Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung in der Krankenversicherung, die bei Krankheit täglich den vorher vereinbarten Betrag erstattet, um das durch die Erkrankung fehlende Einkommen auszugleichen.

Dringend empfohlen wird eine Krankentagegeldversicherung insbesondere für Privatversicherte und einige Selbstständige, da diese kein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

Gesetzlich Versicherte sollten die Vereinbarungen zum Krankengeld überprüfen, ob dies bei einer längeren Krankheit ausreicht, um den Lebensunterhalt angemessen zu bestreiten. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, erhält bei dauerhafter Erkrankung eine Leistung, die den Wegfall des Arbeitsentgeltes auffängt. Das von einer Krankentagegeldversicherung ausgezahlte Krankentagegeld wird netto ausgezahlt und ist steuer- bzw. abgabenfrei.
Nach sechs Wochen dauerhafter Erkrankung müssen Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter bezahlen. Stattdessen weist bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein Krankengeld an, das oft unterhalb des normalen Nettogehalts liegt. Einige Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitgeber das Krankengeld bis zu den normalen Nettolohn aufstocken müssen, was eine Krankentagegeldversicherung erübrigt. Beamte benötigen keine Krankentagegeldversicherung, da sie ihre Bezüge auch trotz Krankheit weiterhin von ihrem Dienstherrn erhalten.

Finanzielle Lücken können durch eine Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Noch wichtiger erscheint die Absicherung durch eine Krankentagegeldversicherung für privat Versicherte, die kein Krankengeld von ihrer Krankenversicherung beziehen können. Bei der Krankentagegeldversicherung handelt es sich um eine private Versicherung, die sowohl gesetzlich Versicherte als auch Mitglieder aus der PKV abschließen können.

Voraussetzung für den Erhalt des vereinbarten Krankentagegeldes ist ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum bescheinigt. Die Höhe des jeweiligen Krankentagegeldes kann individuell vereinbart werden; darf aber im Regelfall nicht das normale Nettoeinkommen überschreiten. Einige Versicherungsgesellschaften legen die Tagessätze nach Einkommens-Obergrenzen fest. Das Krankentagegeld wird ausgezahlt, bis eine Arbeitsfähigkeit wieder gegeben, der Mutterschutz beendet ist oder eine Berufsunfähigkeit attestiert wird. Eine Leistungshöchstdauer wird ausgeschlossen.