Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Produkthaftpflichtversicherung

Durch eine Produkthaftpflichtversicherung können sich Hersteller und Händler vor den Schadensersatzansprüchen Dritter schützen, wenn ihr Produkt durch Fehlerhaftigkeit Personenschäden oder Sachschäden verursacht. Grundlage für die Produkthaftung bietet neben dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) auch das Produkthaftungsgesetz, wonach Hersteller unabhängig vom eigenen Verschulden haften. Produkthaftpflichtversicherungen stellen daher einen wichtigen Schutz für Unternehmen dar.

Empfohlen wird eine Produkthaftpflichtversicherung allen Unternehmen, die Produkte herstellen, an der Produktherstellung beteiligt sind oder mit Produkten Handel betreiben. Dies, zumal der Begriff des „Herstellers“ im Produkthaftungsgesetz weit ausgedehnt werden kann. Aus gesetzlicher Sicht fallen unter die Hersteller auch Zulieferer, Hersteller von Endprodukten sowie alle Unternehmer, Lieferanten und Händler, die Waren unter eigenem Namen verkaufen und sich dadurch als Hersteller darstellen. Gleiches gilt für Unternehmer, die Produkte als Importeure in die Europäische Union einführen und Lieferanten nicht benennen können. Letztendlich kann fast jeder Unternehmer als gesetzlicher Hersteller betrachtet werden und wird damit automatisch der Gefahr der Produkthaftung ausgesetzt.

Nach der Rechtsprechung müssen bei Verkäufen an Privatpersonen bei Produktmängeln sogar die Einbaukosten und Ausbaukosten von Händlern ersetzt werden. Dies auch dann, wenn der jeweilige Händler die Mängel des Produkts gar nicht zu vertreten hat. Eine Produkthaftpflichtversicherung hat den Zweck, Händler in derartigen Fällen vor den hohen Kosten von Schadensersatzansprüchen abzusichern.

Je nach Tarif deckt eine Produkthaftpflichtversicherung durch mangelhafte Produkte entstandene Personenschäden und Sachschäden sowie Schäden ab, die wegen des Fehlens einer vereinbarten oder zugesicherten Eigenschaft des Produkts entstanden sind. Durch eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung können sich Hersteller von Produkten, die durch Dritte vermischt, verbunden, weiterbearbeitet, weiterverarbeitet oder montiert und eingebaut werden sowie Maschinen, die zur Herstellung weiterer Produkte verwendet werden, absichern. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung deckt dann die Kosten für die Weiterbearbeitung oder Weiterverarbeitung fehlerhafter Produkte ab. Auch die Kosten, die durch die Mängel an Sachen, die erst durch Vermischung oder Verbindung gelieferter Bestandteile mit anderen Produkten entstehen, werden von der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung übernommen. Zu den weiteren Leistungen gehören auch die Kosten für den Einbau mangelfreier Produkte, den Ausbau der mangelhaften Produkte und die Schadensersatzansprüche, die von den selbst hergestellten, montierten, gewarteten oder gelieferten Maschine an den verarbeiteten, hergestellten oder bearbeiteten Sachen entstanden sind.

Synonyme: Produkthaftungsversicherung