Blog zu Versicherungen und Vorsorge

Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.

Riester-Förderung 2027: Für wen lohnt sich der Wechsel?

Mit der Altersvorsorgereform 2027 ändert sich die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, kann die bisherige Förderung behalten oder freiwillig zur neuen Fördersystematik wechseln. Doch welche Variante bringt mehr Geld vom Staat? Die Antwort fällt unterschiedlich aus: Während Sparer mit höheren Eigenbeiträgen von der neuen Förderung profitieren können, kann die bisherige Riester-Förderung gerade für Geringverdiener und Familien mit Kindern deutlich günstiger sein.

Entscheidend ist nicht allein, wie hoch die staatlichen Zulagen ausfallen. Ebenso wichtig ist die Frage, wie viel Geld Sparer selbst einzahlen müssen, um diese Zulagen zu erhalten. Wir vergleichen die alte und neue Riester-Förderung anhand konkreter Beispiele und erklären, welche Besonderheiten bestehende Riester-Kunden vor einem Wechsel beachten sollten.

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Riester-Vertrag kündigen, ruhen lassen oder wechseln?

Hohe Kosten, enttäuschende Wertentwicklung oder eine veränderte Lebenssituation können Zweifel am eigenen Riester-Vertrag wecken. Eine Kündigung ist dann zwar möglich, hat aber eine entscheidende Folge: Wird das geförderte Altersvorsorgevermögen ausgezahlt und frei verwendet, handelt es sich grundsätzlich um eine schädliche Verwendung. Die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Vorteile müssen zurückgezahlt werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass ein unpassender Riester-Vertrag unverändert bis zur Rente weitergeführt werden muss. Beitragsfreistellung, Anbieter- oder Tarifwechsel und die Nutzung des Kapitals für selbst genutztes Wohneigentum können Alternativen sein. Ab 2027 erweitern sich die Möglichkeiten für bestehende Riester-Sparer zusätzlich.

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Pfändungsschutz bei Versicherungen: Was Gläubiger pfänden dürfen – und was nicht

Eine Lebensversicherung soll eigentlich Sicherheit schaffen. Vielleicht wurde über viele Jahre Geld für den Ruhestand zurückgelegt. Vielleicht soll die Versicherung später die Familie absichern. Doch was passiert, wenn Schulden entstehen und Gläubiger ihr Geld zurückfordern? Können sie auf das angesparte Vermögen zugreifen?

Die Antwort hängt davon ab, welche Versicherung abgeschlossen wurde und wie der Vertrag gestaltet ist. Manche Versicherungen können gepfändet werden, andere genießen besonderen gesetzlichen Schutz. Dabei macht es einen Unterschied, ob Geld noch im Vertrag angespart wird oder bereits als Rente ausgezahlt wird.

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BGH-Urteil zur Riester-Rente: Kürzung des Rentenfaktors unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Dezember 2025 eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt. Die Klausel erlaubte dem Versicherer, den für die spätere Rentenhöhe maßgeblichen Rentenfaktor unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich herabzusetzen. Eine entsprechende Verpflichtung, den Rentenfaktor bei einer Verbesserung der maßgeblichen Umstände wieder anzuheben, sah sie dagegen nicht vor.

Das BGH-Urteil vom 10. Dezember 2025 (Az. IV ZR 34/25) ist deshalb vor allem für Versicherte interessant, deren Riester-Rentenversicherung eine vergleichbare Anpassungsklausel zum Rentenfaktor enthält. Es bedeutet jedoch nicht, dass jede Änderung eines Rentenfaktors oder jede Kürzung einer Riester-Rente automatisch unwirksam ist.

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Rentenreform 2026: Was beschlossen ist und was noch diskutiert wird

Die gesetzliche Rente steht vor weiteren Veränderungen. Ende 2025 wurde mit dem Rentenpaket bereits ein Teil der Reform umgesetzt. Gleichzeitig hat die Alterssicherungskommission 2026 Vorschläge vorgelegt, die deutlich weiter reichen. Dazu gehören unter anderem eine gesetzliche Kapitalrente, Veränderungen beim Renteneintritt und eine breitere Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Allerdings ist längst nicht alles, was derzeit zur Zukunft der Rente diskutiert wird, bereits beschlossen. Während einige Änderungen seit 2026 gelten und weitere für 2027 feststehen, handelt es sich bei anderen bislang um Empfehlungen oder politische Vorhaben.

