Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Gesetzliche Rentenversicherung

Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung von Arbeitnehmern im Alter. Sie ist eine staatliche Versicherung, die in erster Linie dazu dient, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und somit Altersarmut vorzubeugen. 
Die gesetzliche Rentenversicherung wurde 1889 von Otto von Bismarck eingeführt und ist seitdem kontinuierlich weiterentwickelt worden. Sie ist eine umlagefinanzierte Versicherung, das heißt, die Beiträge der aktuell Erwerbstätigen werden direkt für die Auszahlung der Renten an die Rentner verwendet. Dadurch wird ein Generationenvertrag geschaffen, bei dem die jüngere Generation für die ältere Generation aufkommt.

Das Rentensystem in Deutschland basiert auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip, das besagt, dass die Höhe der Rente von den eingezahlten Beiträgen abhängt. Dabei werden die Beiträge in Entgeltpunkte umgerechnet, die wiederum den Rentenanspruch bestimmen. Je höher das Einkommen und je länger die Beitragszahlung, desto höher ist auch die Rente.

Die gesetzliche Rentenversicherung zeichnet sich durch ihre Pflichtmitgliedschaft aus. Das bedeutet, dass alle Arbeitnehmer, die in Deutschland beschäftigt sind, automatisch in die Rentenversicherung einbezogen werden. Durch die Pflichtmitgliedschaft und die Umlagefinanzierung wird ein solidarisches System geschaffen, das auf dem Prinzip der Generationengerechtigkeit basiert. Die Rentenversicherung ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialstaats und trägt dazu bei, die Lebensqualität im Alter zu erhalten.

Die Rentenversicherung bietet verschiedene Leistungen an, die je nach individueller Situation in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören neben der Altersrente auch die Erwerbsminderungsrente, die Witwen- und Waisenrente sowie Rehabilitationsmaßnahmen.

Auch Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen. Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen und richten sich nach dem Einkommen des Versicherten.

Um eine Rente zu erhalten, muss man in der Regel das Rentenalter erreicht haben, das derzeit bei 67 Jahren liegt. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen, allerdings mit Abschlägen auf die Rente. Zudem können Versicherte auch nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten und somit ihre Rente aufstocken.