Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflegekasse

In Deutschland bilden die Pflegekassen die Träger der Pflegeversicherung. Eingerichtet sind Pflegekassen bei den Krankenkassen. Dies gilt auch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse und für die Knappschaft. Pflegekassen organisieren sich selbst und beschäftigen Mitarbeiter der jeweiligen Krankenkasse. Die Kosten, die für die Führung von Geschäften der Pflegekassen entstehen, werden der Krankenkasse erstattet und Verwaltungskosten anteilsmäßig verrechnet. Gleiches gilt für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, der ebenfalls Aufgaben für die Pflegekasse übernimmt. Der MDK begutachtet für die Pflegekasse beispielsweise Antragsteller in Bezug auf eine Pflegebedürftigkeit, die Eingliederung in einen Pflegegrad und die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Pflegekassen werden mit gesetzlichen Aufträgen nach dem SGB XI betraut, das Belange der Pflegeversicherung beschreibt. Pflegekassen erbringen Leistungen aus der Pflegeversicherung für Versicherte. Hierzu zählen neben Geld- und Sachleistungen auch Dienstleistungen. Pflegekassen koordinieren die pflegerische Versorgung von Versicherten und müssen ihre Leistungen in Bezug auf Wirtschaftlichkeit und Effektivität überwachen. Mitarbeiter der Pflegekassen führen Pflegekurse und Schulungen für Pflegepersonen durch.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden von Pflegekassen auch Rentenversicherungsbeiträge für nicht erwerbstätige Pflegepersonen übernommen. Bei jeder Pflegekasse werden Versichertenverzeichnisse geführt, Statistiken erstellt, Beiträge eingezogen, Finanzmittel verwaltet und Nachweise geführt. In Kooperation mit Kranken- und Rentenversicherungen müssen Pflegekassen durch Prävention, Rehabilitationsmaßnahmen und Behandlungsmaßnahmen dazu beitragen, dass eine Pflegebedürftigkeit nach Möglichkeit vermieden werden kann. Pflegekassen müssen Versicherte über Leistungen und Möglichkeiten beraten und informieren. Mit Erbringern von Pflegeleistungen müssen Pflegekassen Verträge über mögliche Pflegesachleistungen verhandeln und abschließen.