Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Mindestdeckungssumme

Die Mindestdeckungssumme bezieht sich auf die Mindesthöhe der Versicherungssumme, die ein Versicherungsnehmer für eine bestimmte Versicherungspolice haben muss. Sie gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung im Schadensfall haftet und somit den Versicherungsnehmer finanziell absichert.

Warum ist die Mindestdeckungssumme wichtig?
Die Mindestdeckungssumme ist wichtig, da sie die finanzielle Absicherung im Falle eines Schadens oder Unfalls darstellt. Sie gibt an, bis zu welcher Höhe die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall für die entstandenen Kosten aufkommt. Eine zu niedrige Mindestdeckungssumme kann dazu führen, dass Versicherungsnehmer im Ernstfall nicht ausreichend abgesichert sind und somit hohe finanzielle Belastungen tragen müssen.

Welche Versicherungen haben eine Mindestdeckungssumme?

  1. Kfz-Haftpflichtversicherung
    Eine der bekanntesten Versicherungen mit einer Mindestdeckungssumme ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von jedem Fahrzeughalter abgeschlossen werden. Die Mindestdeckungssumme beträgt dabei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. Diese Summen können je nach Versicherungsgesellschaft jedoch höher ausfallen, da sie nur als Mindestanforderung gelten.

  2. Privathaftpflichtversicherung
    Auch die Privathaftpflichtversicherung hat eine Mindestdeckungssumme, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie dient dazu, Schäden abzusichern, die man anderen Personen zufügt. Die Mindestdeckungssumme beträgt hier in der Regel 3 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden. Auch hier können die Summen je nach Versicherungsgesellschaft höher ausfallen.

  3. Berufshaftpflichtversicherung
    Die Berufshaftpflichtversicherung ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler wichtig, da sie sie vor Schadensersatzansprüchen schützt, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen können. Auch hier gibt es eine Mindestdeckungssumme, die je nach Beruf und Risiko variieren kann. Sie liegt in der Regel zwischen 1 und 5 Millionen Euro.

  4. Betriebshaftpflichtversicherung
    Für Unternehmen und Gewerbetreibende ist die Betriebshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie schützt vor Schäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Die Mindestdeckungssumme beträgt hier in der Regel 3 Millionen Euro für Personenschäden und 1,5 Millionen Euro für Sachschäden. Auch hier können die Summen je nach Risiko und Branche höher ausfallen.

  5. Rechtsschutzversicherung
    Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten und dient somit als finanzielle Absicherung. Auch hier gibt es eine Mindestdeckungssumme, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie beträgt in der Regel 250.000 Euro pro Rechtsfall. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können jedoch höhere Summen vereinbart werden.

  6. Hausratversicherung
    Die Hausratversicherung schützt das Hab und Gut einer Wohnung oder eines Hauses vor Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Wasser. Auch hier gibt es eine Mindestdeckungssumme, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, jedoch für den sogenannten Unterversicherungsverzicht relevant ist. Sie beträgt in der Regel 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Je nach Wert des Hausrats kann es jedoch sinnvoll sein, eine höhere Deckungssumme zu vereinbaren.

  7. Lebensversicherung
    Die Lebensversicherung dient der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall. Auch hier gibt es eine Mindestdeckungssumme, die jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie beträgt in der Regel 10.000 Euro pro versicherter Person. Je nach individueller Situation und Bedarf kann es jedoch sinnvoll sein, eine höhere Summe zu vereinbaren.

Wie wird die Mindestdeckungssumme festgelegt?
Die Höhe der Mindestdeckungssumme wird von den Versicherungsgesellschaften selbst festgelegt und kann je nach Versicherungsart und Anbieter variieren. Sie orientiert sich in der Regel an gesetzlichen Vorgaben und den möglichen Schadenshöhen, die in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen aufgetreten sind. Auch die Risikoeinschätzung des Versicherungsnehmers spielt eine Rolle bei der Festlegung der Mindestdeckungssumme.

