Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Dynamik

Im Finanz- und Versicherungsbereich bedeutet die Dynamik die dynamische Erhöhung von Beiträgen und Leistungen eines Vertrages. Die Dynamik wird dabei regelmäßig und häufig jährlich durchgeführt. Mit Dynamik berechnete Verträge haben den Zweck, den Vertragsumfang während der Laufzeit an die wahrscheinliche Änderung des Bedarfs anzupassen. Dynamische Erhöhungen erfolgen je nach Vertragsgrundlage entweder nach einem den erwartenden Änderungen des Bedarfs entsprechenden Index oder aber nach einem festgelegten Faktor. Grund für die Vereinbarung einer Dynamik ist schlicht Vereinfachung: Vertragsanpassungen müssen dadurch nicht mehr bei jeder Änderung der Bedarfssituation neu ausgehandelt und vereinbart werden. Mit einer Dynamik werden häufig Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Rentenversicherungen abgeschlossen.

Unter Umständen kann die Vereinbarung einer Dynamik bei Lebensversicherungen steuerliche Vorteile haben. Auf der anderen Seite besteht das Risiko, dass sich der dynamisch vereinbarte Lebensversicherungsvertrag nicht nach dem tatsächlichen Bedarf entwickelt oder dass die Erhöhungen mit der Zeit aus wirtschaftlichen Gründen zu hoch ausfallen. Bei einigen Verträgen wird die Dynamik mit der Möglichkeit des Widerrufs vereinbart. Dadurch hat der Versicherungsnehmer die Gelegenheit, der Erhöhung durch die Dynamik zu widersprechen. Je nach Vertragskonstellation sind Widersprüche aber nicht unbegrenzt möglich. Mehrere Widerspruchseinlegungen könnten zum Ausschluss der Dynamik für die Zukunft führen und damit den Versicherungsinhalt in Mitleidenschaft ziehen.

Durchgangsarzt

Im Sozialgesetzbuch (SGB) werden die Grundlagen für alle Bereiche rund um die gesetzliche Unfallversicherung dargelegt. Dort befinden sich auch Regelungen zur Verhütung und zu finanziellen Entschädigungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Zum Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wurden per Gesetz die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände berufen. Diese müssen bei einem Arbeitsunfall so schnell wie möglich eine sachgemäße unfallmedizinische Heilbehandlung gewährleisten.

Zuständig hierfür ist ein Durchgangsarzt oder D-Arzt, wovon es in Deutschland etwa 3.500 gibt. Durchgangsärzte sind in der Regel Fachärzte für Orthopädie sowie Unfallchirurgie, die zusätzlich eine spezielle unfallmedizinische Qualifikation vorweisen können. Da die gesetzliche Unfallversicherung für die Behandlungskosten aufkommt, besteht nach einem Arbeitsunfall die Pflicht, den zuständigen Durchgangsarzt aufzusuchen. Die freie Arztwahl von Versicherten ist in diesem Bereich eingeschränkt.

Durchgangsärzte übernehmen die Erstversorgung nach einem Unfall und entscheiden über die weitere Behandlung. Bei Bedarf überweisen Durchgangsärzte an Fachärzte. In ihrem Durchgangsbericht an den Versicherungsträger werden alle Einzelheiten zum Unfall, der Gesundheitsschädigung und der Therapie dokumentiert.

Ein Durchgangsarzt benötigt nicht nur eine besondere Facharztqualifikation, sondern muss auch mindestens ein Jahr Praxiserfahrung im Bereich der Behandlung von unfallbedingt Schwerverletzten vorweisen können. Die Praxis eines Durchgangsarztes muss komplett mit Röntgenraum und zwei OP-Räumen nebst apparativ-technischem Equipment ausgestattet und so organisiert sein, dass bei einem Unfall eine schnelle, ordnungsgemäße und hygienische Behandlung gewährleistet werden kann. Deshalb müssen auch immer mindestens zwei medizinische Assistenzkräfte anwesend sein.

Zu den Ausnahmen von der Pflicht, nach einem Arbeitsunfall den Durchgangsarzt zu konsultieren, gehören kleinere Unfälle, isolierte Augen-, HNO- und Zahnverletzungen oder besonders schwere Unfälle. Schwere Unfälle müssen in das nächste Krankenhaus oder in die Unfallklinik gebracht werden. In der Regel gelten Unfallambulanzen auch als Durchgangsärzte, sofern eine entsprechende Zulassung vorliegt. Die Zuordnung von Unfallopfern erfolgt nach Verletztenartenverfahren oder Schwerstverletztenverfahren durch die zuständigen Rettungsleitstellen oder den in der Notaufnahme tätigen Durchgangsärzten.

Ebenfalls ausgenommen von der Pflicht, beim Durchgangsarzt vorstellig zu werden, sind Beschäftige mit einer Berufskrankheit, die auf die Beschäftigung zurückzuführen ist. Hier kann auch der Haus- oder Facharzt aufgesucht werden.

Dread-Disease-Versicherung

Bei einer Dread-Disease-Versicherung handelt es sich um eine private Personenversicherung, die das Eintreten einer schweren Krankheit absichert und zusätzlich zu einer Todesfallversicherung abgeschlossen wird. Versichert werden Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebs, Parkinson, Arthritis, Herzinfarkte, Schlaganfälle, schwere Unfallfolgen sowie schwerwiegende Leber- und Lungenerkrankungen. Die Versicherungsbedingungen und Versicherungsinhalte variieren zwischen den Versicherungsgesellschaften stark.

