Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Vorgezogene Rente

Unter vorgezogener Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung versteht man einen vorzeitigen Bezug der Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters. Dies ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Zunächst einmal muss der Versicherte das Mindestalter für eine Altersrente erreicht haben. Dieses liegt derzeit bei 63 Jahren und wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
  • Zudem muss eine bestimmte Wartezeit erfüllt sein, das heißt, der Versicherte muss eine gewisse Anzahl an Beitragsjahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Diese Wartezeit beträgt derzeit 35 Jahre, kann jedoch je nach Geburtsjahr variieren.
  • Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der vorgezogenen Rente ist die Abschläge, die damit verbunden sind. Da der Versicherte früher in den Ruhestand geht, erhält er eine geringere Rente, da er weniger Beitragsjahre vorweisen kann.
  • Die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rentenbeginns und der Anzahl der fehlenden Beitragsjahre bis zum regulären Rentenalter. Pro Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird, werden 0,3 Prozent Abschlag berechnet. Bei einer vorgezogenen Rente von 24 Monaten vor dem regulären Rentenalter ergibt sich somit ein Abschlag von 7,2 Prozent.

Wichtig zu wissen ist auch:

  • Die vorgezogene Rente endet nicht automatisch mit dem Erreichen des Rentenalters. Sie wird weiterhin gezahlt, bis der Versicherte das reguläre Rentenalter erreicht hat. Danach wird die Rente neu berechnet und die Abschläge fallen weg.
  • Eine vorgezogene Rente kann Auswirkungen auf andere Sozialleistungen haben. So kann es beispielsweise zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes kommen, wenn der Versicherte vorzeitig in Rente geht. Auch die Krankenversicherung kann sich ändern, da bei der vorgezogenen Rente der Versicherte nicht mehr über den Arbeitgeber versichert ist, sondern in die Krankenversicherung der Rentner wechselt.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Steuerpflicht der vorgezogenen Rente. Diese unterliegt der Einkommensteuer und muss somit in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings gibt es hierbei einen Freibetrag, der je nach Rentenbeginn und -höhe variiert.

Die vorgezogene Rente ist eine gute Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Allerdings muss der Versicherte hierbei einige Aspekte wie Abschläge, Auswirkungen auf andere Sozialleistungen und die Steuerpflicht beachten. Eine frühzeitige und umfassende Beratung durch die Rentenversicherung oder einen Rentenberater ist daher empfehlenswert.