Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mindestdeckungssumme

Bei der Mindestdeckungssumme handelt es sich um die Summe, bis zu der die jeweilige Versicherungsgesellschaft die durch einen Schaden entstandenen Kosten übernehmen muss. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen wie etwa der Kfz-Haftpflichtversicherung oder Berufshaftpflichtversicherung wird häufig auch die Mindestdeckungssumme vorgeschrieben. Eine gesetzlich vorgegebene Mindestdeckungssumme darf nicht unterschritten werden.

Durch die Mindestdeckungssumme soll sichergestellt werden, dass finanzielle Folgen nach einem Schaden in einer ausreichenden Höhe von der Versicherung abgedeckt werden können. Bei Haftpflichtversicherungen wird in der Regel der Geschädigte und nicht der Versicherungsnehmer entschädigt. Die Mindestdeckungssumme ist daher so bemessen, dass unverschuldet Geschädigte durch den entstandenen Schaden und seiner Folgen nicht in eine finanzielle Notlage geraten.