Risiko-Sachversicherungen

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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Wie Sie Ihre KFZ-Versicherung kündigen können

Unter normalen Umständen, kann eine Kfz-Versicherung lediglich einmalig im Jahr gekündigt werden. Als Stichtag für die Kündigung ist der 30. November allgemeinhin bekannt, die Kündigung wird in diesem Falle zum 31. Dezember des Jahres wirksam. Die Kündigung der Kfz-Versicherung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und Sie sollten hierbei darauf achten, sich auf jeden Fall eine Bestätigung darüber einzuholen. So haben Sie am Ende schwarz auf weiß in der Hand, dass Ihre Kündigung eingegangen und bearbeitet worden ist. Um Ihre bisherige Kfz-Versicherung zu kündigen, senden Sie das Kündigungsschreiben an den Versicherer. Dies kann per Post oder per Fax geschehen, in einzelnen Fällen werden auch Kündigungen per E-Mail akzeptiert.

Auf die Kündigungsfrist von vier Wochen müssen Sie auch achten, wenn Ihre Kfz-Versicherung unterjährig läuft, beispielsweise, wenn Sie diese im April abgeschlossen haben. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Ihre Kündigungsfrist nicht zum 30. November, sondern zu Ende Februar läuft. Diese Details finden Sie in den Versicherungsunterlagen, die Ihnen vom Versicherer zugestellt wurden. Im Zweifelsfall können Sie aber auch direkt beim Versicherer nachfragen, hier wird man Ihnen weiterhelfen. Verpassen Sie die Kündigungsfrist, sind Sie im Normalfall ein weiteres Jahr an den Versicherer gebunden. Für die Kündigung einer Kfz-Versicherung kann es allerdings auch Ausnahmen geben.

 

Kfz-Versicherung kündigen wenn das versicherte Fahrzeug verkauft wird

Sollten Sie Ihr versichertes Fahrzeug verkaufen, können Sie den bisherigen Versicherungstarif natürlich auflösen. Dies geschieht zumeist automatisch, wenn Sie das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden. Die Zulassungsstelle gibt eine Information an den Versicherer weiter, der die bisher bestehende Versicherung dann stilllegen wird. Sie erhalten dann im Anschluss die Kündigungsbestätigung für Ihre Unterlagen. Ebenso werden Sie eine Abschlussrechnung erhalten. In vielen Fällen erhalten Sie vielfach einen Teil der Versicherungsprämie erstattet. Da die Kfz-Versicherung immer im Voraus bezahlt wird, sind Nachzahlungen eher die Ausnahme.

Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, damit Sie die Kfz-Versicherung nicht mehr in Anspruch nehmen müssen. Auch die reine Abmeldung des Fahrzeugs ist ausreichend. Da der PKW dann nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen ist, ist keine Kfz-Versicherung mehr erforderlich. Einige Versicherer wandeln die Versicherung dann allerdings in eine Ruheversicherung um, die beitragsfrei ist. Melden Sie das Fahrzeug erneut an, kann der Versicherer verlangen, den alten Vertrag fortzuführen. Ein Kfz-Versicherungswechsel ist außerdem möglich, wenn Sie ein anderes Fahrzeug nutzen wollen. Dazu melden Sie das alte Fahrzeug ab und ein neues Fahrzeug an. An den bisherigen Versicherer und seine Tarife sind Sie in diesem Fall nicht gebunden. Der Kündigungsvorgang läuft hier ebenso ab, als wenn Sie das bisher versicherte Fahrzeug verkaufen und abmelden.

 

Höhere Prämien für Kfz-Versicherung: Sonderkündigung ist möglich!

Als Versicherungsnehmer haben Sie noch eine weitere Möglichkeit, eine Kfz-Versicherung zu kündigen. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherer die Beiträge für Ihre Versicherung erhöht. In diesem Fall können Sie abweichend vom jeweiligen Stichtag dennoch Ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Außerdem können Sie die Kfz-Versicherung kündigen, wenn Ihr Versicherer die Bedingungen für die Versicherung ändert. Ein weiterer Grund für eine außerordentliche Kündigung ist ein bereits regulierter Schadenfall. Innerhalb von vier Wochen können Sie die Versicherung kündigen. Achtung: Diese Möglichkeit hat aber auch der Versicherer, der den bisherigen Versicherungsvertrag auflösen kann.

Für Sie ist die Kündigung durch den Versicherer meist mit höheren Zusatzbeiträgen verbunden, da Sie bei vielen Versicherern somit als „Risiko-Versicherter“ gelten. Sofern es Ihnen möglich ist, sollten Sie also aktiv die Kündigung der Kfz-Versicherung durchführen. Hat Ihnen Ihr Versicherer bereits gekündigt, ist es ratsam, dort nach einer Kündigungsumkehr zu fragen. In diesem Fall zieht der Versicherer seine Kündigung zurück und Sie können stattdessen die Kündigung aussprechen. Für zukünftige Beitragszahlungen erweist sich dies in den allermeisten Fällen als deutlich positiver. Ein Kfz-Versicherungsvergleich ist auch in diesem Fall anzuraten, da Sie auf diese Weise einen günstigen Tarif finden können, der Ihnen bestmöglichen Schutz bietet.

 

Welche Daten müssen in der Kfz-Versicherungskündigung enthalten sein?

Damit Sie Ihre Kfz-Versicherung möglichst einfach und sicher kündigen können, sollten einige relevante Daten in Ihrem Kündigungsschreiben enthalten sein. Auf jeden Fall gehört Ihr Name und Ihre Adresse in das Kündigungsschreiben und auch die Adresse des Versicherers ist in jedem Fall notwendig. Dazu sollten Sie auch die Versicherungsnummer angeben, damit die Kündigung problemlos zugeordnet werden kann. Zusätzlich sollten Sie auch angeben, welches Kennzeichen das versicherte Fahrzeug hat, dessen Versicherung gekündigt werden soll. Eine eigenhändige Unterschrift sowie ein aktuelles Datum sind ebenfalls notwendig. Machen Sie von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, sollten Sie außerdem auch den Grund für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung angeben.