Begriff | Definition |
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Rentenbeitrag | Rentenbeiträge werden in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, um später davon Renten auszahlen zu können. Alle Versicherten, die jetzt in die Rentenversicherung einzahlen, kommen dadurch für die aktuellen Rentner und Rentnerinnen auf. Die Rentenkasse sammelt dafür Rentenbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Durch das Umlageverfahren werden aus diesen Rentenbeiträgen die jeweiligen Renten ausgezahlt. Wer regelmäßig Rentenbeiträge in die Rentenversicherung einzahlt, sichert sich damit seinen eigenen Anspruch auf eine spätere Rente. In einem Arbeitsverhältnis wird bei der Abrechnung auch der Rentenbeitrag berücksichtigt. Die Höhe des Rentenbeitrages hängt vom monatlichen Einkommen ab. Wer mehr Geld verdient, zahlt auch mehr in die Rentenkasse ein und erhält später eine entsprechend höhere Rente. Aktuell (Stand: 2023) beträgt der Rentenbeitrag 18,6 % vom Bruttolohn. Jedoch bezahlen Arbeitnehmer diesen Beitrag nur zur Hälfte. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Rentenbeiträge werden jedoch nicht auf jedes Einkommen entrichtet. Hier greifen Beitragsbemessungsgrenzen, die eine Obergrenze darstellen. Wer über dieser Bemessungsgrenze liegt, muss für das die Grenze überschreitende Einkommen keine Rentenbeiträge bezahlen. Die Höhe der Rentenbeiträge wird also begrenzt. Gleiches gilt rechnerisch dann jedoch auch für die Rente. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Die Deutsche Rentenversicherung führt für jeden einzelnen Versicherten ein Rentenkonto. Auf dem Rentenkonto werden beispielsweise Kindererziehungszeiten, Freiwilligendienste, Wehrdienste und andere beitragspflichtigen oder beitragsfreien Rentenzeiten vermerkt. Aus den Daten aus dem Versicherungskonto wird später die Rente errechnet, weshalb regelmäßig Versicherungsverläufe versendet werden, um Angaben überprüfen zu können. Ab einem Alter von 27 Jahren werden nach mindestens fünf Jahren Beitragszahlung jährlich Renteninformationen übermittelt.
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