Eine Wartezeit bezeichnet bei Versicherungen einen vertraglich festgelegten Zeitraum, in dem bestimmte Versicherungsleistungen noch nicht oder nur eingeschränkt beansprucht werden können. Ob eine Wartezeit besteht und wie lange sie dauert, hängt von der jeweiligen Versicherungsart und den Versicherungsbedingungen ab. Eine allgemeine gesetzliche Wartezeit für alle Versicherungsverträge gibt es nicht.
Wann beginnt eine Wartezeit?
Maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Eine Wartezeit beginnt regelmäßig mit dem vertraglich bestimmten Versicherungsbeginn. Der Vertrag kann also bereits bestehen, während für bestimmte Leistungen zunächst noch eine Wartezeit gilt.
Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Wartezeiten?
Das Versicherungsvertragsgesetz sieht keine einheitliche Wartezeit für alle Versicherungen vor. Für die private Krankenversicherung enthält § 197 VVG jedoch besondere Regelungen. Soweit Wartezeiten vereinbart werden, darf die allgemeine Wartezeit in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherung grundsätzlich drei Monate nicht überschreiten. Für bestimmte Leistungen können besondere Wartezeiten von bis zu acht Monaten gelten. Für die Pflegekrankenversicherung gelten eigene Regelungen.
Gibt es bei jeder privaten Krankenversicherung eine Wartezeit?
Nein. Ob tatsächlich eine Wartezeit gilt, hängt vom jeweiligen Vertrag und von der persönlichen Situation ab. Bei einem unmittelbaren Wechsel aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer anderen Krankheitskostenversicherung können bereits zurückgelegte Versicherungszeiten unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf eine Wartezeit angerechnet werden. In der Praxis können Wartezeiten deshalb ganz oder teilweise entfallen.
Gibt es Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung?
Bei Rechtsschutzversicherungen sind Wartezeiten in verschiedenen Leistungsbereichen üblich. Häufig beträgt die Wartezeit drei Monate. Sie gilt jedoch nicht zwangsläufig für sämtliche Rechtsschutzleistungen. Entscheidend sind der gewählte Tarif, der betroffene Leistungsbereich und die Versicherungsbedingungen. Außerdem sind Rechtsstreitigkeiten, deren maßgeblicher Versicherungsfall bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist, grundsätzlich nicht dadurch versichert, dass eine Wartezeit später abläuft.
Gibt es bei der Privathaftpflichtversicherung eine Wartezeit?
Bei einer klassischen Privathaftpflichtversicherung besteht üblicherweise keine allgemeine Wartezeit. Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Schäden, deren Ursache bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes liegt, werden dadurch jedoch nicht nachträglich versichert.
Gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung eine Wartezeit?
Bei einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht üblicherweise keine allgemeine Wartezeit von mehreren Monaten nach Vertragsbeginn. Davon zu unterscheiden ist der für die Leistung maßgebliche Begriff der Berufsunfähigkeit. Je nach Versicherungsbedingungen muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich für einen bestimmten Zeitraum bestehen beziehungsweise bereits entsprechend lange bestanden haben. Das ist keine Wartezeit nach Vertragsabschluss.
Was ist der Unterschied zwischen Wartezeit und Karenzzeit?
Wartezeit und Karenzzeit bezeichnen unterschiedliche Sachverhalte. Eine Wartezeit liegt grundsätzlich am Beginn des Versicherungsverhältnisses beziehungsweise des Versicherungsschutzes. Eine Karenzzeit beginnt dagegen erst nach Eintritt des versicherten Ereignisses. Während der Karenzzeit besteht der Versicherungsfall bereits, die vereinbarte Leistung setzt jedoch erst nach Ablauf des festgelegten Zeitraums ein.
Ob eine Versicherung eine Wartezeit vorsieht und für welche Leistungen sie gilt, sollte deshalb immer anhand der konkreten Versicherungsbedingungen geprüft werden. Siehe auch: Karenzzeit vs. Wartezeit bei Versicherungen.
Synonyme:
Wartezeiten