Wie hoch sollte die Mindestdeckungssumme sein?
Die Höhe der Mindestdeckungssumme hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem individuellen Risiko, dem Versicherungsumfang und den gesetzlichen Vorgaben. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Mindestdeckungssumme ausreichend hoch sein sollte, um im Schadensfall eine angemessene finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Eine pauschale Aussage über die Höhe der Mindestdeckungssumme ist jedoch nicht möglich, da diese individuell für jeden Versicherungsnehmer und seine Bedürfnisse festgelegt werden muss.

Was passiert bei einer zu niedrigen Mindestdeckungssumme?
Wenn die Mindestdeckungssumme zu niedrig angesetzt ist, kann dies im Schadensfall zu finanziellen Engpässen führen. In der Regel muss der Versicherungsnehmer dann die Differenz zwischen der tatsächlichen Schadenshöhe und der Mindestdeckungssumme aus eigener Tasche bezahlen. Dies kann im schlimmsten Fall zu einer existenzbedrohenden Situation führen. Daher ist es wichtig, die Mindestdeckungssumme sorgfältig zu wählen und gegebenenfalls an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Kann die Mindestdeckungssumme erhöht werden?
Ja, in der Regel ist es möglich, die Mindestdeckungssumme zu erhöhen. Dies kann entweder durch eine Erweiterung des Versicherungsschutzes oder durch den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung geschehen. Eine Erhöhung der Mindestdeckungssumme kann jedoch auch zu höheren Versicherungsprämien führen. Es ist daher ratsam, sich vorab über die möglichen Kosten und den tatsächlichen Bedarf zu informieren.

Auf welchen Gesetzen basiert die Mindestdeckungssumme?
Die Mindestdeckungssumme basiert auf verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die je nach Versicherungsart variieren können. Im Folgenden werden die wichtigsten Gesetze genannt, auf denen die Mindestdeckungssumme basiert:

  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
    Das VVG ist das zentrale Gesetz für Versicherungsverträge in Deutschland. Es regelt unter anderem die Mindestanforderungen an Versicherungsverträge und legt fest, dass die Versicherungssumme ausreichend sein muss, um den Versicherungsnehmer im Schadensfall angemessen abzusichern.

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
    Im Straßenverkehrsgesetz ist geregelt, dass jeder Fahrzeughalter in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen muss. Die Mindestdeckungssumme für diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt derzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden.

  • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
    Das Produkthaftungsgesetz regelt die Haftung von Herstellern und Händlern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Die Mindestdeckungssumme für die Produkthaftpflichtversicherung ist in diesem Gesetz nicht explizit festgelegt, jedoch wird empfohlen, eine Deckungssumme von mindestens 1 Million Euro pro Schadensfall abzuschließen.

  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV)
    Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und regeln die Mindestdeckungssummen für die betriebliche Haftpflichtversicherung. Die genauen Anforderungen variieren je nach Beruf und Branche, jedoch muss die Versicherungssumme ausreichend sein, um die gesetzlichen Haftpflichtansprüche abzudecken.

  • Rechtsprechung
    Neben den genannten Gesetzen und Verordnungen basiert die Mindestdeckungssumme auch auf der Rechtsprechung. Hierbei werden Urteile von Gerichten herangezogen, um die angemessene Höhe der Versicherungssumme festzulegen. So kann es beispielsweise bei Personenschäden zu höheren Mindestdeckungssummen kommen, wenn die Rechtsprechung dies erfordert.

Zusammenfassung
Die Mindestdeckungssumme definiert die niedrigste Versicherungssumme, die zur finanziellen Absicherung in einem Schadensfall erforderlich ist. Sie ist bei manchen Versicherungen wie der Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, bei anderen wie der Privathaftpflicht nicht, allerdings dient sie auch dort zur Absicherung. Die Höhe der Mindestdeckungssumme wird von Versicherern festgelegt, kann je nach Risiko variieren und sollte ausreichend sein, um im Schadensfall den finanziellen Bedarf zu decken. Eine zu niedrige Deckungssumme kann zu hohen eigenen Kosten führen, daher ist eine individuelle Anpassung möglich und manchmal notwendig. Die Festlegung basiert auf Gesetzen und der Rechtsprechung, wobei die Versicherungsprämien bei einer Erhöhung steigen können.

Synonyme: Mindestdeckung,Mindestversicherungssumme