Welche Versicherungen Selbstständige benötigen, lässt sich nicht mit einer allgemeinen Liste beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Art der Tätigkeit, mögliche Haftungsrisiken, das Einkommen, vorhandene Rücklagen und die Frage, welche finanziellen Folgen ein Schaden für Sie persönlich oder für Ihren Betrieb hätte.
Anders als bei vielen Arbeitnehmern müssen Selbstständige einige Bereiche ihrer sozialen und finanziellen Absicherung stärker selbst gestalten. Dabei sollten private und berufliche Risiken getrennt betrachtet werden. Nicht möglichst viele Versicherungen sind das Ziel, sondern ein Schutz, der zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit und finanziellen Situation passt.
Welche Risiken sollten Selbstständige zuerst absichern?
Auch für Selbstständige gilt: Große finanzielle Risiken sollten Vorrang vor kleineren Schäden haben. Dabei geht es nicht nur um private Risiken. Ein längerer Einkommensausfall, hohe Schadenersatzforderungen oder ein größerer betrieblicher Schaden können sowohl die berufliche als auch die private Existenz gefährden.
Deshalb sollten Sie zunächst überlegen, welche Schäden Sie aus eigenen Mitteln tragen könnten und welche Ihre finanziellen Möglichkeiten übersteigen würden. Dieses Vorgehen entspricht dem GAU-Prinzip: Zuerst die Risiken mit besonders großen finanziellen Folgen betrachten und erst danach entscheiden, welcher zusätzliche Versicherungsschutz sinnvoll ist.
Wie müssen sich Selbstständige krankenversichern?
Auch Selbstständige benötigen eine Absicherung für den Krankheits- und Pflegefall. Wer mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt, kann unter den jeweiligen Voraussetzungen freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder sich privat krankenversichern.
Welche Lösung langfristig geeignet ist, sollte nicht allein anhand des aktuellen Beitrags entschieden werden. Einkommen, familiäre Situation, gewünschte Leistungen und die langfristige Beitragsentwicklung können bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
Sind Selbstständige gesetzlich rentenversichert?
Eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für alle Selbstständigen besteht derzeit nicht. Bestimmte selbstständig Tätige unterliegen jedoch der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Dazu können unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Handwerker, Lehrer, Hebammen, Pflegepersonen, Künstler und Publizisten sowie Selbstständige gehören, die im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig sind.
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, sollte seine Altersvorsorge dennoch frühzeitig planen. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen beispielsweise eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder andere Formen der Altersvorsorge infrage. Welche Lösung geeignet ist, hängt von Einkommen, vorhandenen Ansprüchen, gewünschter Flexibilität und den persönlichen Zukunftsplänen ab.
Wie wichtig ist die Einkommensabsicherung für Selbstständige?
Die eigene Arbeitskraft ist für viele Selbstständige die Grundlage ihres Einkommens. Können Sie wegen Krankheit oder gesundheitlicher Einschränkungen längere Zeit oder dauerhaft nicht arbeiten, können private Lebenshaltungskosten und betriebliche Verpflichtungen trotzdem weiterlaufen.
Deshalb gehört die Absicherung des eigenen Einkommens zu den Risiken, die Selbstständige besonders sorgfältig prüfen sollten. Eine mögliche Form der Absicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Welche Absicherung geeignet ist, hängt unter anderem von der ausgeübten Tätigkeit, dem Einkommen, vorhandenen Ansprüchen und den laufenden finanziellen Verpflichtungen ab. Ein pauschaler Prozentsatz des Einkommens eignet sich deshalb nicht als allgemeingültige Empfehlung.
Wie sichern Selbstständige ihr Einkommen bei längerer Krankheit ab?
Selbstständige sollten prüfen, welches Einkommen bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zur Verfügung steht. Freiwillig gesetzlich versicherte hauptberuflich Selbstständige haben grundsätzlich nicht automatisch einen Krankengeldanspruch. In der gesetzlichen Krankenversicherung können sie unter anderem einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der siebten Woche wählen oder einen Krankengeld-Wahltarif ihrer Krankenkasse nutzen.
Privat Krankenversicherte können einen Verdienstausfall über ein vereinbartes Krankentagegeld absichern. Wann eine Leistung einsetzen und wie hoch sie sein sollte, lässt sich nicht pauschal beispielsweise auf den achten Krankheitstag festlegen. Entscheidend sind vorhandene Rücklagen, laufende private und betriebliche Kosten sowie die individuell vereinbarten Bedingungen. Mehr zum Einkommensausfall bei längerer Erkrankung erfahren Sie in unserem Beitrag Wer zahlt bei längerer Krankheit?
