpunkte

Entgeltpunkte sind ein Begriff aus dem deutschen Rentenversicherungssystem und dienen als Maßstab für die Berechnung der Rentenhöhe. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung und spielen auch bei der privaten Altersvorsorge eine Rolle. Doch was genau bedeuten Entgeltpunkte und wie werden sie ermittelt?

Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Die Berechnung der Entgeltpunkte erfolgt auf Grundlage des Bruttoeinkommens des Versicherten. Dabei wird das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Deutschland als Vergleichswert herangezogen, der sogenannte "Durchschnittsverdienst". Dieser wird jährlich angepasst und liegt derzeit bei rund 40.000 Euro pro Jahr.
Um die Anzahl der Entgeltpunkte für ein bestimmtes Beitragsjahr zu ermitteln, wird das individuelle Bruttoeinkommen des Versicherten durch den Durchschnittsverdienst geteilt und mit dem Faktor 1,0 multipliziert. Liegt das Einkommen also beispielsweise bei 30.000 Euro, ergibt sich ein Entgeltpunkt von 0,75 (30.000 / 40.000 x 1,0). Bei einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro würde ein Entgeltpunkt von 1,0 erzielt werden.
Die maximale Anzahl an Entgeltpunkten, die ein Versicherter pro Jahr erhalten kann, beträgt 2,0. Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro oder mehr. Bei einem Einkommen über dieser Grenze werden keine weiteren Entgeltpunkte mehr berechnet. Dies dient dazu, eine Begrenzung der Rentenhöhe zu gewährleisten.

Um die Berechnung der Entgeltpunkte besser zu verstehen, hier ein Beispiel
Herr Müller hat in den letzten 30 Jahren stets ein Bruttoeinkommen von 50.000 Euro pro Jahr erzielt. Seine Entgeltpunkte für jedes dieser Beitragsjahre berechnen sich wie folgt: 

50.000 / 40.000 x 1,0 = 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr

Insgesamt hat Herr Müller somit 37,5 Entgeltpunkte (30 Jahre x 1,25 Entgeltpunkte pro Jahr) angesammelt. Diese fließen in die Berechnung seiner Rente ein und bestimmen somit maßgeblich deren Höhe.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Entgeltpunkte?

Die Höhe der Entgeltpunkte wird nicht nur durch das Einkommen, sondern auch durch andere Faktoren beeinflusst. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl der Versicherungsjahre, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Arbeitslosigkeit. Auch freiwillige Beiträge können sich auf die Anzahl der Entgeltpunkte auswirken. Grundsätzlich gilt: Je mehr Entgeltpunkte ein Versicherter hat, desto höher fällt seine Rente aus.

Wie werden Entgeltpunkte in der Rentenberechnung verwendet?
Entgeltpunkte sind ein wichtiger Bestandteil der Rentenberechnung. Sie werden zusammen mit dem aktuellen Rentenwert, der ebenfalls jährlich angepasst wird, verwendet, um die Höhe der Rente zu ermitteln. Dabei gilt: Die Anzahl der Entgeltpunkte multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert ergibt die monatliche Rente. Bei der Berechnung der Rente werden auch andere Faktoren wie zum Beispiel Versicherungszeiten und Abschläge berücksichtigt.

Welche Rolle spielen Entgeltpunkte bei der privaten Altersvorsorge?
Auch bei der privaten Altersvorsorge spielen Entgeltpunkte eine wichtige Rolle. Viele private Rentenversicherungen orientieren sich bei der Berechnung der Rentenhöhe an den Entgeltpunkten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass die private Rente in etwa der gesetzlichen Rente entspricht. Allerdings gibt es hierbei auch Unterschiede, da private Rentenversicherungen oft zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel eine Hinterbliebenenrente oder eine Kapitalauszahlung bieten.

Was passiert mit den Entgeltpunkten im Rentenalter?
Im Rentenalter werden die Entgeltpunkte in eine monatliche Rente umgewandelt. Diese wird dann in der Regel bis zum Lebensende des Versicherten ausgezahlt. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, sich die Rente als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Hierbei wird jedoch ein Abschlag von 1% pro Monat der vorzeitigen Auszahlung berechnet.

Können Entgeltpunkte auch vererbt werden?
Entgeltpunkte können nicht vererbt werden. Sie sind an die Person gebunden, die sie erwirtschaftet hat. Das bedeutet, dass bei einem Todesfall die Entgeltpunkte nicht auf die Hinterbliebenen übertragen werden. Allerdings können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, die sich ebenfalls an den Entgeltpunkten des Verstorbenen orientiert.

Zusammenfassung
Entgeltpunkte sind ein wesentlicher Faktor zur Berechnung der Rentenhöhe im deutschen Rentensystem. Sie basieren auf dem Bruttoeinkommen des Versicherten im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen und werden durch Faktoren wie Versicherungsjahre und Kindererziehungszeiten beeinflusst. Die maximale Anzahl pro Jahr ist auf 2 Punkte begrenzt. In der Rentenberechnung multipliziert man die gesammelten Entgeltpunkte mit dem aktuellen Rentenwert, um die monatliche Rente zu bestimmen. Im Rentenalter werden die Punkte in eine Rente umgewandelt, wobei sie nicht vererbbar sind, jedoch Hinterbliebene unter Umständen eine Rente erhalten können.