Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Rentenbeitrag

Ein Rentenbeitrag ist eine Geldleistung, die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erbracht wird, um später im Ruhestand eine Rente zu erhalten. Diese Beiträge werden in der Regel monatlich entrichtet und dienen dazu, das Rentensystem aufrechtzuerhalten und die Rentenansprüche der Versicherten zu finanzieren.

Welche Formen von Rentenbeiträgen gibt es?
Es gibt verschiedene Formen von Rentenbeiträgen, die je nach Art der Beschäftigung und dem Versicherungsstatus unterschiedlich ausfallen können. Im Folgenden werden die wichtigsten Formen von Rentenbeiträgen erläutert:

  1. Gesetzliche Rentenversicherung
    Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Form der Altersvorsorge in Deutschland. Alle Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, sind in der gesetzlichen Rentenversicherung automatisch pflichtversichert.
    Der Rentenbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung liegt aktuell (Januar 2025) bei 18,6% des Bruttoeinkommens, kann jedoch zukünftig variieren.

  2. Beamtenversorgung
    Beamte und Beamtinnen sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, sondern erhalten im Ruhestand eine Pension. Diese wird aus dem Haushalt des Dienstherrn finanziert und ist somit keine klassische Form von Rentenbeiträgen.

  3. Betriebliche Altersvorsorge
    Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine betriebliche Altersvorsorge an. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen Teil des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge ein, die dann im Ruhestand als zusätzliche Rente ausgezahlt wird. Die Höhe des Beitrags kann je nach Tarifvertrag oder individueller Vereinbarung variieren.

  4. Private Altersvorsorge
    Neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge gibt es auch die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen. Hierzu zählen zum Beispiel Riester- oder Rürup-Renten, private Rentenversicherungen oder auch die Bildung von Vermögen durch Immobilien oder Wertpapiere. Die Höhe der Beiträge ist hier individuell wählbar und kann je nach persönlicher Situation und finanziellen Möglichkeiten angepasst werden.

  5. Freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung
    Für Selbstständige, Freiberufler und geringfügig Beschäftigte besteht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Dadurch können sie ihre Rentenansprüche erhöhen und von den Vorteilen der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren.

  6. Sonderformen von Rentenbeiträgen
    Für bestimmte Personengruppen gibt es auch Sonderformen von Rentenbeiträgen, wie zum Beispiel für Soldaten, Richter oder Landwirte. Diese werden aus speziellen Versorgungssystemen finanziert und unterscheiden sich in der Höhe und den Einzahlungsmodalitäten von den regulären Rentenbeiträgen.

Zusammenfassung
Rentenbeiträge sind Zahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die monatlich geleistet werden, um im Ruhestand eine Rente zu sichern. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Rentenbeiträgen: gesetzliche Rentenversicherung (18,6% des Bruttoeinkommens), Beamtenversorgung, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge und freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige und andere Gruppen. Für manche Personengruppen existieren Sonderformen von Rentenbeiträgen, die sich in Höhe und Modalitäten unterscheiden.

Synonyme: Rentenbeiträge