Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Dread-Disease-Versicherung

Bei einer Dread-Disease-Versicherung handelt es sich um eine private Personenversicherung, die das Eintreten einer schweren Krankheit absichert und zusätzlich zu einer Todesfallversicherung abgeschlossen wird. Versichert werden Erkrankungen wie Multiple Sklerose, Krebs, Parkinson, Arthritis, Herzinfarkte, Schlaganfälle, schwere Unfallfolgen sowie schwerwiegende Leber- und Lungenerkrankungen. Die Versicherungsbedingungen und Versicherungsinhalte variieren zwischen den Versicherungsgesellschaften stark.

Bei Dread-Disease-Versicherungen werden biometrische Risiken mit einbezogen. Versicherungsnehmer müssen Angaben zu ihrem Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen machen sowie Wünsche zur Versicherungssumme und Laufzeit äußern. Bei Bestehen von Vorerkrankungen können sich diese wie auch bei der Krankenversicherung durch Zuschläge bei den Prämien, Ausschlüssen oder sogar durch Ablehnungen auswirken. Wartezeiten, Karenzzeiten und Dynamik bei Dread-Disease-Versicherungen ähneln den Regelungen bei Kranken- und Lebensversicherungen.

Je nach Versicherer und Tarif kann bei einer Dread-Disease-Versicherung nach dem Baustein-Prinzip auch Erwerbsunfähigkeit, Todesfall, Pflegebedürftigkeit oder Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Betrieblich werden Dread-Disease-Verträge genutzt, um Führungskräfte des Unternehmens zu versichern. Fällt die Führungskraft wegen einer schweren Erkrankung aus, wird über die Versicherungssumme der finanzielle Verlust des Betriebs ausgeglichen. Bei diesen „Keyman-Policen“ ist das Unternehmen der Versicherungsnehmer und zahlt die Prämien, sodass die Versicherungssumme im Schadensfall dann auch wieder an das Unternehmen ausgezahlt werden kann.

Bei Dread-Disease-Versicherungen wird keine monatliche Rente gezahlt. Die Versicherungssumme wird in der Regel nach der Diagnose vollständig ausgezahlt. Dies auch unabhängig davon, ob Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit sowie Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Steuerlich werden Dread-Disease-Versicherung wie Lebensversicherungen behandelt. Die Erträge sind entsprechend zu versteuern.

Synonyme: Critical Illness-Versicherung,Schwere-Krankheiten-Vorsorge,Critical Illness Insurance