Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die speziell auf Kraftfahrzeuge zugeschnitten ist. Sie deckt Schäden ab, die durch den Betrieb des Fahrzeugs an Dritten verursacht werden. Dazu gehören sowohl Sachschäden als auch Personenschäden. Der Zweck dieser Versicherung ist es, den Halter des Fahrzeugs vor finanziellen Forderungen von Geschädigten zu schützen. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung müsste der Halter diese Schäden aus eigener Tasche begleichen, was in der Regel zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.

Gesetzliche Bestimmungen
In Deutschland besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht für alle Fahrzeughalter. Das bedeutet, dass jeder, der ein Kraftfahrzeug besitzt oder nutzt, verpflichtet ist, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Pflicht gilt für alle Arten von Kraftfahrzeugen, einschließlich Autos, Motorräder, LKWs und Anhänger. Auch für Elektrofahrräder und Segways besteht eine Versicherungspflicht, sofern sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Die Versicherungspflicht dient dem Schutz der Allgemeinheit und soll sicherstellen, dass im Falle eines Unfalls die entstandenen Schäden abgedeckt werden können.

Versicherte Risiken in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab, die im Straßenverkehr auftreten können. Dazu gehören unter anderem:

  1. Personenschäden
    Wenn es bei einem Unfall zu Verletzungen oder sogar zum Tod von Personen kommt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Behandlungen, Rehabilitation, Schmerzensgeld und eventuell auch für den Verdienstausfall der Geschädigten.

  2. Sachschäden
    Auch Schäden an fremdem Eigentum, wie zum Beispiel an anderen Fahrzeugen, Gebäuden oder Straßeneinrichtungen, sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Reparaturen oder Ersatzanschaffungen.

  3. Vermögensschäden
    Neben den direkten Schäden werden auch Vermögensschäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Das bedeutet, dass die Versicherung für finanzielle Verluste aufkommt, die durch den Unfall entstehen, wie zum Beispiel Verdienstausfälle oder Schadensersatzforderungen.

  4. Mitversicherte Personen
    In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeugs mitversichert. Das bedeutet, dass auch Schäden, die durch andere Personen verursacht werden, die das Fahrzeug fahren dürfen, von der Versicherung übernommen werden.

  5. Schäden im Ausland
    Eine Kfz-Haftpflichtversicherung gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern Europas. So sind auch Schäden, die im Ausland verursacht werden, durch die Versicherung abgedeckt.

  6. Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
    In der Regel sind Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden, nicht durch eine Versicherung abgedeckt. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig handelt, aber dennoch nicht vorsätzlich, muss die Versicherung trotzdem für die Schäden aufkommen.

  7. Begrenzte Deckungssumme
    Die Höhe der Deckungssumme, also der maximalen Versicherungssumme, ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt derzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,12 Millionen Euro für Sachschäden. In der Regel bieten Versicherungen jedoch auch höhere Deckungssummen an, die empfehlenswert sind, um sich umfassend zu schützen.

Nicht versicherte Risiken
Neben den versicherten Risiken gibt es auch einige Schäden, die nicht von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem Schäden am eigenen Fahrzeug, Diebstahl oder Vandalismus. Für diese Fälle ist eine zusätzliche Versicherung, wie zum Beispiel eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, notwendig.

Kosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kosten einer Kfz-Haftpflichtversicherung sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der Art und Größe des Fahrzeugs, der jährlichen Fahrleistung, dem Wohnort des Halters und der Schadenfreiheitsklasse. Auch die gewählte Versicherungsgesellschaft und der Tarif spielen eine Rolle bei der Berechnung der Beiträge. In der Regel werden die Kosten jährlich in Form von Versicherungsbeiträgen gezahlt. Diese können je nach individuellen Faktoren stark variieren, daher empfiehlt es sich, verschiedene Angebote zu vergleichen, um die für sich passende Versicherung zu finden.

Zusammenfassung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Fahrzeughalter in Deutschland vor finanziellen Ansprüchen Dritter bei Schäden, die durch ihr Fahrzeug verursacht werden. Dies umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden, auch im Ausland und bei grober Fahrlässigkeit, mit gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen. In Deutschland ist der Abschluss einer solchen Versicherung für alle Kraftfahrzeugbesitzer verpflichtend. Nicht abgedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug, für die eine Kaskoversicherung benötigt wird.

Synonyme: Autoversicherung,Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung,Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung