Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Altersrente für Schwerbehinderte

Eine Altersrente für Schwerbehinderte ist eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung, die speziell für Menschen mit einer Schwerbehinderung vorgesehen ist. Sie soll diesen Personen im Alter eine finanzielle Absicherung bieten, da sie aufgrund ihrer Behinderung oft nicht in der Lage sind, bis zum regulären Renteneintrittsalter zu arbeiten.

Die Höhe der Altersrente für Schwerbehinderte richtet sich nach den individuellen Beitragszahlungen, die im Laufe des Erwerbslebens geleistet wurden. Dabei werden auch Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Kindererziehung berücksichtigt. Zudem gibt es einen Zuschlag von 10,8 % auf die Rente, wenn die Schwerbehinderung vor dem 60. Lebensjahr eingetreten ist und eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren erfüllt wurde.

Um eine Altersrente für Schwerbehinderte zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Die Schwerbehinderung muss mindestens einen Grad von 50 aufweisen. 
  2. Eine Wartezeit von 35 Jahren muss erfüllt sein, wobei auch Zeiten der Schulausbildung oder des Studiums angerechnet werden.
  3. Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht höher sein als die Altersrente für Schwerbehinderte.

Was ist noch wichtig?

  • Die Altersrente für Schwerbehinderte wird nicht automatisch mit Eintritt in das Rentenalter gezahlt. Die Antragstellung muss selbstständig bei der zuständigen Rentenversicherung erfolgen. Dabei sollten alle relevanten Unterlagen, wie beispielsweise der Schwerbehindertenausweis und Nachweise über die Wartezeit, eingereicht werden.
  • Die Altersrente für Schwerbehinderte ist nicht mit anderen Leistungen, wie beispielsweise der Grundsicherung im Alter, kombinierbar!
    Es ist daher ratsam, sich frühzeitig über die individuelle finanzielle Situation im Alter zu informieren und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen, um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten.

Zusammenfassung
Die Altersrente für Schwerbehinderte ist eine spezielle Rentenversicherung für Menschen mit einer Behinderung, die eine finanzielle Absicherung im Alter bietet. Die Rentenhöhe basiert auf den geleisteten Beitragszahlungen und berücksichtigt Arbeitslosigkeit sowie Kindererziehung. Bei einer Schwerbehinderung vor dem 60. Lebensjahr und einer Wartezeit von 35 Jahren gibt es einen Rentenzuschlag. Voraussetzungen sind ein Schwerbehinderungsgrad von mindestens 50 und die Erfüllung der Wartezeit. Die Rente muss beantragt werden und ist nicht mit anderen Leistungen kombinierbar. Es wird empfohlen, sich frühzeitig über die finanzielle Altersabsicherung zu informieren.