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Generationenkapital gescheitert: Was aus der Aktienrente geworden ist
Mit dem sogenannten Generationenkapital wollte die damalige Bundesregierung erstmals in größerem Umfang Kapitalmarkterträge zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Das Vorhaben war Bestandteil des 2024 vorgestellten Rentenpakets II und wurde häufig verkürzt als „Aktienrente“ bezeichnet. Umgesetzt wurde es jedoch nicht.
Die Idee einer stärkeren Kapitaldeckung ist damit nicht verschwunden. 2026 hat die Alterssicherungskommission eine gesetzliche Kapitalrente vorgeschlagen. Sie unterscheidet sich allerdings deutlich vom früheren Generationenkapital. Ein Blick auf beide Modelle zeigt, welche Rolle der Kapitalmarkt künftig für die gesetzliche Rentenversicherung spielen könnte.
Was war das Generationenkapital?
Das Generationenkapital war Teil des 2024 von der damaligen Bundesregierung beschlossenen Entwurfs für das Rentenpaket II. Vorgesehen war ein staatlich verwalteter Kapitalstock, dessen Mittel langfristig und weltweit am Kapitalmarkt angelegt werden sollten. Die daraus erzielten Erträge sollten später der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen.
Das Umlageverfahren wäre dadurch nicht ersetzt worden. Beiträge der Beschäftigten und Arbeitgeber sowie Bundesmittel hätten weiterhin den wesentlichen Teil der gesetzlichen Rente finanziert. Das Generationenkapital sollte eine zusätzliche Finanzierungsquelle schaffen und insbesondere den erwarteten Anstieg des Beitragssatzes dämpfen.
Wie sollte das Generationenkapital funktionieren?
Der Kapitalstock sollte vor allem durch Darlehen des Bundes aufgebaut und durch die Übertragung von Bundesvermögen ergänzt werden. Für 2024 waren zunächst 12 Milliarden Euro als Darlehen vorgesehen. Dieser Betrag sollte in den Folgejahren jährlich steigen. Bis 2036 sollte so ein Kapitalstock von rund 200 Milliarden Euro entstehen.
Ab Mitte der 2030er-Jahre sollten daraus durchschnittlich rund zehn Milliarden Euro jährlich an die Rentenversicherung fließen. Dabei sollte grundsätzlich nicht der Kapitalstock selbst verbraucht werden, sondern die daraus erwirtschafteten Nettoerträge. Voraussetzung für das Modell war damit, dass die langfristigen Kapitalmarkterträge die Finanzierungskosten des Bundes übersteigen.
Die Bezeichnung „Aktienrente“ konnte dabei leicht einen falschen Eindruck vermitteln. Es wäre kein persönliches Aktiendepot für die einzelnen Versicherten entstanden. Das Kapital wäre gemeinschaftlich verwaltet worden und die Erträge hätten allgemein zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen.
Warum wurde das Generationenkapital nicht umgesetzt?
Das Rentenpaket II wurde 2024 in den Bundestag eingebracht und dort beraten. Das Gesetzgebungsverfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen. Das Generationenkapital in der damals geplanten Form trat deshalb nicht in Kraft.
Das Ende 2025 beschlossene Rentenpaket verfolgt einen anderen Ansatz. Es stabilisiert unter anderem das Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 und erweitert mit der Mütterrente III die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder. Ein Generationenkapital gehört nicht zu diesem Paket. Was tatsächlich beschlossen wurde, erläutern wir ausführlich unter Rentenpaket 2025.
Was ist die neue gesetzliche Kapitalrente?
Im Juni 2026 hat die Alterssicherungskommission 33 Empfehlungen für die weitere Reform der Altersvorsorge vorgelegt. Dazu gehört die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente als zusätzliche kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung.
Anders als beim Generationenkapital soll dabei nicht ein überwiegend durch Bundesdarlehen finanzierter gemeinsamer Kapitalstock aufgebaut werden. Die Kommission schlägt individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden vor. Finanziert werden sollen sie durch einen zusätzlichen Beitrag, der schrittweise auf zwei Prozent des Bruttolohns steigen und jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden soll. Die Beiträge würden zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt.
Damit wären Generationenkapital und Kapitalrente zwei unterschiedliche Formen der Kapitaldeckung: Das Generationenkapital sollte zusätzliche Erträge für die Finanzierung des bestehenden Rentensystems erwirtschaften. Bei der vorgeschlagenen Kapitalrente würde dagegen zusätzlich zur umlagefinanzierten Rente ein kapitalgedeckter Rentenanspruch aufgebaut.
Zum Stand Oktober 2026 ist diese gesetzliche Kapitalrente ein Reformvorschlag der Alterssicherungskommission. Wie die Bundesregierung die Empfehlungen umsetzt und welche konkrete Ausgestaltung schließlich Gesetz wird, ist noch nicht abschließend entschieden.
Welche Chancen und Risiken hat Kapitaldeckung?
Kapitaldeckung kann die Finanzierung der Altersvorsorge auf eine zusätzliche Grundlage stellen. Das Umlageverfahren hängt wesentlich von Beschäftigung, Löhnen und dem Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern ab. Über breit gestreute Kapitalanlagen können zusätzlich Erträge aus Unternehmen und Kapitalmärkten im In- und Ausland genutzt werden.
Dem stehen Kapitalmarktrisiken gegenüber. Aktienkurse können erheblich schwanken und Renditen sind nicht garantiert. Für ein langfristiges Altersvorsorgesystem sind deshalb ein langer Anlagehorizont, breite Risikostreuung und niedrige Kosten besonders wichtig. Ebenso stellt sich die Frage, wie unabhängig die Kapitalverwaltung organisiert wird und nach welchen Regeln Anlageentscheidungen getroffen werden.
Andere Länder zeigen, dass kapitalgedeckte Elemente grundsätzlich mit einem umlagefinanzierten Rentensystem kombiniert werden können. Schweden nutzt beispielsweise bereits eine kapitalgedeckte Komponente innerhalb seines Rentensystems. Das häufig ebenfalls genannte Norwegen verfügt zwar über einen großen staatlichen Kapitalfonds, finanziert diesen aber wesentlich aus Einnahmen der Öl- und Gaswirtschaft. Das Modell lässt sich deshalb nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen.
Vom Generationenkapital zur Kapitalrente
Das Generationenkapital aus dem Rentenpaket II wurde nicht umgesetzt. Die Diskussion darüber, Kapitalmarkterträge stärker für die gesetzliche Altersvorsorge zu nutzen, ist damit jedoch nicht beendet. Mit der von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Kapitalrente liegt inzwischen ein anderes Modell auf dem Tisch.
Ob und in welcher Form daraus tatsächlich eine gesetzliche Kapitalrente entsteht, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Unabhängig davon bleibt die Altersvorsorge breiter aufgestellt als die gesetzliche Rente allein: betriebliche Altersvorsorge und private Altersvorsorge können weitere Bausteine für das Einkommen im Ruhestand bilden.
Zuletzt aktualisiert am 3. Oktober 2026
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