Bei Dread-Disease-Versicherungen werden biometrische Risiken mit einbezogen. Versicherungsnehmer müssen Angaben zu ihrem Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen machen sowie Wünsche zur Versicherungssumme und Laufzeit äußern. Bei Bestehen von Vorerkrankungen können sich diese wie auch bei der Krankenversicherung durch Zuschläge bei den Prämien, Ausschlüssen oder sogar durch Ablehnungen auswirken. Wartezeiten, Karenzzeiten und Dynamik bei Dread-Disease-Versicherungen ähneln den Regelungen bei Kranken- und Lebensversicherungen.

Je nach Versicherer und Tarif kann bei einer Dread-Disease-Versicherung nach dem Baustein-Prinzip auch Erwerbsunfähigkeit, Todesfall, Pflegebedürftigkeit oder Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Betrieblich werden Dread-Disease-Verträge genutzt, um Führungskräfte des Unternehmens zu versichern. Fällt die Führungskraft wegen einer schweren Erkrankung aus, wird über die Versicherungssumme der finanzielle Verlust des Betriebs ausgeglichen. Bei diesen „Keyman-Policen“ ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer und zahlt die Prämien, sodass die Versicherungssumme im Schadensfall dann auch wieder an das Unternehmen ausgezahlt werden kann.

Bei Dread-Disease-Versicherungen wird keine monatliche Rente gezahlt. Die Versicherungssumme wird in der Regel nach der Diagnose vollständig ausgezahlt. Dies auch unabhängig davon, ob Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Steuerlich werden Dread-Disease-Versicherung wie Lebensversicherungen behandelt. Die Erträge sind entsprechend zu versteuern.

Synonyme - Critical Illness-Versicherung,Schwere-Krankheiten-Vorsorge,Critical Illness Insurance
Dow Jones Index

Der umgangssprachlich nur „Dow Jones“ genannte Index heißt vollständig „Dow Jones Industrial Average Index“ und gilt als bekanntester Börsenindex weltweit sowie ältester Index der USA. Der Index wurde zusammengestellt, um die Entwicklungen auf dem amerikanischen Aktienmarkt zu messen. Der Dow Jones Index wird seit 1895 von der gleichnamigen Nachrichtenagentur ermittelt und spiegelt die Kursentwicklung der 30 bedeutendsten Aktien an US-amerikanischen Börsen wider.

Beim Dow Jones Index werden Aktien nicht nach dem Prinzip der Marktkapitalisierung gewichtet. Der Dow Jones ist ein Kursindex ohne Einbeziehung von Dividenden und Bezugsrechten in die Indexentwicklung. Es handelt sich demnach um einen preisgewichteten Index, der rein aus den Aktienkursen ermittelt wird. Dabei wirken sich Aktien mit einem hohen Kurs stärker auf den Dow Jones Indes aus als Aktien mit niedrigem Kurs. Welche Aktien in den Dow Jones Index aufgenommen werden, entscheidet das Komitee des Wall Street Journal und liegt im Ermessen des Herausgebers. In der Regel sind 30 der größten Unternehmen aus den USA im Index vertreten. Berechnet wird der Dow Jones innerhalb der NYSE-Handelszeit, die in MEZ zwischen 15:30 und 22:00 Uhr stattfindet. Die Berechnung erfolgt sekündlich.

Die Aussagekraft des Dow Jones Index wird immer wieder aus verschiedenen Gründen kritisiert. Dennoch wird er für eine langfristige Analyse der Kursentwicklungen herangezogen und gilt als wichtigster Aktienindex, der weltweiten Einfluss auf die Börsen hat.

Synonyme - Dow Jones Industrial Average Index
Dividende

Dividenden sind Gewinnanteile von Aktiengesellschaften, die an ihre Aktionäre ausgeschüttet werden. Nach dem Gesetz handelt es sich dabei begrifflich nicht um eine Dividende, sondern nach § 174 II 2 AktG um den auszuschüttenden Betrag. Gewinnausschüttungen als solches werden bei Genossenschaften, GmbHs und anderen Kapitalgesellschaften geleistet. Genau genommen sind auch Ausschüttungen bei Investmentfonds und bei Genussscheinen auch keine Dividenden, da sie teilweise Zinserträge enthalten.

Wie hoch eine Dividende sein wird, entscheidet der Vorschlag des Vorstandes der AG und die Hauptversammlung. Die Zahlung der Dividende erfolgt regelmäßig ein Mal im Jahr und zwar wenige Tage nach der Hauptversammlung, wenn keine spätere Fälligkeit beschlossen worden ist. In anderen Ländern gelten abweichende Regelungen. Angegeben wird eine Dividende in Währungseinheit pro Stück oder in Prozent vom Nennwert. Dividenden werden in der Regel auf ein dazugehöriges Wertpapierdepot-Konto ausgezahlt. Wenn Dividenden in Form von Wirtschaftsgütern ausgeschüttet werden, wird von Naturaldividenden gesprochen. Werden Dividenden nicht mittels Geld, sondern per kostenloser Ausgabe von Aktien ausgeschüttet, heißen sie Stockdividenden.

Private Aktionäre müssen die erhaltenen Dividenden als Kapitaleinkünfte versteuern. Personengesellschaften und Einzelunternehmen werden bei Dividendenzahlungen ebenfalls kapitalertragsteuerrechtlich erfasst. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Kapitalgesellschaften bezogene Dividenden steuerfrei verbuchen. Für ausländische Aktien gelten bei Dividenden die Vorschriften für die Quellensteuer.

