Begriff | Definition |
---|---|
Reisekrankenversicherung | Nicht immer sind Versicherungsnehmer durch ihre private oder gesetzliche Krankenversicherung auch im Ausland auf Reisen krankenversichert. Hier kommt es darauf an, welche Länder bereist werden. Auch die Art der Erkrankung und Behandlung kann eine Rolle spielen. Viele europäische Staaten sind mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen eingegangen, was insbesondere für die Schengen-Staaten gilt. In diesen Ländern übernimmt die normale Krankenkasse notwendige Behandlungen. Da zwischen den Ländern aber auch Unterschiede bei den Krankheitskosten bestehen könnten, kann es ohne eigenständige Reisekrankenversicherung zu hohen Zuzahlungen kommen. Es gibt beliebte Urlaubsländer wie Ägypten oder Tunesien, die nicht zu den Schengen-Staaten zählen. Reisende in diese Länder sind ohne private Reisekrankenversicherung vor Ort nicht krankenversichert. Falls während der Reise eine ärztliche Behandlung oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden, müssen Reisende die Kosten selbst tragen. In Ländern wie Kanada oder den USA sind die Gesundheitskosten deutlich höher als in Deutschland, sodass auch hier der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen wird. Reisekrankenversicherungen übernehmen auch den medizinischen Rücktransport im Falle einer Erkrankung, was ebenfalls nicht von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen wird. Bei der Auswahl einer Reisekrankenversicherung kommt es mitunter auf die jeweilige Reisedauer an. Für Kurzreisen wird eine Reisekrankenversicherung empfohlen, während bei längeren Auslandsaufenthalten über eine Auslandskrankenversicherung nachgedacht werden sollte. Auslandskrankenversicherungen übernehmen auch Vorsorgeleistungen. Vielreisende profitieren von einer Jahres-Reisekrankenversicherung, die mehrere Reisen im Jahr absichern kann.
Zugriffe - 342 |