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BegriffDefinition
Zugangsfaktor

Der Zugangsfaktor ist eine Größe, die bei der Berechnung der Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Er ist ein Multiplikator, der auf die sogenannte Standardrente angewendet wird und somit die individuelle Rentenhöhe beeinflusst. Die Standardrente ist die Rente, die ein Versicherter erhalten würde, wenn er 45 Jahre lang den Durchschnittsverdienst in Deutschland erzielt hätte. Der Zugangsfaktor wird also verwendet, um die individuelle Rentenhöhe an die individuelle Beitragszahlung anzupassen.

Welche Gesetze sind für den Zugangsfaktor relevant?
Für den Zugangsfaktor sind vor allem das Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) und das Altersvermögensgesetz (AVmG) von Bedeutung. Diese Gesetze bilden die rechtliche Grundlage für die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland.

  1. Das SGB VI regelt die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland und enthält auch Bestimmungen zum Zugangsfaktor. In § 77 SGB VI ist festgelegt, dass der Zugangsfaktor bei der Berechnung der Rente berücksichtigt wird. Er wird dabei als Multiplikator verwendet, um die individuelle Rentenhöhe zu ermitteln.
    Im SGB VI sind vor allem die Klauseln zu den Versicherungszeiten und der Altersrente von Bedeutung für den Zugangsfaktor. So wird beispielsweise in § 50 SGB VI festgelegt, dass Versicherungszeiten, die vor dem 17. Lebensjahr zurückgelegt wurden, bei der Berechnung des Zugangsfaktors nicht berücksichtigt werden. Auch die Altersrente für langjährig Versicherte (§ 237 SGB VI) und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (§ 237a SGB VI) haben Auswirkungen auf den Zugangsfaktor.
  2. Das AVmG wurde im Jahr 2001 eingeführt und regelt die staatlich geförderte private Altersvorsorge, insbesondere die Riester-Rente. Auch dieses Gesetz hat Auswirkungen auf den Zugangsfaktor in der gesetzlichen Rentenversicherung. So wird in § 10a AVmG festgelegt, dass bei der Berechnung des Zugangsfaktors auch Zeiten der Riester-Rente berücksichtigt werden können.
  3. Neben dem SGB VI und dem AVmG gibt es noch weitere Gesetze, die Auswirkungen auf den Zugangsfaktor haben können. Dazu gehören beispielsweise das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG), das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) und das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG). Diese Gesetze regeln unter anderem die steuerliche Behandlung von Renten, die betriebliche Altersvorsorge und die Aufteilung von Rentenansprüchen bei einer Scheidung.

Wie wird der Zugangsfaktor berechnet?
Der Zugangsfaktor wird auf Basis des individuellen Renteneintrittsalters berechnet. Dabei gilt: Je früher der Versicherte in Rente geht, desto niedriger ist der Zugangsfaktor und somit auch die Rente. Der Zugangsfaktor wird in Monatsschritten berechnet und beträgt für jeden Monat, den ein Versicherter vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, 0,3 Prozentpunkte weniger. Bei einem Renteneintritt von einem Monat vor der Regelaltersgrenze beträgt der Zugangsfaktor somit 99,7 Prozent.
Ein Beispiel:
Ein Versicherter geht mit 63 Jahren und 6 Monaten in Rente. Dies entspricht einem Renteneintritt von 18 Monaten vor der Regelaltersgrenze. Der Zugangsfaktor beträgt somit 97,6 Prozent (99,7 Prozent - 18 x 0,3 Prozent).

Welche Auswirkungen hat der Zugangsfaktor auf die Rente?
Der Zugangsfaktor hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Rente. Wie bereits erwähnt, wird er auf die Standardrente angewendet, um die individuelle Rentenhöhe zu berechnen. Je niedriger der Zugangsfaktor, desto niedriger ist somit auch die Rente. Dies gilt vor allem für Versicherte, die frühzeitig in Rente gehen. Durch den Abschlag des Zugangsfaktors wird ihre Rente dauerhaft gekürzt.
Allerdings kann der Zugangsfaktor auch positive Auswirkungen haben. Dies ist der Fall, wenn ein Versicherter über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet und somit später in Rente geht. In diesem Fall wird der Zugangsfaktor erhöht und somit auch die Rente. Der Zugangsfaktor kann also auch Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit setzen.

Welche Rolle spielt der Zugangsfaktor bei der Flexirente?
Mit der Einführung der Flexirente im Jahr 2017 wurde der Zugangsfaktor noch wichtiger. Die Flexirente ermöglicht es Versicherten, flexibler in Rente zu gehen und dabei weiterhin zu arbeiten. Der Zugangsfaktor spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da er auch auf die Teilrente angewendet wird. Das bedeutet, dass Versicherte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Teilrente gehen, durch den Abschlag des Zugangsfaktors eine niedrigere Teilrente erhalten.

Zusammenfassung
Der Zugangsfaktor ist ein Multiplikator für die Berechnung der deutschen Altersrente, der je nach Renteneintrittsalter die Rentenhöhe beeinflusst. Rechtliche Grundlagen hierfür bieten das SGB VI und das AVmG. Früherer Renteneintritt führt zu einem niedrigeren Zugangsfaktor und somit zu einer geringeren Rente. Andererseits kann ein späterer Renteneintritt zu einer höheren Rente führen. Bei der Flexirente spielt der Zugangsfaktor ebenfalls eine Rolle und beeinflusst die Höhe der Teilrente.