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Generationenkapital gescheitert: Was aus der Aktienrente geworden ist

Mit dem sogenannten Generationenkapital wollte die damalige Bundesregierung erstmals in größerem Umfang Kapitalmarkterträge zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Das Vorhaben war Bestandteil des 2024 vorgestellten Rentenpakets II und wurde häufig verkürzt als „Aktienrente“ bezeichnet. Umgesetzt wurde es jedoch nicht.

Die Idee einer stärkeren Kapitaldeckung ist damit nicht verschwunden. 2026 hat die Alterssicherungskommission eine gesetzliche Kapitalrente vorgeschlagen. Sie unterscheidet sich allerdings deutlich vom früheren Generationenkapital. Ein Blick auf beide Modelle zeigt, welche Rolle der Kapitalmarkt künftig für die gesetzliche Rentenversicherung spielen könnte.

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Altersvorsorge für Frauen: Rentenlücken erkennen und gezielt vorsorgen

Frauen verfügen im Alter durchschnittlich über geringere eigene Alterseinkünfte als Männer. Dahinter stehen vor allem Unterschiede in den Erwerbsbiografien: Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit häufiger für die Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten häufiger in Teilzeit und erzielen im Durchschnitt geringere Erwerbseinkommen. All das kann sich auf die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge und den privaten Vermögensaufbau auswirken.

Eine besondere „Altersvorsorge für Frauen“ mit grundsätzlich anderen Produkten ist deshalb nicht erforderlich. Wichtiger ist, die eigene Erwerbs- und Vorsorgesituation frühzeitig zu betrachten und mögliche Versorgungslücken nicht erst kurz vor dem Ruhestand festzustellen.

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Rentenpaket 2025: Was beschlossen wurde und was sich bei der Rente ändert

Mit dem Rentenpaket 2025 hat der Gesetzgeber mehrere Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Im Mittelpunkt stehen die Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2031 und die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborene Kinder. Hinzu kommt eine arbeitsrechtliche Änderung, die das Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze erleichtern soll.

Das Rentenpaket 2025 darf nicht mit dem sogenannten Rentenpaket II verwechselt werden, das die frühere Bundesregierung 2024 auf den Weg gebracht hatte. Dieses sah unter anderem ein Generationenkapital und eine längerfristige Stabilisierung des Rentenniveaus vor, wurde in dieser Form jedoch nicht Gesetz. Das Ende 2025 verabschiedete Rentenpaket setzt andere Schwerpunkte.

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Altersvorsorgereform 2027: Die wichtigsten Neuerungen für Sparer

Ab 2027 gibt es neue Möglichkeiten für die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Die bisherige Riester-Rente wird für Neuabschlüsse durch ein neues Fördersystem ersetzt. Künftig können Sparer staatliche Zulagen auch für ein Altersvorsorgedepot mit Fonds und ETFs erhalten. Außerdem ändern sich die Grund- und Kinderzulagen, und mehr Selbstständige können von der Förderung profitieren.

Doch was ist tatsächlich neu? Wie viel Geld zahlt der Staat künftig dazu, was bedeutet die Reform für Familien und welche Möglichkeiten gibt es beim Wohn-Riester? Wir erklären die wichtigsten Neuerungen anhand verständlicher Beispiele und zeigen, worauf Verbraucher vor einem Vertragsabschluss achten sollten.

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Hinterbliebenenrente: Anspruch, Höhe und Einkommensanrechnung

Nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners kann die gesetzliche Hinterbliebenenrente einen Teil des weggefallenen Einkommens ersetzen. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von den Versicherungszeiten des Verstorbenen, dem Alter, der Kindererziehung und einer möglichen Erwerbsminderung des Hinterbliebenen ab. Auch das eigene Einkommen kann die Rentenhöhe beeinflussen. Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen eine Halb- oder Vollwaisenrente erhalten.

