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Die 5 größten Fehler kurz vor der Rente

Die letzten Jahre vor dem Ruhestand sind eine gute Gelegenheit, die eigene Altersvorsorge noch einmal gründlich zu überprüfen. Wann kann die gesetzliche Rente beginnen? Welche Abschläge entstehen bei einem früheren Rentenbeginn? Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmen nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen? Und passen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge zeitlich zusammen?

Nicht jede Entscheidung lässt sich kurz vor der Rente noch korrigieren. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation rechtzeitig zu kennen. Besonders diese fünf Fehler können die finanzielle Planung für den Ruhestand erschweren.

 

Fehler 1: Zu früh in Rente gehen, ohne die Abschläge genau zu berechnen

Ein früherer Rentenbeginn kann attraktiv sein – er kann aber die gesetzliche Rente dauerhaft reduzieren. Bei einer vorzeitigen Altersrente mit Abschlägen beträgt der Abschlag grundsätzlich 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt. Zwölf Monate entsprechen damit 3,6 Prozent, zwei Jahre 7,2 Prozent. Der Abschlag bleibt grundsätzlich für die gesamte Rentenbezugsdauer bestehen.

Ob und wann eine Altersrente vorzeitig bezogen werden kann, hängt von der jeweiligen Rentenart, dem Geburtsjahr und den erfüllten Versicherungszeiten ab. Deshalb sollte nicht allein mit einem gewünschten Renteneintrittsalter gerechnet werden. Entscheidend ist, welche Altersrente im konkreten Fall überhaupt möglich ist und welche Folgen der gewählte Rentenbeginn hat.

Die „Rente mit 63“ ist nicht für jeden eine Rente mit 63

Besonders häufig führt die umgangssprachliche Bezeichnung „Rente mit 63“ zu Missverständnissen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt grundsätzlich 45 Jahre mit anrechenbaren Versicherungszeiten voraus. Für jüngere Geburtsjahrgänge liegt die Altersgrenze jedoch höher. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Altersrente frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei erhalten.

Wichtig ist außerdem: Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht einfach noch früher mit Abschlägen bezogen werden. Davon zu unterscheiden ist die Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren. Sie kann grundsätzlich ab 63 Jahren bezogen werden, dann aber gegebenenfalls mit dauerhaften Abschlägen.

 

Fehler 2: Sich nur auf die ausgewiesene Rentenhöhe zu verlassen

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung ist eine wichtige Grundlage für die Planung. Sie ersetzt aber nicht den Blick auf den eigenen Versicherungsverlauf und die persönliche Lebensplanung. Wer beispielsweise früher aufhören, seine Arbeitszeit reduzieren oder in den letzten Berufsjahren deutlich weniger verdienen möchte, sollte prüfen, wie sich dies auf die voraussichtliche Rente auswirkt.

Besonders wichtig ist der Versicherungsverlauf. Fehlende oder nicht richtig erfasste Zeiten können sich auf den späteren Rentenanspruch auswirken. Dazu können beispielsweise Ausbildungs-, Beschäftigungs-, Kindererziehungs- oder andere rentenrechtlich relevante Zeiten gehören. Eine rechtzeitige Kontenklärung verhindert, dass solche Fragen erst kurz vor dem gewünschten Rentenbeginn auftauchen.

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte mit mindestens fünf Jahren Beitragszeiten grundsätzlich alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft. Sie enthält unter anderem einen aktuellen Versicherungsverlauf und ausführlichere Informationen zu den verschiedenen Rentenansprüchen. Damit bietet sie eine gute Grundlage, um die eigene Situation genauer zu prüfen.

 

Fehler 3: Bruttorente mit verfügbarem Einkommen verwechseln

Für die Ruhestandsplanung reicht es nicht aus, nur die erwartete Bruttorente den heutigen Ausgaben gegenüberzustellen. Je nach persönlicher Situation können von den Alterseinkünften insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Einkommensteuer abgehen. Welche Belastung tatsächlich entsteht, lässt sich deshalb nicht mit einem pauschalen Prozentsatz bestimmen.

Auch die gesetzliche Rente kann steuerpflichtig sein

Bei der gesetzlichen Rente hängt der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente bezieht, hat einen Besteuerungsanteil von 84 Prozent. Das bedeutet allerdings nicht, dass 84 Prozent der Rente als Steuer an das Finanzamt gezahlt werden. Der Besteuerungsanteil bestimmt zunächst, welcher Teil der Rente grundsätzlich der Besteuerung unterliegt. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Einkommensteuer entsteht, hängt von den gesamten steuerpflichtigen Einkünften, Freibeträgen und den persönlichen Verhältnissen ab.

Für jeden neuen Rentnerjahrgang steigt der Besteuerungsanteil derzeit um 0,5 Prozentpunkte. Nach aktueller Rechtslage wird für einen Rentenbeginn im Jahr 2058 erstmals ein Besteuerungsanteil von 100 Prozent erreicht. Bei bereits laufenden Renten wird dagegen nicht jedes Jahr ein neuer Besteuerungsanteil festgelegt.

Das zukünftige Budget realistisch berechnen

Auch auf der Ausgabenseite lohnt sich eine individuelle Rechnung. Manche Kosten können im Ruhestand sinken, beispielsweise für Arbeitswege. Andere bleiben bestehen oder verändern sich. Wohnen, Mobilität, Versicherungen, Freizeit, Reisen oder gesundheitlich bedingte Ausgaben können im Alter weiterhin einen erheblichen Teil des Budgets beanspruchen.

