Begriff | Definition |
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Reisegepäckversicherung | Eine Reisegepäckversicherung erstattet die Kosten für den Fall, dass Reisegepäck während der Reise beschädigt oder gestohlen wird. Die Erstattung erfolgt zum Zeitwert des Reisegepäcks bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Für viele mitgeführte Gegenstände werden bestimmte Höchstgrenzen vorgegeben. Für die Absicherung besonders wertvoller Reisegepäckstücke sollte daher eine eigenständige Reisegepäckversicherung abgeschlossen werden. Reisegepäcke stehen unter Versicherungsschutz, sobald es aufgegeben wurde oder sobald es durch Unfälle mit dem Transportmittel, Feuer, Elementarereignisse oder strafbare Handlungen Dritter beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen ist. Reisegepäckversicherungen können als Baustein eines Reiseversicherungs-Paketes aus Reisekrankenversicherung und Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Reiseversicherungen können pro Reise oder aber als Jahresversicherung vereinbart werden. Jahresversicherungen lohnen sich insbesondere dann, wenn mehrere Reisen im Jahr angetreten werden sollen. Reisegepäckversicherungen erstatten keine Schäden, wenn Versicherungsnehmer ihre Aufsichtspflichten vernachlässigen. Der Schutz des Reisegepäcks gilt nur im Zusammenhang mit der Reisetätigkeit, also nicht bei eigener Benutzung oder Verwendung der Gepäckstücke während der Reise.
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