Dividenden werden als Indiz genutzt, um die wirtschaftliche Stärke einer Aktiengesellschaft einzuschätzen. Sie gelten als wirtschaftliches Signal für die Börse. Dies ist jedoch nicht immer zutreffend. Manchmal schüttet ein Unternehmen Dividenden aus, obwohl das abgelaufene Geschäftsjahr keinen Gewinn erzielt hat. Wenn die aktuellen Dividenden mit dem Geschäftserfolg nicht übereinstimmen, gilt diese Vorgehensweise häufig den Aktionären, die weiterhin an das Unternehmen gebunden werden sollen. Viele große Aktiengesellschaften arbeiten aus diesem Grund mit Rückversicherungsgesellschaften, die entsprechende Rücklagen bilden und berücksichtigen.

Synonyme - Gewinnanteil,Reingewinn,Tantieme
Disagio

Der Begriff „Disagio“ stammt aus dem Italienischen und kann mit „Unbequemlichkeit“ oder „Unbehagen“ übersetzt werden. Es handelt sich beim Disagio um den Prozentsatz, um den zum Beispiel ein Kredit reduziert ausgezahlt wird.

Das Disagio wird im Rahmen von Kredit und Darlehen abgezogen. Grundsätzlich handelt es sich beim Disagio um einen Abschlag, der vom Nennwert oder Nominalwert abgezogen wird. Bei der Gewährung einer Kreditsumme erhält der Kreditnehmer also nicht den kompletten Betrag, sondern den Betrag, der nach Abzug des Disagios verbleibt. In den entsprechenden Verträgen wird das Disagio als Prozentsatz angegeben und als Zinsvorauszahlung abgeführt. Dies führt dazu, dass die Nominalverzinsung geringer ausfällt und bei festen Zinsen die monatlichen Raten niedriger sind.

Bei Immobilienfinanzierungen wird häufig wegen der steuerlichen Behandlung von Zinsen auf ein Disagio zurückgegriffen. Das Disagio kann bei vermieteten Immobilien als Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.

Aber auch im Aktienhandel gibt es das Disagio. In diesem Zusammenhang bedeutet das Disagio, dass ein Wertpapier entgegen seinem eigentlichen Wert für weniger Geld verkauft wird. Der Kauf erfolgt also zu einem Betrag, der unter dem Nennwert liegt. Disagio ist beim Wertpapierhandel also das Gegenteil vom Agio, das als Aufgeld auf den Nennwert des Wertpapiers aufgeschlagen wird.

Synonyme - Damnum,Abgeld
Direktzusage

Eine Direktzusage im Kontext der Rentenversicherung bezieht sich auf eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Dabei sichert der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine betriebliche Altersversorgung zu, die über die gesetzliche Rentenversicherung hinausgeht.

Im Rahmen einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte monatliche Rente zu zahlen. Diese Rente wird aus den Beiträgen des Arbeitgebers finanziert und ist somit eine zusätzliche Altersvorsorge für den Arbeitnehmer. Im Gegensatz zu anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung, wie beispielsweise der Direktversicherung oder der Pensionskasse, wird bei der Direktzusage keine externe Versicherungsgesellschaft eingeschaltet. Der Arbeitgeber übernimmt somit selbst die Verantwortung für die Erfüllung der zugesagten Leistungen.

Die Höhe der Direktzusage wird in der Regel durch eine betriebliche Versorgungsordnung festgelegt. Diese regelt auch die Voraussetzungen für den Bezug der Rente, beispielsweise das Erreichen eines bestimmten Rentenalters oder die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zudem kann die Versorgungsordnung auch weitere Leistungen, wie beispielsweise eine Hinterbliebenenversorgung, beinhalten.

Für den Arbeitgeber stellt die Direktzusage eine langfristige finanzielle Verpflichtung dar, da er für die Zahlung der zugesagten Leistungen aufkommen muss. Daher ist es wichtig, dass er entsprechende Rücklagen bildet und diese gegebenenfalls auch anpasst, um die zugesagten Renten auch tatsächlich auszahlen zu können. Im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers sind die zugesagten Renten jedoch durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Für den Arbeitnehmer bietet die Direktzusage eine attraktive Möglichkeit, sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente abzusichern. Zudem sind die zugesagten Leistungen in der Regel unabhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, da der Arbeitgeber die Verantwortung für die Finanzierung trägt. Allerdings sollte der Arbeitnehmer sich bewusst sein, dass er im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers ein gewisses Risiko trägt.

In der Regel wird die Direktzusage als Teil des Gesamtpakets der betrieblichen Altersversorgung angeboten, neben anderen Durchführungswegen wie der Direktversicherung oder der Pensionskasse. Der Arbeitnehmer hat jedoch auch die Möglichkeit, sich für eine reine Direktzusage zu entscheiden, wenn er beispielsweise bereits über andere Formen der Altersvorsorge verfügt.

Siehe auch: Die Direktzusage im Fokus: Ein umfassender Leitfaden zu Vor- und Nachteilen

Direktversicherung

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung, die ein Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer abschließt. Der Arbeitgeber überweist nach Abschluss einer Direktversicherung monatlich einen Teil des Arbeitsentgelts/Gehalts direkt an die Versicherungsgesellschaft. Begünstigt ist jedoch der jeweilige Arbeitnehmer, der dann im Rentenalter das so angesparte Geld ausgezahlt bekommt. Bei Direktversicherungen werden die eingezahlten Prämien im Laufe der Zeit verzinst.

