FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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Teilrente

Eine Teilrente ist ein frei gewählter Anteil einer gesetzlichen Altersrente. Wer Anspruch auf eine Altersrente hat, muss diese nicht zwingend als Vollrente beziehen, sondern kann sich für eine Teilrente entscheiden. Damit lässt sich beispielsweise der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestalten.

Die Teilrente darf mindestens 10 Prozent und höchstens 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Die Höhe innerhalb dieser Grenzen kann grundsätzlich selbst gewählt werden.

Wie funktioniert eine Teilrente?

Wer beispielsweise Anspruch auf eine Altersrente von 1.800 Euro monatlich hat und eine Teilrente von 70 Prozent wählt, erhält zunächst 1.260 Euro monatlich. Die übrigen 30 Prozent der Altersrente werden zunächst nicht in Anspruch genommen.

Die gewählte Höhe ist nicht dauerhaft festgeschrieben. Versicherte können ihre Teilrente grundsätzlich für die Zukunft verändern oder später zur Vollrente wechseln.

Muss man für eine Teilrente weniger arbeiten?

Nein. Die Teilrente ist nicht automatisch an eine bestimmte Arbeitszeit gekoppelt. Sie kann zwar genutzt werden, um den Übergang von einer Vollzeitbeschäftigung in den Ruhestand mit einer Teilzeitbeschäftigung zu verbinden. Eine entsprechende Verringerung der Arbeitszeit ist jedoch keine Voraussetzung für den Bezug einer Alters-Teilrente.

Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Auch bei einer vorgezogenen Altersrente kann deshalb grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Altersrente aufgrund des Hinzuverdienstes gekürzt wird.

Kann eine Teilrente die spätere Altersrente erhöhen?

Eine Teilrente kann Auswirkungen auf die spätere Rentenhöhe haben. Wird eine vorgezogene Altersrente nur teilweise in Anspruch genommen, kann der zunächst nicht bezogene Rentenanteil bei einer späteren Inanspruchnahme einen geringeren oder keinen Abschlag erhalten.

Wer neben einer Altersrente weiter versicherungspflichtig beschäftigt ist, kann außerdem weitere Rentenanwartschaften erwerben. Wie sich diese zusätzlichen Entgeltpunkte auf die Rente auswirken, hängt unter anderem davon ab, ob die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde.

Ist eine Teilrente dasselbe wie eine teilweise Erwerbsminderungsrente?

Nein. Beide Begriffe sollten klar voneinander unterschieden werden. Die Teilrente nach § 42 SGB VI ist ein selbst gewählter Anteil einer Altersrente. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist dagegen eine eigenständige Rentenart und setzt ein entsprechend eingeschränktes Leistungsvermögen voraus.

Eine teilweise Erwerbsminderung liegt grundsätzlich vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Warum kann eine Teilrente bei der Pflege von Angehörigen interessant sein?

Eine besondere Bedeutung kann die Teilrente für Menschen haben, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze einen Angehörigen nicht erwerbsmäßig pflegen. Beim Bezug einer Altersvollrente zahlt die Pflegekasse nach Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.

Beim Bezug einer Teilrente können dagegen unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiterhin Beiträge der Pflegekasse zur Rentenversicherung gezahlt werden. Dadurch können zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

Welche Auswirkungen kann eine Teilrente auf das Krankengeld haben?

Für beschäftigte Altersrentner kann die Höhe der Teilrente Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch haben. Bis Ende 2026 konnte insbesondere eine Teilrente von 99,99 Prozent genutzt werden, um bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen den Krankengeldanspruch aufrechtzuerhalten.

Ab 1. Januar 2027 ändert sich diese Regelung. Bei einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente entfällt künftig der Krankengeldanspruch. Wer neben der Altersrente weiter beschäftigt ist und einen gesetzlichen Krankengeldanspruch erhalten möchte, muss deshalb die neue Grenze beachten.

Kann eine Teilrente Auswirkungen auf eine Betriebsrente haben?

Ja. Die Wahl einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann je nach Versorgungsordnung Auswirkungen auf eine betriebliche Altersversorgung haben. Vor einem Wechsel von der Voll- in eine Teilrente sollte deshalb geprüft werden, welche Regelungen für die jeweilige Betriebsrente gelten.

Auch arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen können bei einer Weiterbeschäftigung neben dem Rentenbezug eine Rolle spielen.

Wie wird eine Teilrente beantragt?

Die Altersrente als Teilrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Dabei wird angegeben, welcher Prozentsatz der Vollrente ausgezahlt werden soll. Auch ein späterer Wechsel zu einem anderen Teilrentenanteil oder zur Vollrente kann für die Zukunft beantragt werden.

Wer eine Teilrente mit einer Weiterbeschäftigung, der Pflege eines Angehörigen oder einer betrieblichen Altersversorgung verbinden möchte, sollte vorher prüfen, welche Auswirkungen sich auf Rentenhöhe und Sozialversicherung ergeben.

Zusammenfassung: Eine Teilrente ist ein selbst gewählter Anteil einer gesetzlichen Altersrente. Sie kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente betragen und ermöglicht einen flexibleren Übergang in den Ruhestand. Sie ist nicht mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu verwechseln. Seit 2023 können Altersrentner unabhängig von der Höhe ihres Hinzuverdienstes arbeiten. Besondere Auswirkungen einer Teilrente können sich unter anderem bei der Pflege von Angehörigen, beim Krankengeld und bei einer betrieblichen Altersversorgung ergeben.

Stand: Oktober 2026