Begriff | Definition |
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Raub / Raubversicherung | Von einem Diebstahl wird gesprochen, wenn jemand einem anderen rechtswidrig bewegliche Sachen entwendet. Nach der Definition wird ein Diebstahl zu einem Raub, wenn der Täter dabei Gewalt androht oder sogar benutzt, um das Opfer dazu zu zwingen, das Diebesgut herauszugeben. Gewalt im Sinne des Raubes liegt jedoch nicht vor, wenn wie beim Trickdiebstahl das Diebesgut ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes gestohlen werden kann. Versicherungsrechtlich werden Raub und Diebstahl unterschiedlich behandelt. Bei einem Diebstahl wird zwischen einfachem Diebstahl, Trickdiebstahl und Einbruchdiebstahl unterschieden. Bei einem einfachen Diebstahl werden Gegenstände entwendet, ohne dass dies mit Gewalt oder dem Eindringen in fremde Gebäude verbunden ist. Bei einem Einbruchdiebstahl verschafft sich der Dieb gewaltsam und unrechtmäßig Zugang zu privaten Räumen und entwendet dort fremdes Eigentum. Bei einem Trickdiebstahl wird die Tat des Diebstahls durch eine List oder Täuschung verdeckt. Bei einem Raub wird hingegen Gewalt angedroht oder angewendet, während das Eigentum gestohlen wird. In der Hausratversicherung werden normalerweise nur die Gegenstände entschädigt, die bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet wurden. Einfacher Diebstahl oder Trickdiebstahl sind nicht von der Hausratversicherung umfasst, zumal diese Taten in der Regel nicht im Bereich des versicherten Haushalts stattfinden. Hierfür bedarf es zusätzlicher Versicherungsbausteine. Spezielle Sachversicherungen für Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus entstehen, werden insbesondere für gewerbliche und industrielle Versicherungsnehmer angeboten.
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