Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Hausrat

Als Hausrat werden alle in einer Wohnung oder in einem Haus befindlichen und zur Lebensführung bzw. zur Hauswirtschaft notwendigen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenstände von Privatpersonen bezeichnet. Der Hausrat stellt einen wesentlichen Teil des (Privat-)Vermögens eines Haushaltes dar. Aus diesem Grund müssen sich auch mehrere Rechtsgebiete und Versicherungszweige mit dem Hausrat beschäftigen. Nicht immer ist es einfach, den Hausrat von anderen Gütern abzugrenzen.

Unterteilt werden kann Hausrat in vier Bereiche:

  1. Einrichtung
    Möbel, Bodenbeläge, Dekoration, Bilder usw..
  2. Gebrauchsgegenstände
    Haushaltsgeräte, Kommunikationstechniken, Küchengeräte, Geschirr, Bücher, Bekleidung, Unterhaltungselektronik, Tonträger usw..
  3. Verbrauchsgüter
    Nahrungsmittel, Genussmittel usw..
  4. Wertsachen
    Bargeld, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle, Antiquitäten usw..

Im Versicherungswesen kann eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus absichern. Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif können von einer Hausratversicherung auch Markisen, Boote, Arbeitsgeräte für die Ausübung des Berufs, Rasenmäher und von Mietern eingebrachte Gegenstände oder Sachen mitversichert werden. Wenn zum Hausrat besonders viele Wertsachen gehören, wird die Hausratversicherung eine Haftungsgrenze festlegen und empfehlen, den Vertrag mit einer Selbstbeteiligung abzuschließen.