Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Pflegebedürftigkeit

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland im SGB XI, also im Sozialgesetzbuch, geregelt. Das Gesetz bestimmt, wann Pflegebedürftigkeit besteht und wie diese Einstufung beurteilt und gemessen wird, woraus sich dann auch ein Anspruch auf Pflegeleistungen ergeben kann. Nach dem Gesetz ist eine Pflegebedürftigkeit bei Menschen gegeben, die nach bestimmten Kriterien in der Selbstständigkeit eingeschränkt sind und für eine voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten betreuerische und pflegerische Hilfe benötigen.

Wer nach dem Gesetz pflegebedürftig ist, entscheidet letztendlich die Pflegekasse. Wird ein Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen gestellt, beauftragt die Pflegeversicherung bei gesetzlich Versicherten einen Gutachter des MDK und bei privat Versicherten von MEDICPROOF. Nach bestimmten Richtlinien werden Antragsteller dann begutachtet, bevor ein entsprechender Bescheid nebst potenzieller Eingliederung in einen Pflegegrad erlassen wird.

Seit 2017 achten die Gutachter der medizinischen Dienste auf die noch vorhandene Selbstständigkeit von Antragstellern in sechs Lebensbereichen. Hierzu gehören Mobilität, Kognitive sowie kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen sowie psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit therapie- und krankheitsbedingten Belastungen und Alltag sowie soziale Kontakte.

Durch die Pflegereform wurden die bisherigen drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt, um eine genauere und feinere Einstufung der Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten. Berücksichtigt werden jetzt auch nicht mehr nur körperliche Einschränkungen, sondern auch Defizite bei psychischen Fähigkeiten und kognitive Erkrankungen. Hiervon profitieren beispielsweise Menschen mit Demenz.

Siehe auch: perfektversichert.de/personenversicherungen/pflegeversicherung.html