Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte ist eine Form der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, die speziell für Personen konzipiert wurde, die über einen längeren Zeitraum in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Sie ist eine der verschiedenen Rentenarten, die im deutschen Rentensystem existieren und dient dazu, den Lebensunterhalt im Alter zu sichern.

Um Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die versicherte Person muss das Rentenalter erreicht haben, das derzeit bei 65 Jahren liegt und schrittweise auf 67 Jahre angehoben wird.
  2. Es muss eine bestimmte Mindestversicherungszeit erfüllt sein, die je nach Geburtsjahr variiert. Für Personen, die vor 1964 geboren sind, beträgt diese Mindestversicherungszeit 35 Jahre. Für Personen, die ab 1964 geboren sind, steigt sie schrittweise auf 45 Jahre an.
  3. In den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn müssen mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt worden sein. Dabei werden auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen oder der Arbeitslosigkeit angerechnet.

Die Höhe der Altersrente für langjährig Versicherte richtet sich nach der individuellen Beitragszahlung und dem Rentenwert, der sich aus dem Durchschnitt der beitragspflichtigen Einkünfte der letzten 15 Jahre vor Rentenbeginn ergibt. Dabei gilt: Je höher die Beitragszahlung und je höher der Rentenwert, desto höher fällt auch die Rente aus.

Es gibt jedoch auch einige Besonderheiten zu beachten, die bei der Altersrente für langjährig Versicherte zu beachten sind:

  • Es gibt die Möglichkeit, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn man eine sogenannte "Rente mit Abschlägen" in Kauf nimmt. Diese Abschläge werden lebenslang von der Rente abgezogen und können je nach Alter und Rentenbeginn bis zu 14,4 Prozent betragen.
  • Die Rente kann auch später in Anspruch genommen werden. Dafür erkauft man sich einen sogenannten "Rentenzuschlag". Dieser beträgt pro Monat, den die Rente später in Anspruch genommen wird, 0,5 Prozent. Dadurch kann die Rente um bis zu 10,8 Prozent erhöht werden.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte ist nicht mit anderen Renten kombinierbar. Das bedeutet, dass sie nicht gleichzeitig mit einer Erwerbsminderungsrente oder einer Hinterbliebenenrente bezogen werden kann.
  • Die Altersrente für langjährig Versicherte ist steuerpflichtig ist. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise wenn die Rente unter dem Grundfreibetrag liegt oder wenn die versicherte Person eine sogenannte "Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit" bezieht.

Personen, die über viele Jahre hinweg Beiträge zur Rentenversicherung geleistet haben, sind die Zielgruppe für die Altersbezüge für langjährig Beitragende. Wer diese Leistung beanspruchen möchte, sollte sich so früh wie möglich über dieses Thema informieren und kann darüber hinaus eine persönliche Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erwägen.