FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Regelaltersrente

Die Regelaltersrente ist die grundlegende Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie kann bezogen werden, wenn die persönliche Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit erfüllt ist. Anders als bestimmte andere Altersrenten kann die Regelaltersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für die Regelaltersrente?
Für einen Anspruch müssen Versicherte ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Für diese Wartezeit können neben Beitragszeiten auch weitere rentenrechtlich berücksichtigungsfähige Zeiten von Bedeutung sein. Es müssen also nicht zwingend fünf Jahre mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung vorliegen.

Wann ist die Regelaltersgrenze erreicht?
Die Regelaltersgrenze richtet sich nach dem Geburtsjahr. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Für frühere Jahrgänge gelten niedrigere, schrittweise angehobene Altersgrenzen.

Kann die Regelaltersrente früher bezogen werden?
Nein. Die Regelaltersrente selbst kann nicht vorzeitig bezogen werden – auch nicht mit Abschlägen. Wer bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine andere Altersrente haben, beispielsweise die Altersrente für langjährig Versicherte oder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Einen Überblick finden Sie unter Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wie hoch ist die Regelaltersrente?
Die Rentenhöhe hängt vor allem von den während des Versicherungslebens erworbenen Entgeltpunkten ab. Für die Berechnung werden außerdem der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert berücksichtigt. Deshalb fällt die Regelaltersrente individuell unterschiedlich aus.

Wie wird die Regelaltersrente beantragt?
Die Regelaltersrente wird nicht automatisch gezahlt, sondern muss beantragt werden. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Vorher sollte geprüft werden, ob der Versicherungsverlauf vollständig ist und alle für die Rentenberechnung wichtigen Zeiten erfasst wurden. Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen der Rentenversicherung beantragen.