Direktversicherungen können als Einzelverträge oder Gruppenverträge für mehrere Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Gruppenverträge sind in der Regel mit höheren Rabatten verbunden, was sich auf die Höhe der späteren Betriebsrenten auswirken kann. Der Arbeitgeber entscheidet, welches Modell einer Direktversicherung gewählt wird. Seit 2019 sind einige Unternehmen verpflichtet, sich am Aufbau einer Betriebsrente zu beteiligen. In diesen Fällen liegt der Pflicht-Arbeitgeberzuschuss bei 15 %. Für ältere Verträge gelten Übergangsregelungen. Die Beitragszahlung in eine Direktversicherung wird steuerlich berücksichtigt und begünstigt.

Leistungen aus der Direktversicherung werden ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt. Es ist möglich, eine monatliche Altersrente daraus zu beziehen oder eine Einmalzahlung zu erhalten. Einige Verträge ermöglichen auch eine Kombination beider Modelle. Die als Rente ausgezahlte betriebliche Altersvorsorge aus der Direktversicherung wird im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung besteuert.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers gehen die bereits eingezahlten Prämien für die Direktversicherung nicht verloren. Der neue Arbeitgeber erhält die Möglichkeit, den Vertrag fortzuführen. Im Falle einer andauernden Arbeitslosigkeit können Direktversicherungsverträge beitragsfrei gestellt werden.

Siehe auch: Die Direktversicherung - Vorteile, Nachteile und wichtige Hinweise

Direktbank

Bei einer Direktbank handelt es sich um ein Kreditinstitut, das keine Filialen unterhält. Dennoch gelten Direktbanken als zugelassene Kreditinstitute nach § 1 Abs. 1 KWG. Bei Direktbanken haben die Bankangestellten keinen persönlichen Kontakt zu ihren Kunden, wie es bei Filialbanken der Fall ist. Die Kontaktaufnahme mit einer Direktbank findet in der Regel über Telefon, Brief, Fax oder E-Mail und insbesondere im Bereich des Elektronischen Bankings statt. Suchen die Mitarbeiter der Direktbank den Kontakt zu einem Kunden, wird ebenfalls die Fernkommunikation genutzt. Der Vertriebsweg von Direktbanken wird deshalb auch „Direct Banking“ genannt.

Direktbanken bieten ihren Kunden standardisierte und unkompliziert strukturierte Bankgeschäfte an. Hierzu gehören Konten, Geldanlagen, Kreditkarten, Kredite, Wertpapiergeschäfte und der allgemeine Zahlungsverkehr. Damit Kontoeröffnungen auch unabhängig vom Sitz des Kreditinstituts vorgenommen werden können, wurde das Postindentverfahren eingeführt. Ein persönliches Erscheinen des Bankkunden in der Bank ist dadurch nicht mehr erforderlich. Direktbanken führen Kontoeröffnungen auch durch das Videoidentverfahren mit integrierter Identitätsprüfung durch.

Direktbanken weisen im Gegensatz zu vielen Filialbanken Kostenvorteile auf. Dadurch, dass nicht so viel Bankpersonal beschäftigt werden muss, können Direktbanken diesen Kostenvorteil an ihre Kunden weitergeben. Ein Großteil des Personals sitzt in Callcentern, was geringere Personalkosten und Kosten für die Unterhaltung von Filialen mit sich bringt. Die Bankleistungen können also günstiger angeboten werden, sodass Direktbankkunden weniger Gebühren bezahlen müssen oder bessere Zinsen erhalten können.

Direktbanken unterliegen ebenfalls der gesetzlichen Einlagensicherung und sind verpflichtet, Mitglied in einer Entschädigungseinrichtung zu sein. Erst dann erfolgt die Vergabe einer Banklizenz durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Synonyme - Online Bank
Direktanspruch

Bei einem Direktanspruch handelt es sich um einen direkten Anspruch auf Schadensersatz, den der Geschädigte gegen den Versicherer geltend machen kann. Der Direktanspruch ist in § 3 Nr. 1 Pflichtversicherungsgesetz geregelt und kann auch dann gelten, wenn der Versicherer gegenüber seinem Kunden von der Leistungspflicht freigestellt wurde. In diesen Fällen können Versicherungsgesellschaften ihre Kunden in Regress nehmen. Der Direktanspruch gilt in erster Linie bei Kfz-Haftpflichtversicherungen und andere Pflicht-Haftpflichtversicherungen.

Ein Direktanspruch bewirkt bei Pflicht-Haftpflichtversicherungen, dass Geschädigte ihre Schäden unmittelbar bei der Versicherungsgesellschaft geltend machen und notfalls einklagen können. Dadurch werden Geschädigte geschützt, wenn Versicherungskunden insolvent sind. Der Direktanspruch ist auch dann nützlich, wenn ein Schaden nicht beim Versicherungsnehmer direkt geltend gemacht werden kann, weil dieser nicht auffindbar ist oder sich im Ausland aufhält. Bevor also ein Schaden geltend gemacht werden soll, ist zu prüfen, ob ein Direktanspruch besteht und ob der Schadensverursacher auch in Haftung genommen werden soll.

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit ist der dauerhafte Zustand der Unfähigkeit eines Beamten, Soldaten oder Richters, seine Dienstpflichten erfüllen zu können.

