Kinder und Jugendliche benötigen nicht automatisch eigene Versicherungsverträge. In vielen Bereichen besteht Versicherungsschutz über die Eltern, über die gesetzliche Sozialversicherung oder über andere bestehende Absicherungen. Entscheidend ist deshalb zunächst die Frage: Wo ist das Kind bereits versichert – und welche finanziellen Risiken bleiben trotzdem bestehen?
Mit zunehmendem Alter verändert sich diese Situation. Volljährigkeit, Schulabschluss, Ausbildung, Studium, ein eigenes Einkommen oder der Auszug aus dem Elternhaus können Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz haben. Deshalb sollte die Absicherung nicht nur einmal betrachtet, sondern an wichtigen Übergängen überprüft werden.
Welche Risiken sollten Eltern bei Kindern zuerst betrachten?
Auch bei Kindern sollte nicht die Anzahl der Versicherungen im Vordergrund stehen. Entscheidend sind vielmehr die finanziellen Folgen eines möglichen Ereignisses. Kleinere Schäden können Familien häufig aus eigenen Mitteln tragen. Eine schwere und dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung eines Kindes kann dagegen das Leben und die finanzielle Situation der gesamten Familie langfristig verändern.
Deshalb gilt auch hier das GAU-Prinzip: Zuerst sollten die Risiken betrachtet werden, deren finanzielle Folgen die Familie nicht ohne Weiteres selbst tragen könnte. Erst danach stellt sich die Frage nach zusätzlichem Versicherungsschutz.
Wie sind Kinder krankenversichert?
Kinder können in der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei über einen Elternteil familienversichert sein. Ob eine Familienversicherung möglich ist und wie lange sie besteht, hängt unter anderem vom Versicherungsstatus der Eltern sowie später auch von Alter, Einkommen und Ausbildungsstatus des Kindes ab.
Besondere Regeln können gelten, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert ist. Deshalb sollte gerade bei unterschiedlichen Versicherungssystemen der Eltern geprüft werden, wie das Kind versichert werden kann. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Seite zur Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sind Kinder über die Haftpflichtversicherung der Eltern versichert?
Kinder können über einen Familientarif der privaten Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert sein. Ob und wie lange Versicherungsschutz besteht, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und der persönlichen Situation des Kindes. Spätestens bei Volljährigkeit, Ausbildung, Studium oder anderen Veränderungen sollte deshalb geprüft werden, ob die Mitversicherung weiterhin besteht.
Bei jüngeren Kindern ist außerdem zu beachten, dass sie aufgrund ihres Alters unter bestimmten Voraussetzungen für einen verursachten Schaden rechtlich nicht selbst verantwortlich sind. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die Eltern für den Schaden haften. Eine eigene Haftung kann beispielsweise bestehen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Einige Familientarife sehen darüber hinaus Leistungen für Schäden vor, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden, obwohl kein gesetzlicher Schadenersatzanspruch gegen das Kind besteht. Deshalb lohnt sich auch hier ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen.
Wann sind Kinder und Schüler gesetzlich unfallversichert?
Kinder in bestimmten Betreuungseinrichtungen sowie Schülerinnen und Schüler stehen in vielen Situationen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei Schülerinnen und Schülern umfasst dieser Schutz insbesondere den Schulbesuch, die Pausen, schulisch organisierte Veranstaltungen und grundsätzlich auch die direkten Wege zur Schule und zurück. Auch der Schulsport gehört grundsätzlich zum versicherten Schulbesuch.
Anders sieht es in der privaten Freizeit aus. Sport im Verein, das Fußballspielen mit Freunden, Radfahren, Spielen oder andere privat organisierte Freizeitaktivitäten sind nicht allein deshalb gesetzlich unfallversichert, weil das Kind eine Schule besucht. Auch Hausaufgaben und das Lernen im eigenen Zuhause gehören grundsätzlich nicht zum gesetzlichen Schüler-Unfallschutz. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule oder einer anderen gesetzlich versicherten Einrichtung fällt.
Wie lässt sich eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung eines Kindes absichern?
Eine schwere Krankheit oder ein Unfall kann dazu führen, dass ein Kind dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist. Für die Familie können daraus erhebliche finanzielle Folgen entstehen – beispielsweise wenn ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit reduzieren muss, zusätzliche Betreuung benötigt wird oder Anpassungen im Wohnumfeld erforderlich werden.
Für die Absicherung kommen unterschiedliche Lösungen infrage. Eine private Unfallversicherung kann finanzielle Leistungen vereinbaren, wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung Folge eines versicherten Unfalls ist – unabhängig davon, ob sich der versicherte Unfall beispielsweise in der Freizeit, beim privaten Sport oder in einem anderen vom Vertrag erfassten Lebensbereich ereignet. Sie schützt jedoch nicht automatisch vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Beeinträchtigung durch Krankheit.
Je nach gewünschtem Schutz können deshalb auch Absicherungen infrage kommen, die dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Krankheiten einbeziehen. Bei älteren Kindern kann zudem bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung infrage kommen. Sie sichert jedoch nicht allgemein jede gesundheitliche Beeinträchtigung ab, sondern knüpft ihre Leistung an die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen für eine Berufsunfähigkeit beziehungsweise bei entsprechenden Tarifen an die versicherte Tätigkeit des Kindes.
