Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Reiseversicherung

Unter den Begriff der Reiseversicherungen fallen mehrere Versicherungen aus dem Reisebereich. Reiseversicherungen bieten finanzielle Erstattungen in verschiedenen Situationen rund um eine oder auch mehrere Reisen. Eine Reiseversicherung kann beispielsweise die Kosten erstatten, die bei einer Stornierung der Reise fällig werden. Aber auch medizinisch notwendige Rücktransporte während einer Reise können über eine Reiseversicherung abgerechnet werden. Zu den Reiseversicherungen gehören u.a. Reiserücktrittskostenversicherungen, Reiseabbruchversicherungen, Reisegepäckversicherungen und Reisekrankenversicherungen. Es werden sowohl einzelne Versicherungsverträge als auch Kombi-Pakete angeboten, bei denen verschiedene Bausteine kombiniert werden können.

Je nach Vertrag und Tarif lassen sich einzelne Reisen versichern, wobei hier häufig ein Angebot über den Reiseveranstalter erfolgt. Es ist jedoch auch möglich, eine Reiseversicherung für ein ganzes Jahr abzuschließen, wodurch mehrere Reisen gleichzeitig abgesichert werden können.

Die zu den Reiseversicherungen gehörende Reiserücktrittversicherung übernimmt die Kosten, wenn aus unerwarteten Gründen eine bereits gebuchte Reise storniert werden muss. Zu diesen Gründen können Unfälle, Krankheiten oder Todesfälle gehören. Eine Kostenerstattung kann auch dann möglich sein, wenn ein Hinflug oder Abflug verpasst worden ist. Die Reiseabbruchversicherung erstattet hingegen die Kosten, wenn eine Reise ungeplant abgebrochen oder verlängert werden musste. Zu den Gründen hierfür zählen Todesfälle naher Verwandter oder unerwartete Kündigungen. Die Reisekrankenversicherung übernimmt im Ausland die Behandlungskosten bei Eintritt einer Krankheit. Erstattet werden die Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen, Arzneimittel, Hilfsmittel und Krankentransporte. Eine Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten für den Fall, dass das versicherte Gepäck während der Reise beschädigt wird oder verloren geht. Zu den Leistungen gehören Erstattungen für Schäden an Elektrogeräten, Sportgeräten sowie der Verlust von Souvenirs, Schmuck oder Geschenken. Auch dann, wenn das aufgegebene Gepäck erst später am Reiseort eintrifft und bis dahin Ersatz beschafft werden muss, kann eine Reisegepäckversicherung die Kosten dafür erstatten.

Je nach Variante entfalten Reiseversicherungen ihren Schutz bereits vor, während und sogar noch nach der jeweiligen Reise. Versicherbar sind Einzelpersonen, Paare und reisende Gruppen. Unterschieden wird zwischen privaten Reisen und Urlauben sowie Geschäftsreisen.