Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Stornokosten

Stornokosten sind Kosten, die bei einer Stornierung einer gebuchten Dienstleistung oder Reise anfallen. Sie werden in der Regel von dem Anbieter der Dienstleistung oder Reise erhoben, um die entstandenen Aufwendungen und Verluste zu decken. Diese Kosten können je nach Anbieter und Art der gebuchten Dienstleistung variieren und können sowohl bei privaten als auch geschäftlichen Buchungen anfallen.

Inwiefern sind Versicherungen mit Stornokosten verbunden?
Versicherungen können eine wichtige Rolle bei Stornokosten spielen, da sie in der Regel Schutz vor finanziellen Verlusten bieten, die durch eine Stornierung entstehen können. Hierbei gibt es verschiedene Versicherungsarten, die im Zusammenhang mit Stornokosten relevant sind, wie zum Beispiel Reiserücktrittsversicherungen, Reiseabbruchversicherungen oder auch Veranstalterhaftpflichtversicherungen.

Welche Gesetze gelten bezüglich Stornokosten?
Die Gesetze bezüglich Stornokosten können je nach Land und Art der Dienstleistung unterschiedlich sein. In Deutschland gibt es beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches Regelungen zu Stornokosten enthält. Hierbei ist vor allem der § 651i BGB relevant, der sich mit dem Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn beschäftigt.

Wann fallen Stornokosten an?
Stornokosten können in der Regel dann anfallen, wenn der Reisende von der Reise zurücktritt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund kann beispielsweise eine Erkrankung oder ein Todesfall sein, der eine Reise unmöglich macht. In diesem Fall kann der Reisende von der Reise zurücktreten, ohne dass Stornokosten anfallen.

Welche Kosten können von einer Reiserücktrittsversicherung übernommen werden?
Eine Reiserücktrittsversicherung kann in der Regel die Stornokosten übernehmen, die aufgrund eines wichtigen Grundes anfallen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Gründe von jeder Versicherung abgedeckt werden. Es ist daher wichtig, sich vor Abschluss einer Versicherung über die genauen Leistungen und Bedingungen zu informieren.

Welche Kosten können von einer Reiseabbruchversicherung übernommen werden?
Eine Reiseabbruchversicherung kann in der Regel die Kosten übernehmen, die aufgrund einer vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Stornokosten für nicht genutzte Leistungen oder um zusätzliche Kosten für eine vorzeitige Rückreise handeln. Auch hier ist es wichtig, sich vor Abschluss der Versicherung über die genauen Leistungen und Bedingungen zu informieren.

Welche Kosten können von einer Veranstalterhaftpflichtversicherung übernommen werden?
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung kann in der Regel Schutz vor finanziellen Verlusten bieten, die aufgrund von Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters entstehen. Hierbei können auch Stornokosten abgedeckt werden, die aufgrund einer Absage der Reise durch den Veranstalter entstehen.

Zusammenfassung
Stornokosten entstehen bei der Absage gebuchter Dienstleistungen wie Reisen und sollen die Aufwendungen des Anbieters abdecken. Versicherungen wie Reiserücktritts- und Abbruchversicherungen können diese Kosten bei wichtigen Stornogründen übernehmen. Das deutsche BGB regelt Stornokosten, insbesondere im § 651i bezüglich des Reiserücktritts. Die Versicherungen decken jedoch nicht alle Gründe ab, weshalb vor Abschluss die Bedingungen genau geprüft werden sollten. Veranstalterhaftpflichtversicherungen schützen vor Verlusten durch Insolvenz des Anbieters.

Synonyme: Stornogebühren