Begriff | Definition |
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Rentenformel | Die Rentenformel ist eine Formel zur Berechnung einer Rente. Renten wie die gesetzliche Altersrente ergeben sich aus dem individuellen Lebenslauf und werden durch bestimmte Lebensabschnitte unterschiedlich stark beeinflusst. Eine pauschale Rentenberechnung ist daher nicht immer möglich. Eine erste Hochrechnung der Rente kann der Renteninformation entnommen werden, die jedem Versicherten ab dem 27. Lebensjahr regelmäßig zugesendet wird. Informationen über die Bruttorente kann die Rentenformel liefern, die wie folgt lautet: Die Entgeltpunkte ergeben sich aus dem individuellen Jahreseinkommen, das mit dem durchschnittlichen jährlichen Einkommen von allen Versicherten verglichen wird. Entspricht das Jahreseinkommen diesem Durchschnittsverdienst, wird 1 Entgeltpunkt angerechnet. Berücksichtigt werden dabei auch Zeiten für Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen durch ein hypothetisches Einkommen, das sich anteilig oder voll nach dem Durchschnittsentgelt richtet. Mit dem Zugangsfaktor werden potenzielle Zuschläge oder Abschläge bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Hier kommt es darauf an, ob die Rentenberechnung bei, vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze erfolgt. Abzüge werden vorgenommen, wenn Versicherte vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge gibt es hingegen, wenn Versicherte nach dem Erreichen in Rente gehen oder zunächst auf den Bezug von Rente verzichten. Müssen keine Zuschläge oder Abzüge berücksichtigt werden, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Aktuelle Rentenwerte entsprechen dem Gegenwert in Entgeltpunkten und werden regelmäßig für Westdeutschland und Ostdeutschland angepasst. Aktuell (Stand: 2023) beträgt der Rentenwert für Westdeutschland 36,02 € und für Ostdeutschland 35,52 €. Beim Rentenfaktor kommt es auf die Rentenart an. Unterschieden wird zwischen Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung sowie Erziehungsrenten mit dem Faktor 1,0. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung werden 0,5 angerechnet, während Vollwaisenrenten mit 0,2 und Halbweisenrenten mit 0,1 berücksichtigt werden. Bei Witwen- und Witwerrenten beträgt der Rentenartfaktor 0,55 oder 0,6. Die Deutsche Rentenversicherung stellt Onlinerechner zur Verfügung, die eine Rentenberechnung nach der Rentenformel ermöglichen.
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