Bei Witwen- und Witwerrenten wird zwischen kleiner und großer Hinterbliebenenrente unterschieden. Für ältere Ehen gelten teilweise günstigere Regelungen. Hinzu kommt ein gesetzlicher Zuschlag von 7,5 oder 4,5 Prozent, der seit Juli 2024 für bestimmte Renten berücksichtigt wird. Er betrifft jedoch nicht sämtliche Hinterbliebenenrenten.

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Rentenbescheid prüfen: Fehler erkennen und richtig Widerspruch einlegen

Der Rentenbescheid ist da, die monatliche Rente steht fest. Doch wurden alle Versicherungszeiten berücksichtigt und stimmt die Berechnung? Fehlende Beitragszeiten, nicht erfasste Kindererziehung oder falsch zugeordnete Verdienste können sich auf die Rentenhöhe auswirken. Nicht jede Unstimmigkeit ist allerdings ein Fehler der Deutschen Rentenversicherung.

Wer seinen Rentenbescheid prüfen möchte, sollte deshalb nicht nur auf den Auszahlungsbetrag schauen. Wichtig sind die bewilligte Rentenart, der Rentenbeginn, der Versicherungsverlauf und die Berechnungsanlagen. Bestehen Zweifel, kann ein Widerspruch sinnvoll sein. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist lässt sich ein rechtswidriger Bescheid unter bestimmten Voraussetzungen noch korrigieren.

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Sozialversicherung in Deutschland: Die fünf Säulen und ihre Leistungen

Das deutsche Sozialversicherungssystem schützt vor finanziellen Folgen zentraler Lebensrisiken. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfälle und der Verlust des Erwerbseinkommens im Alter werden über unterschiedliche Sozialversicherungszweige abgesichert. Für viele Beschäftigte entsteht der Versicherungsschutz automatisch durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

Die gesetzlichen Leistungen sind jedoch nicht darauf ausgerichtet, in jeder Situation das bisherige Einkommen oder den gewohnten Lebensstandard vollständig zu ersetzen. Ob darüber hinaus zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist, lässt sich deshalb nicht mit einer pauschalen Empfehlung beantworten. Zunächst sollte geklärt werden, welche Risiken bereits gesetzlich abgesichert sind und wo im persönlichen Fall tatsächlich eine Versorgungslücke entstehen kann.

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Früher in Rente: Möglichkeiten, Abschläge und Ausgleichszahlungen

Früher in Rente zu gehen bedeutet nicht automatisch, hohe Rentenabschläge hinnehmen zu müssen. Je nach Versicherungsverlauf, Geburtsjahr und persönlicher Situation kommen unterschiedliche Altersrenten infrage. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, kann beispielsweise die Altersrente für besonders langjährig Versicherte früher und ohne Abschläge beziehen. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn bereits ab 63 möglich, dann allerdings in der Regel mit dauerhaften Abschlägen.

Welcher Weg möglich ist, hängt deshalb nicht allein vom gewünschten Rentenalter ab. Maßgeblich sind die Voraussetzungen der jeweiligen Rentenart. Zusätzlich können Sonderzahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung helfen, Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente ganz oder teilweise auszugleichen.

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Die 5 größten Fehler kurz vor der Rente

Die letzten Jahre vor dem Ruhestand sind eine gute Gelegenheit, die eigene Altersvorsorge noch einmal gründlich zu überprüfen. Wann kann die gesetzliche Rente beginnen? Welche Abschläge entstehen bei einem früheren Rentenbeginn? Wie hoch sind die tatsächlichen Einnahmen nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen? Und passen gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge zeitlich zusammen?

Nicht jede Entscheidung lässt sich kurz vor der Rente noch korrigieren. Umso wichtiger ist es, die eigene Situation rechtzeitig zu kennen. Besonders diese fünf Fehler können die finanzielle Planung für den Ruhestand erschweren.

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