FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein zentraler Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland. Sie sichert Versicherte nicht nur im Alter ab, sondern bietet unter bestimmten Voraussetzungen auch Schutz bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene. Darüber hinaus gehören Leistungen zur Rehabilitation zu ihren Aufgaben.

Wer ist gesetzlich rentenversichert?
Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Darüber hinaus unterliegen bestimmte Gruppen von Selbstständigen der Versicherungspflicht. Andere Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag pflichtversichern oder freiwillige Beiträge zahlen. Mehr dazu erfahren Sie unter gesetzliche Rentenversicherung für Selbstständige. Auch Kindererziehungs-, Pflege- und weitere rentenrechtliche Zeiten können für spätere Rentenansprüche von Bedeutung sein.

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen im Umlageverfahren finanziert. Die laufenden Beiträge werden also überwiegend dafür verwendet, die aktuellen Renten zu finanzieren. Bei Arbeitnehmern werden die Beiträge grundsätzlich gemeinsam von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Ergänzend erhält die Rentenversicherung Mittel aus dem Bundeshaushalt.

Wie wird die spätere Rente berechnet?
Die Höhe der gesetzlichen Rente hängt insbesondere von den im Versicherungsleben erworbenen Entgeltpunkten ab. Vereinfacht ausgedrückt werden damit die eigenen beitragspflichtigen Einkommen ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen der Versicherten gesetzt. Für die spätere Rentenhöhe spielen außerdem der Zugangsfaktor, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert eine Rolle.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Rentenversicherung?
Neben verschiedenen Altersrenten gehören insbesondere Renten wegen Erwerbsminderung sowie Witwen-, Witwer- und Waisenrenten zum Leistungsspektrum. Hinzu kommen medizinische Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Welche Voraussetzungen für die einzelnen Leistungen gelten, erfahren Sie in unserem Überblick über die Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wer organisiert die gesetzliche Rentenversicherung?
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung. Sie führen die Rentenversicherung durch, beraten Versicherte und entscheiden über Renten- und andere Leistungsansprüche.

Ausführliche Informationen: Gesetzliche Rentenversicherung einfach erklärt

Synonyme: DRV, Gesetzliche Rentenversicherung