Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Stornokosten

Stornokosten und Stornogebühren sind im Versicherungswesen Begriffe aus dem Bereich der Reiserücktrittsversicherungen. Bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung können Versicherungsnehmer jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Reiseveranstalter mitzuteilen.

Zu den Rechtsfolgen eines Reiserücktritts gehören Stornogebühren oder Stornokosten. Versicherungsnehmer sind zwar nicht mehr verpflichtet, den kompletten Reisepreis zu bezahlen. Statt des Reisepreises kann jedoch eine angemessene Entschädigung für den Reiseveranstalter verlangt werden; also die Stornogebühr. Die Höhe dieser Stornokosten ist in der Regel gestaffelt und hängt vom Zeitpunkt der Stornierung ab. Ersparte Kosten müssen vom Reiseveranstalter bei der Berechnung der Stornokosten berücksichtigt werden. Dies, zumal Reiseveranstalter dadurch Gelegenheit erhalten, die Reise an jemand anderen zu verkaufen.

Die durch eine Reiserücktrittskostenversicherung abgesicherten Stornogebühren werden in diesen Fällen von der Versicherungsgesellschaft übernommen.

Synonyme: Stornogebühren