Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Kfz-Haftpflichtversicherung

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich in Deutschland um eine Pflichtversicherung, die für jedes Kraftfahrzeug abgeschlossen werden muss, um mit diesem auf den Straßen fahren zu dürfen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung haftet bei Personenschäden und Sachschäden, die mit dem eigenen Fahrzeug bei Dritten verursacht wurden. Entschädigt werden Unfallopfer einschließlich Bei- und Mitfahrer bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Wer sich also mit einem Auto, Motorrad, Mofa, Quad, Bus oder Trecker auf öffentliche Straßen begeben möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Fahrzeugen und teilweise Folgen in Form von Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Nutzungsausfall, Leihwagenkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Anwaltskosten sowie Kosten für die An- und Abmeldung des Fahrzeugs. Des Weiteren erstattet die Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen. Im Bereich der Personenschäden übernimmt die Versicherung Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Renten, Beerdigungskosten und Hinterbliebenengeld.

Bevor eine Kfz-Haftpflichtversicherung in die Leistung eintritt, werden die Schadensersatzansprüche des jeweiligen Unfallopfers geprüft. Sind die Ansprüche unberechtigt, so werden diese auf Kosten der Versicherungsgesellschaft abgewehrt. Bei begründeten Ansprüchen tritt die Versicherungsgesellschaft in die Schadensregulierung ein. Nicht nur Unfallopfer selbst können Ansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, sondern auch dessen gesetzliche Renten- und Unfallversicherung sowie der Arbeitgeber. Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt nur die Kaskoversicherung.

Synonyme: Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,Autoversicherung