Gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland

Gesetzliche Rentenversicherung: So funktioniert die gesetzliche Rente

Die gesetzliche Rentenversicherung ist für viele Menschen der wichtigste Baustein ihrer Altersvorsorge. Sie zahlt jedoch nicht nur eine Rente im Alter. Zu ihren Aufgaben gehören auch Leistungen bei Erwerbsminderung, für Hinterbliebene sowie Leistungen zur Rehabilitation.

Wie hoch die spätere Rente ausfällt, hängt von der persönlichen Versicherungsbiografie ab. Einkommen und Versicherungszeiten spielen dabei ebenso eine Rolle wie beispielsweise Zeiten der Kindererziehung oder Pflege. Wer seine Altersvorsorge planen möchte, sollte deshalb zunächst wissen, welche Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereits bestehen und wie sich diese voraussichtlich entwickeln.

 

Wie funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Umlageverfahren finanziert. Vereinfacht gesagt werden die laufenden Einnahmen insbesondere dafür verwendet, die laufenden Renten zu finanzieren. Neben den Beiträgen von Versicherten und Arbeitgebern fließen auch Bundesmittel in das System. Damit unterscheidet sich die gesetzliche Rentenversicherung grundlegend von einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Für den einzelnen Versicherten wird nicht einfach ein persönliches Kapital angespart, aus dem später die eigene Rente ausgezahlt wird. Stattdessen entstehen durch Beiträge und bestimmte weitere rentenrechtliche Zeiten Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die zentrale gesetzliche Grundlage ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Dort sind unter anderem Versicherungspflicht, Beiträge, Rentenarten und weitere Leistungen geregelt.

 

Wer ist in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert?

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Darüber hinaus können weitere Personengruppen der Versicherungspflicht unterliegen. Dazu gehören beispielsweise Auszubildende und bestimmte Selbstständige.

Gerade bei Selbstständigen ist die Situation differenzierter: Einige selbstständige Tätigkeiten führen kraft Gesetzes zur Rentenversicherungspflicht, während für andere eine freiwillige Versicherung oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Versicherungspflicht auf Antrag infrage kommt. Deshalb sollte nicht pauschal davon ausgegangen werden, dass Selbstständige entweder immer oder niemals gesetzlich rentenversichert sind. Die Besonderheiten erläutern wir ausführlicher auf unserer Unterseite zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige.

 

Wie wird die gesetzliche Rentenversicherung finanziert?

Bei versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern richtet sich der Rentenversicherungsbeitrag grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen den Beitrag in der allgemeinen Rentenversicherung grundsätzlich jeweils zur Hälfte. Der Beitragssatz beträgt 2026 18,6 Prozent. Bei einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer entfallen damit grundsätzlich 9,3 Prozent auf den Arbeitnehmer und 9,3 Prozent auf den Arbeitgeber.

Beiträge werden allerdings nicht unbegrenzt auf das gesamte Einkommen erhoben. Dafür gibt es die Beitragsbemessungsgrenze.

 

Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung 2026

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Höhe Arbeitsentgelt für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den laufenden Rentenversicherungsbeitrag nicht weiter.

Seit 2025 gilt in der allgemeinen Rentenversicherung eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2026 beträgt sie 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Die Beitragsbemessungsgrenze wird regelmäßig angepasst. Bei dauerhaft hohen Einkommen begrenzt sie nicht nur die Beitragshöhe, sondern mittelbar auch die Zahl der Entgeltpunkte, die aufgrund des jeweiligen Arbeitsentgelts in einem Jahr erworben werden können.

 

Entgeltpunkte: Wie entstehen Rentenansprüche?

Für die Höhe der gesetzlichen Rente sind die sogenannten Entgeltpunkte von zentraler Bedeutung. Vereinfacht gesagt wird das eigene versicherte Einkommen eines Kalenderjahres mit dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten verglichen. Wer genau das maßgebliche Durchschnittsentgelt erzielt, erhält für dieses Jahr grundsätzlich einen Entgeltpunkt. Für die spätere Rente zählt jedoch nicht ausschließlich die klassische Erwerbsbiografie. Auch andere rentenrechtlich relevante Zeiten können berücksichtigt werden. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kindererziehungs- und Pflegezeiten.

Die tatsächliche Rentenberechnung ist deshalb komplexer als die einfache Formel „Beitragsjahre mal Beitragshöhe“. Neben den Entgeltpunkten spielen bei der Rentenformel weitere Faktoren eine Rolle.

 

Welche Renten zahlt die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Rentenversicherung ist mehr als eine reine Altersvorsorge. Neben verschiedenen Altersrenten gehören insbesondere Renten wegen Erwerbsminderung und Renten an Hinterbliebene zum Leistungssystem.

