Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung oder auch Reiserücktrittskostenversicherung ist eine Art von Versicherung, die im Falle einer Stornierung oder Nichtantritt einer Reise die Kosten für bereits gebuchte Leistungen erstattet. Sie dient somit als Absicherung für den Fall, dass eine Reise aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten werden kann.

Was sind die Gründe für eine Stornierung oder den Nichtantritt einer Reise?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Reise storniert werden kann. Dazu zählen zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Schwangerschaft, unerwartete berufliche Verpflichtungen oder auch Naturkatastrophen. Auch unvorhergesehene Ereignisse wie Streiks oder politische Unruhen können dazu führen, dass eine Reise nicht angetreten werden kann.

Welche Kosten werden von einer Reiserücktrittsversicherung übernommen?
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für bereits gebuchte und nicht stornierbare Leistungen wie Flüge, Unterkunft, Mietwagen oder auch Ausflüge. Auch eventuelle Stornogebühren, die vom Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft erhoben werden, können durch die Versicherung abgedeckt werden. In einigen Fällen werden auch die Kosten für eine Umbuchung oder eine spätere Anreise erstattet.

Wie funktioniert eine Reiserücktrittsversicherung?
Um eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, muss in der Regel eine Versicherungspolice bei einem Versicherungsunternehmen oder Reiseveranstalter abgeschlossen werden. Diese beinhaltet die genauen Bedingungen und Leistungen der Versicherung. Im Falle einer Stornierung oder Nichtantritt der Reise muss der Versicherte dies dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitteilen und die Gründe dafür angeben. In der Regel müssen auch entsprechende Nachweise wie zum Beispiel ein ärztliches Attest eingereicht werden.

Was sind die Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet vor allem finanzielle Sicherheit im Falle einer Stornierung oder Nichtantritt der Reise. Die bereits gezahlten Kosten können so zurückerstattet werden und es entstehen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Zudem ermöglicht eine Reiserücktrittsversicherung auch eine kurzfristige Buchung von Reisen, da man sich keine Gedanken über mögliche Stornokosten machen muss.

Gibt es auch Nachteile bei einer Reiserücktrittsversicherung?
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei einer Reiserücktrittsversicherung einige Nachteile. Zum einen können die Kosten für die Versicherung je nach Anbieter und Reisepreis relativ hoch sein. Zudem werden nicht alle Gründe für eine Stornierung oder einen Nichtantritt der Reise von der Versicherung abgedeckt. Auch gibt es oft eine Selbstbeteiligung, die im Schadensfall vom Versicherten selbst getragen werden muss.

Welche Alternativen gibt es zur Reiserücktrittsversicherung?
Eine Alternative zur Reiserücktrittsversicherung ist die Reiseabbruchversicherung. Diese übernimmt die Kosten, wenn eine Reise aus unvorhergesehenen Gründen abgebrochen werden muss. Eine weitere Möglichkeit ist die Buchung von stornierbaren Leistungen wie zum Beispiel flexible Flugtickets oder Hotelbuchungen. Allerdings sind diese oft teurer als nicht stornierbare Angebote.

Zusammenfassung
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt Kosten im Falle einer Stornierung oder wenn eine Reise nicht angetreten werden kann, beispielsweise aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unerwarteten Ereignissen. Die Versicherung übernimmt nicht stornierbare Ausgaben wie Flüge und Unterkunft sowie eventuelle Stornogebühren. Sie wird über eine Versicherungspolice abgeschlossen und erfordert bei Inanspruchnahme die sofortige Mitteilung und Nachweisführung an das Versicherungsunternehmen. Die Versicherung bietet finanzielle Sicherheit, kann aber auch hohe Kosten verursachen und deckt nicht alle Stornierungsgründe ab. Alternativen sind unter anderem Reiseabbruchversicherungen oder die Buchung von stornierbaren Reiseleistungen.

Synonyme: Reiserücktrittsversicherung,Reiserücktrittversicherung