Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Reiserücktrittskostenversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise abgesagt werden muss. Viele Reiseveranstalter berechnen hohe Gebühren, wenn eine Reise storniert werden muss. Je nach Zeitpunkt der Stornierung können sogar bis zu 100 % des Reisepreises in Rechnung gestellt werden. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ersetzt diese Stornokosten. Erstattet werden die Kosten jedoch nur dann, wenn eine Reise aus schwerwiegenden und versicherten Gründen nicht angetreten werden kann. Der häufigste und wichtigste Grund, warum eine Reise kurzfristig storniert werden muss, ist eine plötzlich auftretende Erkrankung. Hier muss es sich um eine Erkrankung handeln, die den Antritt der Reise unmöglich macht, was beispielsweise vom Hausarzt attestiert werden kann.

Neben der plötzlichen Erkrankung gehören auch Unfälle, Todesfälle, Schwangerschaften, Prüfungswiederholungen, Eigentumsschäden oder der Verlust des Arbeitsplatzes zu den anerkannten Gründen für den Reiserücktritt. Reiserücktrittskostenversicherungen übernehmen die Reisestornokosten oft auch dann, wenn nahe Angehörige erkranken. Die jeweiligen versicherten Gründe für einen Reiserücktritt können der Leistungsbeschreibung der Versicherungsgesellschaft entnommen werden.

Eine Reiserücktrittskostenversicherung sollte mindestens 30 Tage vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Ein nachträglicher Vertragsabschluss ist in der Regel innerhalb von drei Tagen nach Reisebuchung möglich, was auch bei Last-Minute-Reisen gilt.

Der Unterschied von der Reiserücktrittskostenversicherung zur Reiseabbruchversicherung besteht im Ersatz der möglichen Stornokosten bei der Reiserücktrittsversicherung. Während einer Reise kann eine Reiseabbruchversicherung Kosten für den notwendigen Reiseabbruch ersetzen. Für Vielreisende lohnt sich der Abschluss einer Jahres-Reiserücktrittsversicherung, die mehrere Reisen pro Jahr absichern kann. Gesonderte Versicherungen für Reisegruppen stellen mehrere Personen gleichzeitig unter Schutz.