Die Renteninformation informiert Versicherte regelmäßig über den aktuellen Stand ihrer Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie zeigt, welche Rentenansprüche bereits erworben wurden und wie hoch die spätere Regelaltersrente unter bestimmten Annahmen ausfallen könnte. Damit ist sie eine wichtige Grundlage für die persönliche Altersvorsorgeplanung.
Wer erhält eine Renteninformation?
Versicherte erhalten grundsätzlich ab dem 27. Lebensjahr jährlich eine Renteninformation, wenn sie mindestens fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Die Renteninformation wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung versandt. Ab dem 55. Lebensjahr wird sie alle drei Jahre durch eine ausführlichere Rentenauskunft ersetzt.
Was steht in der Renteninformation?
Die Renteninformation enthält insbesondere Angaben über die bisher erworbenen Rentenansprüche, die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Regelaltersrente. Außerdem informiert sie über die bisher gezahlten Beiträge und zeigt anhand verschiedener Annahmen, wie sich künftige Rentenanpassungen auf die Altersrente auswirken könnten.
Wie wird die voraussichtliche Altersrente hochgerechnet?
Für die Hochrechnung wird unterstellt, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge entsprechend dem Durchschnitt der letzten fünf Kalenderjahre gezahlt werden. Die ausgewiesene voraussichtliche Altersrente ist deshalb keine Garantie. Ändern sich beispielsweise das Einkommen, die Erwerbsbiografie oder die gesetzlichen Rahmenbedingungen, kann die spätere Rente höher oder niedriger ausfallen.
Ist die angegebene Rente ein Nettobetrag?
Nein. Die in der Renteninformation genannten Rentenbeträge sind grundsätzlich Bruttobeträge. Von einer späteren gesetzlichen Rente können insbesondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern abgehen. Der tatsächlich verfügbare Betrag kann deshalb niedriger sein.
Berücksichtigt die Renteninformation die Inflation?
Die Renteninformation weist darauf hin, dass steigende Lebenshaltungskosten die Kaufkraft der späteren Rente verringern können. Die ausgewiesenen Hochrechnungen sollten deshalb nicht mit einem heute verfügbaren Einkommen gleichgesetzt werden. Für die persönliche Altersvorsorge ist neben der erwarteten Rentenhöhe auch entscheidend, welche Kaufkraft dieser Betrag zum späteren Rentenbeginn voraussichtlich haben wird.
Enthält die Renteninformation auch private oder betriebliche Altersvorsorge?
Nein. Die Renteninformation bezieht sich auf Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, einer privaten Rentenversicherung oder anderen Formen der Altersvorsorge müssen bei der persönlichen Ruhestandsplanung zusätzlich berücksichtigt werden.
Was sollte man bei der Renteninformation überprüfen?
Die Berechnungen beruhen auf den im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten. Deshalb sollte geprüft werden, ob die erfassten Daten vollständig und richtig sind. Fehlende Beschäftigungszeiten oder andere nicht gespeicherte rentenrechtliche Zeiten können sich auf die spätere Rentenberechnung auswirken. Unstimmigkeiten sollten deshalb möglichst früh mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid?
Die Renteninformation dient vor allem der regelmäßigen Orientierung über die bisher erworbenen und voraussichtlichen Rentenansprüche. Die Rentenauskunft ist umfangreicher und enthält detailliertere Angaben zum Versicherungsverlauf und zu möglichen Rentenansprüchen. Ein Rentenbescheid wird dagegen im Zusammenhang mit einer konkreten Entscheidung über einen Rentenantrag erteilt. Renteninformation und Rentenauskunft sind keine Rentenbescheide und können daher nicht wie ein Bescheid mit Widerspruch angefochten werden.
Die Renteninformation bietet damit eine gute Grundlage, um die voraussichtliche gesetzliche Rente in die persönliche Altersvorsorge einzubeziehen. Einen ausführlichen Überblick über die Funktionsweise und Leistungen finden Sie auf unserer Seite gesetzliche Rentenversicherung. Welche weiteren Möglichkeiten für den Ruhestand bestehen, erläutern wir unter Altersvorsorge.