FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Deckung

Als Deckung wird im Versicherungswesen der vertraglich vereinbarte Versicherungsschutz bezeichnet. Sie bestimmt, welche Risiken versichert sind und unter welchen Voraussetzungen der Versicherer Leistungen erbringt. Eine bestehende Versicherung bedeutet daher nicht automatisch, dass jeder Schaden oder jedes Ereignis gedeckt ist.

Was umfasst die Deckung einer Versicherung?

Der Umfang der Deckung ergibt sich aus dem Versicherungsschein, den Versicherungsbedingungen und den individuell getroffenen Vereinbarungen. Entscheidend sind insbesondere die versicherten Risiken, mögliche Leistungsausschlüsse, Versicherungssummen, Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen.

Je nach Versicherungsart kann die Deckung beispielsweise Schäden an eigenen Sachen, gesetzliche Schadensersatzansprüche Dritter oder vereinbarte Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Berufsunfähigkeit umfassen.

Was bedeutet Deckung im Schadenfall?

Tritt ein Versicherungsfall ein, prüft der Versicherer, ob das Ereignis unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt. Dabei berücksichtigt er die Vertragsbedingungen, mögliche Ausschlüsse und die gesetzlichen Voraussetzungen. Besteht Deckung, muss der Versicherer die vertraglich geschuldete Leistung erbringen.

In der Haftpflichtversicherung umfasst die Deckung regelmäßig auch die Prüfung und Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche. Nicht jeder geltend gemachte Anspruch führt deshalb zu einer Zahlung an den Geschädigten.

Was ist der Unterschied zwischen Deckung und Deckungssumme?

Die Deckung beschreibt, welche Risiken und Leistungen versichert sind. Die Deckungssumme bezeichnet dagegen die vereinbarte betragsmäßige Grenze des Versicherungsschutzes, soweit eine solche vorgesehen ist. Eine hohe Deckungssumme bedeutet daher nicht automatisch einen umfassenden Versicherungsschutz.

Wann reicht die Deckung nicht aus?

Deckungslücken entstehen, wenn bestimmte Risiken nicht versichert sind oder vereinbarte Leistungen nicht ausreichen. Auch Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können dazu führen, dass Versicherungsnehmer einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Eine Unterversicherung liegt dagegen nur unter den dafür maßgeblichen Voraussetzungen vor und ist nicht mit jeder unzureichenden Deckung gleichzusetzen.

Versicherungsnehmer sollten deshalb regelmäßig prüfen, ob der vereinbarte Schutz noch zu ihren tatsächlichen Risiken passt. Eine Erweiterung kann je nach Versicherungsart durch zusätzliche Leistungsbausteine, höhere Versicherungssummen oder eine Anpassung des Vertrags erfolgen.

Synonyme: Versicherungsdeckung, Deckungsumfang