Regulär treten Beamte wegen des Erreichens von allgemeinen oder aber besonderen Altersgrenzen in den Ruhestand. Die gesetzlichen Vorschriften weichen zwischen den einzelnen Bundesländern ab, was auch den Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder Schwerbehinderung betrifft. Ein Beamter auf Lebenszeit muss sich in den Ruhestand versetzen lassen, wenn er wegen eines körperlichen Gebrechens oder aber wegen Schwächen in der körperlichen sowie geistigen Kraft dauerhaft dienstunfähig ist. Die Feststellung der Dienstfähigkeit oder Dienstunfähigkeit wird auf Antrag des Beamten oder auf Veranlassung von Dienstvorgesetzten festgestellt.

Von einer Dienstunfähigkeit kann auch ausgegangen werden, wenn Beamte wegen einer Erkrankung innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnten und auch nicht die Aussicht besteht, dass sich innerhalb des nächsten halben Jahres etwas daran ändert. Die allgemeinen Regelungen zur Dienstunfähigkeit sind mit den Regelungen zur Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vergleichbar.

Beamte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 können frühestens dann auf Antrag in den Ruhestand gehen, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Auch hier können zwischen den Bundesländern Unterschiede bestehen, was Überleitungsregelungen, Abschlagsregelungen und Antragsgrenzen betrifft. Durch die besondere Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung wird wie auch in allen anderen Konstellationen des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand die Regel des Versorgungsabschlags ausgelöst. Für jedes Jahr eines vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wird auf das Ruhegehalt ein Versorgungsabschlag von 3,6 % fällig. Treten schwerbehinderte Beamte vorzeitig in den Ruhestand, wird der Versorgungsabschlag nur von dem frühestmöglichen Beginn des Ruhestandes bei Vollendung des 60. Lebensjahres bis zum Zeitpunkt der Vollendung des 63. Lebensjahres berechnet. Anerkannt schwerbehinderte Beamte können zu unterschiedlichen Übergangsregelungen in den Bundesländern ab dem 63. bis 65. Jahr ohne Abschlag in den Ruhestand gehen.

Bei der Höhe eines Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit werden die bis zum Eintritt erworbenen ruhegehaltfähigen Dienstjahre addiert. Hinzu kommt eine Zurechnungszeit vom Eintritt in den Ruhestand wegen der Dienstunfähigkeit bis zum Zeitpunkt der Vollendung des 60. Lebensjahres, die zu zwei Dritteln Anrechnung findet. Durch die Zurechnungszeit wird die tatsächliche Dienstzeit ergänzt. Nach Addition beider Zeiten wird das Ruhegehalt nach den grundlegenden Regeln und Sätzen berechnet. Wenn dienstunfähige Beamte vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand gehen, werden nach der allgemeinen Systematik auch Versorgungsabschläge fällig. Der Satz für Versorgungsabschläge reicht von 3,6 % bis zum Höchstsatz in Höhe von 10,8 % für einen Zeitraum von maximal drei Jahren. Dienstunfähige Beamte müssen Versorgungsabschläge nicht hinnehmen, wenn ihre Dienstunfähigkeit nach Vollendung des 63. Lebensjahres eintritt. Regelungen zur Dienstunfähigkeit von Beamten sind unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze gültig.

Besonderheiten gelten im Beamtenrecht bei einer begrenzten Dienstfähigkeit. Die begrenzte Dienstfähigkeit wurde in das Besoldungsrecht eingeführt und liegt dann vor, wenn Beamte bei Beibehaltung des Amtes noch während mindestens zur Hälfte der gültigen Arbeitszeit ihren Dienstpflichten nachkommen können. Zwischenzeitlich wurde die Regelung in einigen Bundesländern erweitert und gewährt auch Zuschläge, wenn die Dienstfähigkeit um mindestens 20 % herabgesetzt wurde. In diesen Fällen erfolgt keine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit, sondern eine weitere Teilnahme im aktiven Dienst, was mit Dienstbezügen in Höhe des Ruhegehaltes verbunden ist. Hierbei handelt es sich dann um das Ruhegehalt, was im Falle der Versetzung in den Ruhestand gewährt worden wäre. Die Besoldung wird dann so berechnet wie bei einer fiktiven Besoldung bei Dienstunfähigkeit. Dienstherren können Zuschläge zur Steigerung der Attraktivität einer begrenzten Dienstfähigkeit gewähren. Die Höhe dieser Zuschläge reicht von 5 % der Dienstbezüge als ruhegehaltfähiger Zuschlag bis hin zu 10 % und zusätzlichen, nach Besoldungsgruppen gestaffelten Festbeträgen.

 

Synonyme - DU
Derivat

Das lateinische Wort „derivare“ kann mit „Ableitung“ übersetzt werden, was das Derivat als komplexes Anlageprodukt schon gut erklärt. Das Derivat kann als Obergriff für verschiedene Anlagen betrachtet werden. Ein Derivat ist ein Finanzprodukt, dessen Konditionen sich von einem Basisprodukt wie einer Aktie, Anleihe oder einem Wertpapier ableiten. Abgeleitet werden können die Preise für ein Derivat aber auch von Zins- und Kursentwicklungen, Kennzahlen, Rohstoffpreisen und Indizes. Der Derivats-Preis hat seinen Ursprung also immer in einem anderen Basisprodukt. Zu den bekanntesten Derivaten zählen Swaps, Aktienanleihen, Optionen und Zertifikate.

