
FAQ
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Rentenbeginn | Der Rentenbeginn bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem eine Rente gezahlt wird. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hängt dieser Zeitpunkt von der jeweiligen Rentenart, den erfüllten Anspruchsvoraussetzungen und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Rentenbeginn und Rentenalter sind deshalb nicht dasselbe. Bei einer Altersrente kann der Rentenbeginn beispielsweise mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze zusammenfallen. Je nach Rentenart und Versicherungsverlauf kann eine Altersrente aber auch früher beginnen oder bewusst erst später in Anspruch genommen werden. Wann beginnt eine gesetzliche Altersrente?Eine Altersrente beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem sämtliche Voraussetzungen für die jeweilige Rentenart erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere das Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze und die erforderliche Wartezeit. Für die Regelaltersrente wird die Altersgrenze schrittweise angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt sie bei 67 Jahren. Daneben bestehen weitere Altersrenten mit anderen Altersgrenzen und Voraussetzungen. Welche Altersrente zu welchem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden kann, erfahren Sie in unserem Überblick über die Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann die Altersrente früher beginnen?Ja. Bestimmte Altersrenten können bereits vor der Regelaltersgrenze beginnen. Voraussetzung ist, dass die für diese Rentenart geltende Altersgrenze erreicht und die erforderliche Wartezeit erfüllt wurde. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist beispielsweise ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich. Die Rente vermindert sich dann grundsätzlich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent. Diese Abschläge gelten dauerhaft. Nicht jede vorzeitig beginnende Altersrente ist allerdings mit Abschlägen verbunden. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Erreichen der für den jeweiligen Geburtsjahrgang geltenden Altersgrenze abschlagsfrei bezogen werden. Sie kann jedoch nicht noch früher gegen Abschläge in Anspruch genommen werden. Kann die Altersrente später beginnen?Ja. Wer die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt, muss diese nicht sofort in Anspruch nehmen. Wird die Regelaltersrente erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen, erhöht sich die spätere Rente grundsätzlich um 0,5 Prozent für jeden Monat des Aufschubs. Ein Aufschub um zwölf Monate führt damit grundsätzlich zu einem Zuschlag von 6 Prozent. Werden während dieser Zeit weiterhin rentenversicherungspflichtige Beiträge gezahlt, können diese die spätere Rente zusätzlich erhöhen. Muss die Altersrente spätestens mit 70 beginnen?Nein. Für die Regelaltersrente gibt es keine allgemeine gesetzliche Altersgrenze von 70 Jahren, zu der sie spätestens in Anspruch genommen werden muss. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Rentenbeginn auch über die Regelaltersgrenze hinaus aufschieben. Ein späterer Rentenbeginn sollte allerdings nicht allein anhand des prozentualen Zuschlags beurteilt werden. Während des Aufschubs wird die noch nicht beantragte Rente nicht ausgezahlt. Ob sich ein späterer Rentenbeginn im Einzelfall lohnt, hängt deshalb unter anderem von der persönlichen Lebenssituation, der weiteren Erwerbstätigkeit und der erwarteten Bezugsdauer ab. Welche Bedeutung hat der Rentenantrag für den Rentenbeginn?Eine gesetzliche Rente wird grundsätzlich nicht automatisch mit Erreichen einer Altersgrenze ausgezahlt. Sie muss beantragt werden. Der Zeitpunkt des Antrags kann deshalb entscheidend dafür sein, ab wann die Rente tatsächlich gezahlt wird. Für Renten aus eigener Versicherung gilt grundsätzlich: Sind sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt und wird die Rente rechtzeitig beantragt, beginnt sie mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen vorliegen. Der Antrag muss dafür spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt werden, in dem die Voraussetzungen erfüllt wurden. Wird der Antrag später gestellt, beginnt die Rente grundsätzlich erst mit dem Monat der Antragstellung. Ein verspäteter Antrag kann deshalb dazu führen, dass Rentenzahlungen verloren gehen. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter Leistungen der Rentenversicherung beantragen. Beginnen alle gesetzlichen Renten nach denselben Regeln?Nein. Die Regelungen zum Rentenbeginn unterscheiden sich je nach Rentenart. Für Renten wegen Erwerbsminderung gelten beispielsweise teilweise andere Vorschriften als für Altersrenten. Auch bei Hinterbliebenenrenten bestehen besondere Regelungen zum Beginn und zur rückwirkenden Zahlung. Der konkrete Rentenbeginn sollte deshalb immer anhand der jeweiligen Rentenart und der persönlichen Voraussetzungen bestimmt werden. Was bedeutet Rentenbeginn bei einer privaten Rentenversicherung?Auch bei einer privaten Rentenversicherung bezeichnet der Rentenbeginn den Zeitpunkt, ab dem die vereinbarte Rentenzahlung erfolgt. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung richtet er sich jedoch nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags. Viele Verträge sehen einen vereinbarten Rentenbeginn und unterschiedliche Möglichkeiten vor, diesen innerhalb bestimmter Grenzen vorzuverlegen oder hinauszuschieben. Welche Auswirkungen eine Änderung auf die Rentenhöhe hat, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den Vertragsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie unter Private Altersvorsorge. Was ist der Unterschied zwischen Rentenbeginn und Renteneintrittsalter?Das Renteneintrittsalter beziehungsweise die maßgebliche Altersgrenze beschreibt das Lebensalter, ab dem die Voraussetzungen für eine bestimmte Altersrente erfüllt sein können. Der Rentenbeginn bezeichnet dagegen den konkreten Zeitpunkt, ab dem die Rente tatsächlich geleistet wird. Beide Zeitpunkte können zusammenfallen, müssen es aber nicht. Wer seine Regelaltersrente beispielsweise erst einige Monate nach Erreichen der Regelaltersgrenze beantragt und bewusst aufschiebt, hat die maßgebliche Altersgrenze bereits erreicht, während der tatsächliche Rentenbeginn später liegt. Zusammenfassung: Der Rentenbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem eine Rente tatsächlich gezahlt wird. Bei der gesetzlichen Altersrente bestimmen insbesondere Rentenart, Altersgrenze, Wartezeit und Antrag den möglichen Beginn. Ein vorzeitiger Rentenbeginn kann dauerhafte Abschläge verursachen, während ein Aufschub über die Regelaltersgrenze hinaus grundsätzlich Zuschläge bringt. Eine allgemeine Verpflichtung, spätestens mit 70 Jahren eine Altersrente zu beziehen, besteht nicht. Weitere Informationen zu Altersgrenzen und Voraussetzungen finden Sie unter Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung und auf unserer Seite zur gesetzlichen Rentenversicherung. |