Eine vorläufige Deckungszusage ist die Zusage eines Versicherers, vorübergehend Kosten im Schadensfall zu übernehmen, bis über den Versicherungsschutz entschieden ist. Diese bietet dem Versicherten eine temporäre Sicherheit. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Nach § 12 VVG darf der Versicherer eine solche Zusage erteilen. § 158 Abs. 2 BGB legt fest, dass mit Abgabe der Deckungszusage eine vorläufige Leistungspflicht des Versicherers entsteht.
Welche Klauseln in Versicherungsverträgen regeln die Vorläufige Deckungszusage?
Die Vorläufige Deckungszusage wird in der Regel durch eine Klausel im Versicherungsvertrag geregelt. Diese Klausel kann je nach Versicherungsart unterschiedlich formuliert sein, jedoch sollte sie immer die folgenden Punkte beinhalten:
- Gültigkeitsdauer
Die Vorläufige Deckungszusage ist zeitlich begrenzt und gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Dieser Zeitraum sollte in der Klausel genau festgelegt sein.
- Versicherungsschutz
Die Klausel sollte klarstellen, für welche Risiken und Schäden eine Vorläufige Deckungszusage besteht. Dies kann je nach Versicherungsart variieren und sollte daher genau angegeben werden.
- Bedingungen
Die Vorläufige Deckungszusage kann an bestimmte Bedingungen geknüpft sein, die der Versicherungsnehmer erfüllen muss, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Diese Bedingungen sollten in der Klausel deutlich benannt werden.
- Widerrufsmöglichkeit
Der Versicherer hat das Recht, die Vorläufige Deckungszusage jederzeit zu widerrufen. Dies sollte ebenfalls in der Klausel erwähnt werden.
- Übergang zur endgültigen Deckung
Die Klausel sollte auch regeln, wie die Vorläufige Deckungszusage in die endgültige Deckung übergeht. Hierbei kann es entweder zu einem nahtlosen Übergang kommen oder der Versicherungsnehmer muss einen separaten Antrag stellen.
Wann wird eine Vorläufige Deckungszusage erteilt?
Eine Vorläufige Deckungszusage wird in der Regel dann erteilt, wenn der Versicherungsvertrag noch nicht endgültig zustande gekommen ist, aber bereits ein gewisses Interesse des Versicherungsnehmers an einer Absicherung besteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein neues Fahrzeug gekauft wurde und der Versicherungsvertrag noch nicht abgeschlossen ist.
Welche Vorteile hat eine Vorläufige Deckungszusage für den Versicherungsnehmer?
Die Vorläufige Deckungszusage bietet dem Versicherungsnehmer einen vorübergehenden Schutz, bis der endgültige Versicherungsschutz greift. Somit ist er bereits abgesichert, auch wenn der Versicherungsvertrag noch nicht endgültig abgeschlossen ist. Dies kann vor allem bei dringenden Fällen von Vorteil sein, bei denen eine sofortige Absicherung notwendig ist.
Zusammenfassung
Eine vorläufige Deckungszusage bietet dem Versicherungsnehmer temporären Schutz im Schadensfall, bevor der Versicherungsvertrag endgültig besteht. Sie ist im VVG und BGB geregelt und durch spezielle Klauseln im Vertrag definiert, die Gültigkeitsdauer, Versicherungsschutz, Bedingungen, Widerrufsmöglichkeiten und den Übergang zur endgültigen Deckung festlegen. Erteilt wird sie, wenn ein Interesse an Versicherung besteht, aber der Vertrag noch nicht abgeschlossen ist, und bietet dem Versicherten sofortige Absicherung.