Derivate können sowohl außerbörslich als auch an der Börse gehandelt werden. Dabei können sie zur Spekulation oder auch zur Risikoabsicherung dienen. Bei der Spekulation bieten Derivate die Möglichkeit, auf Kursentwicklungen zu setzen, ohne die Basisprodukte kaufen zu müssen. Um Risiken in Bezug auf Kurse, Währungen und Rohstoffe abzusichern, werden Derivate hingegen als Hedgegeschäft genutzt. Hedging bedeutet hierbei, die Preisgestaltung für ein bestimmtes Produkt für die Zukunft festzulegen. Je nach Art und Ausführung eines Derivats muss mit einem hohen Verlustrisiko gerechnet werden.

Synonyme - ableiten,derivatives Finanzinstrument
Depot

Generell handelt es sich bei einem Depot um einen Sammel- und Aufbewahrungsort.

Im Bankwesen ist ein Depot jedoch ein Konto für die Verbuchung von Wertpapieren. Anleger, die Wertpapiergeschäfte vornehmen möchten, müssen ein Depot vorweisen können. Eine Auslieferung von Wertpapieren ohne Depotverbuchung findet heute kaum noch statt. Die Führung eines Depots wird von Banken, Brokern und Fondsgesellschaften angeboten. Ein Depot basiert auf einem Depotvertrag und kann auch online eröffnet und abgeschlossen werden. Die Pflichten des Depotverwahrers und die Details zur Wertpapier-Verbuchung oder Depotüberwachung ergeben sich aus dem Depotvertrag.

Für jedes Depot wird ein Referenzkonto benötigt, über das die relevanten Zahlungen verbucht werden können. Im Depot selbst werden nur die Buchungsvorgänge erfasst, die sich auf die Wertpapiere beziehen. Die damit verbundenen Zahlungen, Gebühren und Erträge werden über das Referenzkonto abgewickelt, bei dem es sich häufig um ein Girokonto handelt. Das Referenzkonto wird beim Depotverwahrer geführt. Die Kosten für die Führung von Depots und weitere Dienstleistungen im Wertpapier-Bereich variieren enorm. Depotkonten dürfen nur von zugelassenen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten geführt werden. Die Depotverwahrung nach dem Depotgesetz sieht die Girosammelverwahrung oder die Streifbandverwahrung vor. Aufbewahrt und gelagert werden können in einem Depot alle Arten von Wertpapieren, also auch Aktien, Derivate, Anleiten, Zertifikate oder Genussscheine.

Wertpapiere, die sich in einem Depot befinden, bleiben stets im Eigentum des Kunden. Geht der Depotverwahrer in Insolvenz, gehören die Depotbestände nicht zur Insolvenzmasse. Ein Depot kann heute bei Direktanbietern, Online-Brokern und Online-Banken auch via Internet eröffnet werden, um sich den Gang zur Bankfiliale zu ersparen. Nach Eingabe aller Daten erfolgt jedoch auch bei der Online-Eröffnung eine Legitimationsprüfung mittels Postident, bevor das Depot eröffnet und der Depot-Vertrag geschlossen wird.

Synonyme - Wertpapierdepot
Delkredereversicherung

Eine Delkredereversicherung ist auch als Kreditversicherung bekannt und soll in erster Linie Handelsbeziehungen absichern. Delkredereversicherungen werden als Ausfuhrkredit-, Exportkredit- oder Warenkreditversicherungen sowie als Forderungsausfallversicherung, Investitionsgüterversicherung, Kautionsversicherung oder Vertrauensschadenversicherung abgeschlossen.

Die Besonderheit bei einer Delkredereversicherung ist die Überwachung der Kunden-Bonität und die sofortige Information, wenn sich gravierend etwas an der Bonität ändert. So lassen sich Präventionsmaßnahmen gegen Forderungsausfälle durchführen. Delkredereversicherungen können mit individuellen Vertragsdetails abgeschlossen werden. Es besteht die Möglichkeit, einen kompletten Kundenkreis über eine Pauschalversicherung abzusichern oder aber zu vereinbaren, ab welchen bonitätsbetreffenden Summen eine Meldung erfolgen soll. Tritt ein Forderungsausfall als Schaden ein, gleicht die Delkredereversicherung diesen aus, wobei eine potenziell vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen wird.

Versicherungsgesellschaften überprüfen laufend die Bonität der jeweiligen Abnehmer und legen bereits bei Vertragsabschluss fest, bis zu welchem Umfang (Summen) Leistungen und Lieferungen abgesichert werden können. Insbesondere Unternehmen profitieren von Delkredereversicherungen, um sich gegen unvorhersehbare Zahlungsausfälle abzusichern. Dies ermöglicht eine bessere Liquiditäts- und Geschäftsplanung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen. Auch bei Kreditinstituten, Banken und Fremdkapitalgebern wird bei Vorhandensein von Delkredereversicherungen eine bessere finanzielle Bewertung vergeben. Letztendlich hat die Delkredereversicherung dann einen positiven Einfluss auf die eigene Bonität.

Synonyme - Kreditversicherung,Forderungsausfallversicherung
Degressiver Todesfallschutz

Eine Degression bezeichnet eine Verringerung von Kosten, Beiträgen, Erlösen oder Preisen bei gleichzeitiger Steigerung der jeweiligen Bezugsgröße. Bei einem degressiven Todesfallschutz ist in der Regel eine nicht-kapitalbildende Lebensversicherung gemeint. Risikolebensversicherungen werden häufig als degressiver Todesfallschutz abgeschlossen, da im Gegensatz zu den kapitalbildenden Verträgen lediglich der Todesfall abgesichert werden soll.

