FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

Rentenwert

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BegriffDefinition
Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist eine zentrale Rechengröße der gesetzlichen Rentenversicherung. Er gibt an, welcher monatliche Rentenbetrag einem Entgeltpunkt entspricht. Zusammen mit den persönlichen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor bestimmt er die Höhe der gesetzlichen Rente.

Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert?
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert bundesweit 42,52 Euro. Ein Entgeltpunkt entspricht damit bei einer Altersrente ohne Zu- oder Abschläge derzeit grundsätzlich einem monatlichen Bruttorentenbetrag von 42,52 Euro.

Was bedeutet der Rentenwert für die eigene Rente?
Der aktuelle Rentenwert wird in der Rentenformel mit den persönlichen Entgeltpunkten, dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor multipliziert. Hat ein Versicherter beispielsweise 40 Entgeltpunkte erworben und beträgt sowohl der Zugangsfaktor als auch der Rentenartfaktor 1,0, ergibt sich bei einem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro eine monatliche Bruttorente von 1.700,80 Euro.

Ist der Rentenwert dasselbe wie ein Entgeltpunkt?
Nein. Entgeltpunkte bilden insbesondere ab, wie das versicherte Einkommen eines Versicherten im Verhältnis zum Durchschnittsentgelt stand. Der aktuelle Rentenwert bestimmt dagegen, welcher Eurobetrag einem Entgeltpunkt bei der Rentenberechnung zugeordnet wird. Entgeltpunkt und Rentenwert sind deshalb zwei unterschiedliche Bestandteile der Rentenberechnung.

Wie wird der aktuelle Rentenwert angepasst?
Der aktuelle Rentenwert wird grundsätzlich zum 1. Juli eines Jahres neu bestimmt. Für seine Entwicklung spielen insbesondere die Lohnentwicklung und die gesetzlichen Regelungen zur Rentenanpassung eine Rolle. Die Renten folgen damit nicht unmittelbar der Inflation. Steigende Verbraucherpreise führen also nicht automatisch zu einer entsprechend hohen Rentenanpassung.

Gilt in Ost- und Westdeutschland derselbe Rentenwert?
Ja. Seit dem 1. Juli 2023 gilt in den alten und neuen Bundesländern ein einheitlicher aktueller Rentenwert. Die frühere Unterscheidung zwischen aktuellem Rentenwert und aktuellem Rentenwert (Ost) besteht für die laufende Rentenberechnung nicht mehr.

Gilt der Rentenwert nur für Altersrenten?
Der aktuelle Rentenwert wird auch bei der Berechnung anderer Renten der gesetzlichen Rentenversicherung verwendet. Dazu gehören beispielsweise Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten. Dass bei gleicher Zahl an Entgeltpunkten dennoch unterschiedliche Rentenbeträge entstehen können, liegt unter anderem am jeweiligen Rentenartfaktor und gegebenenfalls am Zugangsfaktor.

Steigen bestehende Renten, wenn der Rentenwert steigt?
Ja. Wird der aktuelle Rentenwert im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung erhöht, wirkt sich dies grundsätzlich auch auf bereits laufende Renten aus. Rentner müssen die Anpassung nicht gesondert beantragen.

Wie Entgeltpunkte, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktueller Rentenwert zusammenspielen, erläutert unsere FAQ zur Rentenformel. Einen ausführlichen Überblick über die gesetzliche Altersvorsorge finden Sie auf unserer Seite gesetzliche Rentenversicherung.

Stand: September 2026