Bei den Altersrenten unterscheiden sich Voraussetzungen, Altersgrenzen und mögliche Abschläge. Auch bei Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten gelten jeweils eigene Voraussetzungen. Deshalb behandeln wir die verschiedenen Rentenarten der gesetzlichen Rentenversicherung auf einer eigenen Seite ausführlich.

 

Wann beginnt die gesetzliche Altersrente?

Die Regelaltersgrenze hängt vom Geburtsjahr ab. Sie wird schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Für frühere Jahrgänge gelten Übergangsregelungen. Darüber hinaus gibt es Altersrenten, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen bereits vor der persönlichen Regelaltersgrenze bezogen werden können. Je nach Rentenart und Zeitpunkt des Rentenbeginns können dabei Abschläge entstehen. Für die Regelaltersrente muss außerdem die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Andere Rentenarten können längere Versicherungszeiten voraussetzen.

 

Die Renteninformation als Grundlage der Altersvorsorge

Wer wissen möchte, welche Rolle die gesetzliche Rente für die eigene Altersvorsorge spielt, sollte nicht mit allgemeinen Durchschnittsrenten rechnen. Entscheidend sind die persönlichen Ansprüche. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Sie gibt unter anderem Auskunft über bereits erworbene Ansprüche und zeigt, wie sich die Altersrente unter bestimmten Annahmen entwickeln könnte.

Dabei lohnt sich auch ein Blick auf den Versicherungsverlauf. Fehlende oder unzutreffende Versicherungszeiten können sich auf die spätere Rentenberechnung auswirken und sollten frühzeitig geklärt werden. Eine Kontenklärung kann dazu dienen, Lücken zu erkennen und den Versicherungsverlauf zu vervollständigen.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einer ausgewiesenen zukünftigen Rentenhöhe und deren späterer Kaufkraft. Bis zum Rentenbeginn können sich Einkommen, Versicherungszeiten, Rentenanpassungen und die persönliche Lebenssituation verändern. Auch Inflation spielt für die Frage eine Rolle, was man sich von der späteren Rente tatsächlich leisten kann.

 

Die gesetzliche Rentenversicherung und der demografische Wandel

Wie gut sich das Umlageverfahren finanzieren lässt, hängt auch davon ab, wie viele Menschen Beiträge zahlen und wie viele Menschen eine Rente beziehen. Die Alterung der Bevölkerung stellt die gesetzliche Rentenversicherung deshalb vor langfristige finanzielle Herausforderungen.

Wie groß die persönliche Versorgungslücke tatsächlich ist, lässt sich daraus aber nicht ableiten. Sie hängt von den eigenen Rentenansprüchen, weiteren Alterseinkünften und dem finanziellen Bedarf im Ruhestand ab.

Die gesetzliche Rente sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Sie ist ein Baustein der persönlichen Altersvorsorge und kann beispielsweise durch betriebliche Altersversorgung und private Altersvorsorge ergänzt werden.

 

Besonderheiten der knappschaftlichen Rentenversicherung

Neben der allgemeinen Rentenversicherung bestehen für bestimmte Beschäftigte besondere Regelungen der knappschaftlichen Rentenversicherung. Sie unterscheidet sich unter anderem bei Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und einzelnen Leistungsregelungen von der allgemeinen Rentenversicherung. Da diese Besonderheiten nur einen Teil der Versicherten betreffen, behandeln wir die knappschaftliche Rentenversicherung auf einer eigenen Unterseite ausführlich.

 

Rentenleistungen müssen beantragt werden

Ein Rentenanspruch bedeutet nicht automatisch, dass eine Leistung ohne Antrag ausgezahlt wird. Wer beispielsweise eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente beanspruchen möchte, muss die jeweilige Leistung grundsätzlich beantragen. Welche Unterlagen benötigt werden, wann ein Antrag sinnvollerweise gestellt wird und was bei der Vorbereitung zu beachten ist, erklären wir ausführlich in unserer Anleitung „Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen“.

 

Fazit: Die gesetzliche Rente ist der Ausgangspunkt – nicht die gesamte Altersvorsorge

Für viele Arbeitnehmer bildet die gesetzliche Rentenversicherung die Grundlage ihrer späteren Altersversorgung. Wie viel sie tatsächlich zum Einkommen im Ruhestand beiträgt, lässt sich jedoch nur anhand der persönlichen Versicherungsbiografie beurteilen.

Deshalb sollte Altersvorsorge nicht mit einer pauschalen Aussage darüber beginnen, ob die gesetzliche Rente „reichen wird“. Sinnvoller ist es, zunächst die eigenen Rentenansprüche zu kennen und ihnen den voraussichtlichen finanziellen Bedarf im Ruhestand gegenüberzustellen. Erst dann lässt sich erkennen, ob und in welchem Umfang zusätzliche Vorsorge sinnvoll ist.

Stand: September 2026