Zu Beginn des Versicherungsverhältnisses wird der Todesfallschutz bei einer Lebensversicherung hoch kalkuliert und sinkt während der Vertragslaufzeit immer weiter ab. Ein Vorteil des degressiven Todesfallschutzes bietet sich in Bezug auf Baufinanzierungen und Annuitätendarlehen. Der Todesfallschutz sinkt dabei entsprechend der geleisteten Tilgung, wodurch sich gleichzeitig die Prämienhöhe reduziert. Eine degressiv fallende Risikolebensversicherung wird zur Absicherung von Hypotheken, Grundschulden und Krediten mit laufender Tilgung genutzt, weil sich die vereinbarte Todesfallsumme annuitätisch (parallel) zur Restschuldversicherungssumme oder Restdarlehenssumme anpassen lässt.

Durch den degressiven Todesfallschutz werden also nicht mehr Prämien bezahlt als aktuell für die Absicherung des Darlehens nötig ist. Je nach Versicherungstarif und Versicherungsgesellschaft ist es möglich, Risikolebensversicherungen mit degressiv, progressiv oder linear fallenden Versicherungssummen abzuschließen. Die degressiv konzipierten Versicherungen empfehlen sich beispielsweise für Hauseigentümer, die ihre Familienangehörigen im Falle ihres Todes vor der Zwangsversteigerung des Eigenheimes schützen wollen.

Deflation

 Eine Deflation ist in der volkswirtschaftlichen Theorie genau das Gegenteil von einer Inflation. Auch wenn Inflationen und Deflationen mit unterschiedlichen Ursachen und Entwicklungen verbunden sind, können sich beide auf lange Sicht ähnlich auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes oder Staates auswirken.

Bei einer Deflation sinkt das allgemeine Preisniveau kontinuierlich, weil immer weniger Geld ausgegeben wird. Die Preise für Waren und Dienstleistungen fallen. Die Senkung des Preisniveaus erfolgt, weil das wirtschaftliche Angebot eines Landes größer ist als die Nachfrage. Eine mögliche Konsequenz einer Deflation ist daher eine Absatzkrise, die in einem Konjunkturtief gründet. Das Wirtschaftswachstum bricht ein und die Wirtschaft schrumpft. Dies geschieht, weil die Nachfrage nach Waren und Gütern sinkt, das Warenangebot aber gleich bleibt und Überproduktionen viel günstiger verkauft werden müssen. Durch eine Deflation erhält Geld eine Aufwertung, da Verbraucher mit ihrem Geld nun mehr Waren kaufen können.

Im Nachteil sind bei einer Deflation allerdings Schuldner. Durch die Zunahme des Geldwertes steigen auch die Schulden. Vorteile bieten sich bei einer Deflation für Kapitalanleger, die vom höheren Kapitalwert und den Zinsen profitieren. Durch eine Deflation kann sich die Rendite einer Anlage positiver entwickeln. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Leitzins stabil bleibt. Senkt die Zentralbank aus Gründen der Konjunktur-Bewegung den Leitzins, werden in der Regel weniger Zinsen für festverzinsliche Wertpapiere ausgezahlt. In diesem Fall ist die Kapitalanlage kurzfristig mehr wert, verliert aber an Rendite.

Gefürchtet sind Deflationen wegen der sogenannten „Deflationsspirale“. Zunächst freuen sich Verbraucher, wenn sie mehr für ihr Geld kaufen können. Doch danach sinkt die Nachfrage, weil wegen der Wirtschaftskrise vorsichtiger investiert wird. Dadurch sinkt wiederum der Absatz, was ein Überangebot zur Folge hat. Die Unternehmen, die nichts mehr verkaufen können, verlieren an Umsatz. Ohne Warenabsatz und Umsatz können sich Unternehmen ihre Mitarbeiter nicht mehr leisten, was zu Kündigungen führt. Die dadurch steigende Arbeitslosigkeit lässt die Wirtschaft weiter einbrechen. Unternehmen sparen weiter ein, die Steuereinnahmen sinken, Banken vergeben seltener Kredite und der Schuldenberg nimmt zu. Die Prozesse aus der Deflationsspirale wiederholen sich, weshalb auch von einer Rezession und später einer Depression gesprochen wird.

Ursachen einer Deflation sind in politischen oder wirtschaftlichen Bereichen zu finden. Die Gefahr einer Deflation besteht dann, wenn die Wirtschaft keinen nennenswerten Wachstum verzeichnen kann und weniger Investitionen oder Konsum-Anschaffungen getätigt werden.

Synonyme - Verringerung der Geldmenge,Preisverfall, Preisrückgang
Deckungszusage

Die Deckungszusage ist die (positive) Antwort auf eine bei einer Versicherung gestellten Deckungsanfrage, ob ein Versicherungsanfall durch die Kostenübernahme gedeckt wird. Je nach Versicherung müssen Schäden gem. § 53 Versicherungsvertragsgesetz mittels Deckungsanfrage angemeldet werden. Wird die Deckungsanfrage in den entsprechend verpflichteten Bereichen unterlassen, ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Leistung verpflichtet.

Relevant sind Deckungszusagen insbesondere im Bereich der Rechtsschutzversicherung. Bei Rechtsschutzversicherungen müssen Deckungsanfragen erfolgen, um die Kostenübernahme für eine rechtliche Auseinandersetzung zu klären. In vielen Fällen übernimmt der Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers die Deckungsanfrage, da er die rechtlichen Zusammenhänge und Erfolgsaussichten eines Verfahrens besser darlegen kann. Auch für das Stellen der Deckungsanfrage können Rechtsanwälte Kosten berechnen, auch wenn dies in vielen Kanzleien als kostenlose Serviceleistung angeboten wird. Jedoch sollte vor Mandatserteilung geklärt werden, ob ein Versicherungsnehmer den Auftrag nur dann erteilen möchte, wenn seine Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt, um kein Kostenrisiko einzugehen.