Welche Haftpflichtversicherung benötigen Selbstständige?
Wer selbstständig tätig ist, kann nicht nur privat, sondern auch durch seine berufliche Tätigkeit für Schäden verantwortlich sein. Für Schäden des privaten Lebensbereichs sollte deshalb weiterhin eine private Haftpflichtversicherung betrachtet werden. Berufliche oder betriebliche Haftungsrisiken sind davon zu unterscheiden und nicht automatisch über die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Welche berufliche Haftpflichtabsicherung benötigt wird, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Für einen Handwerksbetrieb bestehen andere Risiken als für einen Berater, IT-Dienstleister oder Angehörigen eines freien Berufs. Je nach Tätigkeit kann beispielsweise eine Betriebs-, Berufs- oder Vermögensschadenhaftpflicht relevant sein. Für bestimmte Berufe bestehen außerdem gesetzliche oder berufsrechtliche Vorgaben zum Haftpflichtversicherungsschutz.
Sind Selbstständige gesetzlich unfallversichert?
Selbstständige und Unternehmer sind nicht generell automatisch selbst in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Einige Selbstständige sind jedoch kraft Gesetzes oder aufgrund der Satzung ihres Unfallversicherungsträgers versichert. Andere können sich bei ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig versichern.
Deshalb sollte zunächst geklärt werden, welcher Berufsgenossenschaft oder welchem Unfallversicherungsträger das Unternehmen zugeordnet ist und welcher Versicherungsschutz dort tatsächlich besteht. Erst danach lässt sich beurteilen, ob darüber hinaus eine private Absicherung sinnvoll ist.
Welche betrieblichen Versicherungen können zusätzlich sinnvoll sein?
Neben Haftungsrisiken können je nach Unternehmen weitere betriebliche Risiken bestehen. Wertvolle Maschinen, Waren oder Geschäftsausstattung, eine starke Abhängigkeit von IT-Systemen, mögliche Betriebsunterbrechungen oder rechtliche Auseinandersetzungen können erhebliche finanzielle Folgen haben. Deshalb können beispielsweise Inhalts-, Betriebsunterbrechungs-, Rechtsschutz- oder Cyberversicherungen in Betracht kommen.
Ob eine solche Versicherung benötigt wird, hängt jedoch vom konkreten Geschäftsmodell ab. Ein selbstständiger Berater im Homeoffice hat andere Risiken als ein Handwerksbetrieb mit Mitarbeitern, Fahrzeugen und Maschinen. Auch beim Rechtsschutz für Selbstständige sollte geprüft werden, welche privaten und beruflichen Rechtsbereiche tatsächlich abgesichert werden sollen und welche Ausschlüsse bestehen.
Können sich Selbstständige freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Selbstständige ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung eingehen. Die selbstständige Tätigkeit muss dabei unter anderem mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen. Zusätzlich müssen bestimmte Vorversicherungszeiten oder unmittelbar vorher bestehende Ansprüche auf eine Entgeltersatzleistung erfüllt sein.
Wichtig ist die Frist: Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit gestellt werden. Wer sich neu selbstständig macht und diese Möglichkeit prüfen möchte, sollte sich deshalb frühzeitig informieren.
Versicherungscheck für Selbstständige: Was sollten Sie prüfen?
Bei Selbstständigen sollte ein Versicherungscheck private und berufliche Risiken getrennt betrachten. Welche Absicherung ist gesetzlich vorgeschrieben? Welche Ansprüche bestehen bereits? Wie lange könnten Sie einen Einkommensausfall aus eigenen Rücklagen überbrücken? Für welche Schäden könnten Sie beruflich haften? Und welche betrieblichen Schäden könnten Ihre finanzielle Existenz gefährden?
Auch die Entwicklung des Unternehmens spielt eine Rolle. Neue Mitarbeiter, größere Geschäftsräume, zusätzliche Fahrzeuge, höhere Umsätze oder neue Tätigkeitsfelder können Risiken verändern und eine Anpassung des Versicherungsschutzes erforderlich machen.
Deshalb gilt auch für Selbstständige: Zuerst die Risiken absichern, deren finanzielle Folgen Sie privat oder betrieblich nicht selbst tragen könnten – und erst danach über zusätzlichen Versicherungsschutz entscheiden.
