Begriff | Definition |
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Reiseabbruchversicherung | Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt anfallende Kosten, wenn eine Reise vorzeitig beendet oder aber ungeplant verlängert werden muss. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für Umbuchungen, Shutteltransfers und Hotelkosten. Die Reiseabbruchversicherung ersetzt bei versicherten Reiseabbrüchen die Kosten der Rückreise bei vorzeitigem Reiseabbruch. Auch werden die potenziell entstehende Kosten erstattet, die mit einer verzögerten Heimreise in Verbindung stehen. Je nach Vertrag und Tarif können auch anteilige Reisepreise oder nicht genutzte Reiseleistungen durch die Reiseabbruchversicherung ersetzt werden. Eine Reiseabbruchversicherung sollte am Tag der Reisebuchung abgeschlossen werden, wobei ein Abschluss in der Regel noch bis zu 30 Tage vor Reiseantritt möglich ist. Reiseabbruchversicherungen können auch als Jahresversicherung abgeschlossen werden, sodass auch mehrere geplante Reisen abgesichert werden können. Versichert sind je nach Tarif Reiseabbrüche wegen Erkrankungen, Quarantänen, Unfälle, Todesfälle, Schwangerschaften, der Verlust von Arbeitsplätzen und weitere Schäden. Reiseabbrüche, die aufgrund von bereits bestehenden Erkrankungen vorgenommen werden müssen, werden nicht versichert. Auch Suchterkrankungen oder Schübe psychischer Erkrankungen fallen nicht unter den Schutz einer Reiseabbruchversicherung.
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