Die eigentliche Deckungszusage ist ein Schuldanerkenntnis der Versicherungsgesellschaft. Eine Rechtsschutzversicherung erklärt mit der Deckungszusage, dass sie die Anwalts- und Gerichtskosten für das jeweilige Verfahren oder aber die außergerichtliche Interessenswahrnehmung übernimmt und ein entsprechender Versicherungsschutz besteht. Der Versicherungsnehmer muss mit Ausnahme einer potenziellen Selbstbeteiligung dann keine Kosten tragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Versicherungsnehmer oder Rechtsanwälte vollständige und zutreffende Angaben bei der Deckungsanfrage gemacht haben und die Kostendeckungszusage auch darauf beruht. Wird keine Deckungszusage erteilt, müssen die Kosten selbst aufgebracht werden.

Deckungskapital

Der Begriff des Deckungskapitals stammt aus der Versicherungsmathematik und beschreibt einen Wert, der zu einem bestimmten Zeitpunkt einem Versicherungsvertrag zugeordnet wird. Diese Wertzuordnung ist jedoch nicht eindeutig und objektiv bestimmt, sondern variiert je nach Sichtweise, Bewertungszweck und anderen Kriterien. Der Begriff des Deckungskapitals bestimmt also keinen konkreten Wert, sondern beschreibt nur, was dieser Wert bedeuten soll.

In der Versicherungspraxis setzt sich das Deckungskapital aus dem Sparanteil der eingezahlten Versicherungsbeiträge und den im Laufe der Zeit erwirtschafteten Überschussbeteiligungen zusammen. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages bildet das Deckungskapital die Ablaufleistung.

Von Relevanz ist das Deckungskapital insbesondere bei Rentenversicherungen und kapitalbildenden Lebensversicherungen. Wird eine Versicherung vor dem Todes- bzw. Erlebensfall gekündigt, werden Deckungskapital und Überschussbeteiligung ausgezahlt. Abgezogen von diesem Auszahlungsbetrag werden Kosten für die vorzeitige Stornierung des Vertrages. Der Rückkaufswert der Versicherung entspricht dann regelmäßig nicht den eingezahlten Versicherungsbeiträgen.

Um im Todesfall das Deckungskapital zu finanzieren, beurteilen Versicherungsgesellschaften bei der Kalkulation von Beiträgen und Tarifen das individuelle Todesfallrisiko. Bei der Beitragskalkulation liegt der Fokus zu Beginn des Versicherungsverhältnisses auf den Risikobeiträgen, die zunächst höher ausfallen als die Deckung des Todesfallrisikos eigentlich benötigt. Dadurch entsteht eine Überzahlung der Risikobeiträge, die in Kombination mit einer Verzinsung später eine Verrechnung ermöglichen. Deshalb bleiben bei gemischten Lebensversicherungen, Risikolebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen die Risikobeiträge über die komplette Vertragslaufzeit gleich.

DAX

Bei „DAX“ handelt es sich um die Abkürzung von „Deutscher Aktien Index“. Der DAX ist ein Börsenverzeichnis, in dem 30 der umsatzstärksten und wichtigsten Aktiengesellschaften bzw. Blue Chips aus Deutschland verzeichnet sind, deren Aktien an der Börse gehandelt werden. Der DAX ist damit der wichtigste Aktienindex in Deutschland. Die vertretenen 30 AGs machen etwa 80 % des Grundkapitals börsennotierter Unternehmen aus und setzen sich aus Weltkonzernen wie Siemens, BMW, Bayer und großen Banken bzw. Kreditinstituten zusammen.  

Der DAX wird auch Leit-Index genannt und als Marktbarometer bezeichnet. Anhand der Kursentwicklungen des DAX kann auf die Entwicklungen der gesamten Wirtschaft geschlossen werden. Ähnlich ausschlaggebend wie der DAX für die Gesamtwirtschaft gilt der TecDAX als Index für die Computerbranche oder der MDAX für kleinere Konzerne.

Wie sich der DAX zusammensetzt, hängt von den Entscheidungen der Deutschen Börse AG ab, die den Index 1988 mit eingeführt hat und Inhaberin der entsprechenden Wort- und Bildmarke ist. Ein Mal im Jahr im Monat September findet ein Anpassungstermin statt, bei dem die DAX-Konzerne überprüft und bewertet werden. Die Aufnahme als Unternehmen in den DAX hängt von verschiedenen Kriterien ab und erfolgt in unterschiedlichen Gewichtungen. Grundvoraussetzung hierfür sind bestimmte Unternehmensgrößen und Umsätze sowie das Vorhandensein eines regionalen bzw. geschäftlichen Bezugs zur Bundesrepublik Deutschland.

Berechnet wird der DAX innerhalb der Handelszeit, also zwischen 8:50 Uhr und 22:00 Uhr (MEZ). Der Index wird ständig neu berechnet, in der Regel sogar jede Sekunde. Die Berechnungen werden von Rechenzentren durchgeführt. Beeinflusst wird der DAX von der wirtschaftlichen Situation Deutschlands und den politischen Entwicklungen in anderen Ländern der Welt. So brach der DAX beispielsweise nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf das New Yorker World Trade Center dramatisch ein.

Synonyme - Deutscher Aktien Index