Hinzu kommt die Inflation. Wer seinen Ruhestand für mehrere Jahrzehnte plant, sollte deshalb nicht nur fragen, wie hoch seine Einnahmen zu Beginn der Rente sind, sondern auch, wie sich deren Kaufkraft langfristig entwickeln könnte.

 

Fehler 4: Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge getrennt betrachten

Die finanzielle Situation im Ruhestand besteht häufig nicht nur aus der gesetzlichen Rente. Hinzukommen können beispielsweise eine betriebliche Altersversorgung, private Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Fondssparpläne, Wertpapiere, Immobilien oder andere Vermögenswerte. Entscheidend ist deshalb nicht nur die Höhe der einzelnen Bausteine, sondern ihr Zusammenspiel.

Dabei können unterschiedliche Auszahlungszeitpunkte, steuerliche Regelungen und Möglichkeiten der Kapital- oder Rentenzahlung eine Rolle spielen. Eine größere Einmalzahlung erfüllt beispielsweise eine andere Funktion als eine lebenslange monatliche Rente. Ebenso kann es einen Unterschied machen, ob Kapital unmittelbar zum Rentenbeginn benötigt wird oder bewusst für spätere Jahre erhalten bleiben soll.

Vor dem Ruhestand ist deshalb eine Gesamtübersicht sinnvoll: Welche regelmäßigen Einnahmen stehen wann zur Verfügung? Welche einmaligen Auszahlungen sind zu erwarten? Welches frei verfügbare Vermögen besteht? Und welche laufenden Ausgaben müssen daraus dauerhaft finanziert werden?

 

Fehler 5: Die letzten Berufsjahre als bereits entschieden betrachten

Auch wenige Jahre vor dem geplanten Ruhestand können sich die Voraussetzungen noch verändern. Arbeitslosigkeit, längere Krankheit, eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Erwerbsminderung können dazu führen, dass der ursprünglich geplante Übergang in die Rente nicht wie vorgesehen funktioniert. Deshalb sollte die Planung nicht nur den Idealfall berücksichtigen.

Gerade bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit sind pauschale Aussagen über die Auswirkungen auf die spätere Rente wenig hilfreich. Entscheidend sind unter anderem die Art und Dauer des Leistungsbezugs, die bisherigen Versicherungszeiten und die konkrete Rentenart. Wer einige Jahre vor dem geplanten Rentenbeginn verschiedene Szenarien betrachtet, kann besser einschätzen, welche finanziellen Spielräume tatsächlich bestehen.

Auch kurz vor der Rente gibt es noch Gestaltungsmöglichkeiten

Wer eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen plant, kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem 50. Lebensjahr Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung leisten, um die voraussichtlichen Abschläge ganz oder teilweise auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung kann auf Antrag berechnen, welche Sonderzahlung zum vollständigen oder teilweisen Ausgleich möglich ist. Ob eine solche Zahlung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der persönlichen und finanziellen Situation ab.

Auch der Übergang vom Berufsleben in die Rente muss nicht zwangsläufig von einem Tag auf den anderen erfolgen. Seit 2023 können Altersrenten unabhängig von der Höhe eines Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Dadurch lassen sich Altersrente und weitere Berufstätigkeit grundsätzlich miteinander verbinden. Welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen sich daraus ergeben, sollte jedoch individuell geprüft werden.

 

Wann sollte die Rentenplanung beginnen?

Einen für jeden Menschen richtigen Zeitpunkt gibt es nicht. Wer jedoch mehrere Jahre vor dem gewünschten Rentenbeginn mit der Bestandsaufnahme beginnt, hat mehr Möglichkeiten, auf Versorgungslücken, fehlende Versicherungszeiten oder einen gewünschten früheren Rentenbeginn zu reagieren.

Ein sinnvoller erster Schritt ist, die aktuelle Rentenauskunft und den Versicherungsverlauf zu prüfen und sämtliche weiteren Vorsorgebausteine zusammenzustellen. Danach lässt sich wesentlich realistischer beantworten, wann der Ruhestand beginnen kann und welches Einkommen tatsächlich zur Verfügung stehen dürfte.

Ruhestandsplanung ist mehr als Finanzplanung

Zur Vorbereitung auf den Ruhestand gehört allerdings mehr als die finanzielle Planung. Mit dem Ende oder der Reduzierung der Berufstätigkeit verändern sich häufig Tagesstruktur, Aufgaben und verfügbare Zeit. Deshalb kann es sinnvoll sein, sich bereits vorher Gedanken darüber zu machen, wie der neue Lebensabschnitt aussehen soll: Was möchten Sie mit Ihrer Zeit anfangen? Welche Aufgaben sind Ihnen wichtig? Und welche Erwartungen haben Sie und Ihr persönliches Umfeld an den Ruhestand?

Eine finanziell gut geplante Rente ist schließlich kein Selbstzweck. Sie soll die Grundlage dafür schaffen, den Ruhestand so gestalten zu können, wie er zum eigenen Leben passt.

 

Fazit: Vor der Rente zählt der Gesamtüberblick

Die größten Fehler kurz vor der Rente entstehen häufig nicht durch eine einzelne falsche Entscheidung, sondern dadurch, dass wichtige Zusammenhänge zu spät betrachtet werden. Rentenbeginn, mögliche Abschläge, Steuern und Sozialabgaben, weitere Altersvorsorge und die persönliche Ausgabensituation gehören zusammen.

Wer diese Punkte rechtzeitig prüft, kann verschiedene Möglichkeiten miteinander vergleichen und bewusster entscheiden. Dabei geht es nicht darum, möglichst früh oder möglichst spät in Rente zu gehen. Entscheidend ist, dass der gewählte Zeitpunkt und die vorhandene Altersvorsorge zur eigenen finanziellen und persönlichen Situation passen.

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