Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist eine Altersrente, die von der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gezahlt wird. Sie ist in § 33 Abs. 2 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches VI (SGB VI) geregelt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Regelaltersrente zu erhalten?
Um die Regelaltersrente zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Erreichen des gesetzlichen Rentenalters
    Das gesetzliche Rentenalter beträgt derzeit 65 Jahre und wird schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt das Renteneintrittsalter von 67 Jahren.

  2. Erfüllung der Wartezeit
    Um Anspruch auf die Regelaltersrente zu haben, muss eine sogenannte Wartezeit erfüllt sein. Diese beträgt in der Regel 5 Jahre und kann durch Beitragszeiten, Ersatzzeiten oder Anrechnungszeiten erfüllt werden.

  3. Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen
    Der Versicherte muss in der Regel mindestens 5 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wie hoch ist die Regelaltersrente?
Die Höhe der Regelaltersrente richtet sich nach den individuellen Beitragszeiten und dem Durchschnittseinkommen des Versicherten. Sie wird auf Basis der sogenannten Entgeltpunkte berechnet, die sich aus den gezahlten Beiträgen und dem Durchschnittseinkommen ergeben. Der aktuelle Rentenwert beträgt derzeit 39,32 Euro pro Entgeltpunkt (Stand: Juli 2024).

Welche Arten von Regelaltersrenten gibt es?
Es gibt zwei Arten von Regelaltersrenten:

  1. Regelaltersrente für langjährig Versicherte
    Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die mindestens 35 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

  2. Regelaltersrente für besonders langjährig Versicherte
    Diese Rente wird an Versicherte gezahlt, die mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Wie wird die Regelaltersrente beantragt?
Die Regelaltersrente muss bei der zuständigen Rentenversicherung beantragt werden. Dies kann in der Regel ab dem 63. Lebensjahr erfolgen. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden. Dabei müssen alle erforderlichen Unterlagen, wie z.B. der Personalausweis, die Versicherungsnummer und die Nachweise über die Beitragszeiten, eingereicht werden.

Wann wird die Regelaltersrente ausgezahlt?
Die Regelaltersrente wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Der genaue Auszahlungstermin hängt vom Geburtsdatum des Versicherten ab und kann bei der zuständigen Rentenversicherung erfragt werden.

Was passiert, wenn die Regelaltersrente vorzeitig in Anspruch genommen wird?
Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersrente ist grundsätzlich möglich, jedoch mit Abschlägen verbunden. Diese betragen derzeit 0,3% pro Monat, in dem die Rente vor dem regulären Rentenalter in Anspruch genommen wird. Bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme von 2 Jahren beträgt der Abschlag somit 7,2%.

Kann die Regelaltersrente auch mit anderen Renten kombiniert werden?
Ja, die Regelaltersrente kann mit anderen Renten, wie z.B. einer Betriebsrente oder einer privaten Altersrente, kombiniert werden. Hierbei kann es jedoch zu einer Anrechnung der anderen Renten auf die Regelaltersrente kommen.

Zusammenfassung
Die Regelaltersrente wird von der deutschen Rentenversicherung gezahlt und setzt das Erreichen des Rentenalters (aktuell 65, steigt auf 67 Jahre) sowie eine Mindestwartezeit von 5 Jahren voraus. Die Höhe richtet sich nach den eingezahlten Beiträgen und dem Durchschnittseinkommen. Es gibt Regelaltersrenten für langjährig (35 Jahre Beitragszeit) und besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Beitragszeit). Die Beantragung erfolgt ab 63 Jahren bei der Rentenversicherung und die Auszahlung ist monatlich im Voraus. Vorzeitige Inanspruchnahme führt zu Abschlägen und Kombination mit anderen Renten ist möglich, kann aber auf die Regelaltersrente angerechnet werden.