Welche Absicherung geeignet ist, hängt deshalb davon ab, welches Risiko abgesichert werden soll. Entscheidend ist nicht allein, ob die Ursache eine Krankheit oder ein Unfall ist, sondern auch, an welches Ereignis die jeweilige Versicherung ihre Leistung knüpft und welche finanziellen Folgen für das Kind und die Familie aufgefangen werden sollen.
Wann sollte die spätere Arbeitskraft abgesichert werden?
Mit zunehmendem Alter rückt ein weiteres Risiko in den Vordergrund: die zukünftige Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu finanzieren. Deshalb kann bereits während der Schulzeit, spätestens aber beim Übergang in Ausbildung oder Studium geprüft werden, welche Möglichkeiten zur späteren Einkommensabsicherung bestehen.
Eine mögliche Form ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ob und zu welchen Bedingungen ein Abschluss bereits für Schüler, Auszubildende oder Studierende möglich und sinnvoll ist, hängt vom Tarif und von der persönlichen Situation ab. Dabei sollten nicht nur der aktuelle Beitrag, sondern insbesondere die Versicherungsbedingungen, die Definition der versicherten Tätigkeit und die Möglichkeiten einer späteren Anpassung betrachtet werden.
Was ändert sich mit dem 18. Geburtstag?
Mit der Volljährigkeit endet der Versicherungsschutz über die Eltern nicht automatisch. Dennoch ist der 18. Geburtstag ein guter Anlass für einen Versicherungscheck. Bei verschiedenen Verträgen können Alter, Ausbildung, Familienstand, Einkommen oder andere Voraussetzungen darüber entscheiden, wie lange eine Mitversicherung möglich ist.
Deshalb sollte gemeinsam geprüft werden: Besteht weiterhin Krankenversicherungsschutz? Ist das volljährige Kind noch über die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert? Welche weiteren Familienverträge gelten weiterhin? Und gibt es aufgrund von Ausbildung, Studium oder eigenem Einkommen Veränderungen?
Was ändert sich während Ausbildung oder Studium?
Mit Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums kann sich der Versicherungsstatus verändern. Auszubildende sind aufgrund ihrer Beschäftigung in der Regel selbst gesetzlich krankenversichert. Studierende können dagegen unter bestimmten Voraussetzungen zunächst weiterhin über die gesetzliche Familienversicherung abgesichert sein. Besteht diese Möglichkeit nicht mehr, kann für Studierende Versicherungspflicht in der studentischen Krankenversicherung bestehen.
Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung kann während Ausbildung oder Studium weiterhin Versicherungsschutz über die Eltern bestehen. Das sollte jedoch nicht vorausgesetzt werden, denn die Voraussetzungen richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Der bestehende Vertrag sollte deshalb ausdrücklich geprüft werden. Welche Versicherungen nach dem Schulabschluss besonders geprüft werden sollten, erfahren Sie ausführlicher in unserem Beitrag Welche Versicherungen sind zum Ende der Schulzeit wichtig?
Studierende an Hochschulen können außerdem während Tätigkeiten gesetzlich unfallversichert sein, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule fallen. Dazu können beispielsweise Lehrveranstaltungen und bestimmte Hochschulveranstaltungen sowie die damit verbundenen Wege gehören. Private Tätigkeiten, privater Sport oder das Lernen in der eigenen Wohnung sind dadurch grundsätzlich nicht automatisch versichert.
Was ändert sich beim Auszug aus dem Elternhaus?
Der Auszug in eine eigene Wohnung bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Versicherungen über die Eltern enden. Bei Krankenversicherung, privater Haftpflichtversicherung und anderen Verträgen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Deshalb sollte bei einem Auszug jeder bestehende Versicherungsschutz einzeln überprüft werden.
Neu stellt sich insbesondere die Frage nach dem eigenen Hausrat. Wer einen eigenen Haushalt gründet, sollte prüfen, welchen Wert Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere Gegenstände haben und ob ein größerer Verlust aus eigenen Mitteln ersetzt werden könnte. Ob eine eigene Hausratversicherung benötigt wird oder möglicherweise noch Versicherungsschutz über den Vertrag der Eltern besteht, hängt von der konkreten Wohn- und Vertragssituation ab.
Auch andere Versicherungen sollten beim Auszug nicht automatisch abgeschlossen werden. Entscheidend bleibt, welche neuen finanziellen Risiken durch den eigenen Haushalt tatsächlich entstehen und welche davon bereits anderweitig abgesichert sind. Wer beispielsweise in eine Wohngemeinschaft zieht, findet weitere Hinweise in unserem Beitrag Versicherungsschutz für Mieter in einer Wohngemeinschaft.
Versicherungscheck für Kinder und junge Erwachsene: Wann sollten Sie den Schutz überprüfen?
Versicherungsschutz für Kinder entwickelt sich mit ihrer Lebenssituation. Deshalb gibt es einige Zeitpunkte, an denen eine Überprüfung besonders sinnvoll ist: Eintritt in Kindergarten oder Schule, Volljährigkeit, Ende der Schulzeit, Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums sowie der Auszug aus dem Elternhaus.
Dabei sollte immer zuerst geklärt werden, welcher Schutz bereits über die Eltern, die Sozialversicherung oder andere bestehende Verträge vorhanden ist. Erst danach lässt sich beurteilen, wo tatsächlich eine Absicherungslücke besteht.
Deshalb gilt auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene: Nicht möglichst früh möglichst viele Versicherungen abschließen, sondern die großen finanziellen Risiken betrachten und den Versicherungsschutz Schritt für Schritt an die jeweilige Lebensphase anpassen.
