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Grundrente und Rentenerhöhung - Das erwartet Sie ab 2021

 Seit dem 2. Juli 2020 steht fest, dass es ab dem kommenden Jahr eine Grundrente in Deutschland gibt. Die Grundrente soll Rentnern mit einer Mindestversicherungszeit von 35 Jahren und geringem Verdienst zusätzlich unter die Arme greifen. Zusätzlich stehen Erhöhungen der Rentenzahlungen an, doch nicht alle profitieren davon.

Wer erhält eine Rentenerhöhung? Oder die Grundrente? Alles zur Einführung der Grundrente und der Rentenerhöhung erfahren Sie im nachfolgenden Beitrag.

 

Minimale Rentenerhöhung für 2021 erwartet

Die Aussicht auf eine Erhöhung der Rentenbezüge ist für das kommende Jahr 2021 sehr getrübt. Ruheständler im westdeutschen Bundesgebiet müssen mit einer Nullrunde rechnen. Rentner in den neuen Bundesländern erwartet eine Rentenerhöhung von 0,72 Prozent. Diese minimale Steigerung beruht allerdings auf der schrittweisen Angleichung des ostdeutschen Rentenniveaus an das der alten Bundesländer.
Als einer der Hauptgründe für das Ausbleiben einer Rentenerhöhung lässt sich die immer noch vorherrschende Corona-Krise benennen. Die Rentenzahlungen richten sich an die Entwicklung der Löhne in Deutschland. Im Frühjahr und Sommer 2020 mussten Unternehmen aufgrund der Pandemie eine Vielzahl von Beschäftigten entlassen. Das wirkt sich auch auf die Rentenerhöhungen aus.
Zusätzlich kam es oftmals zu keiner Verlängerung befristeter Verträge sowie zum Übergang der Unternehmen in die Kurzarbeit. Das alles das wirkte sich negativ auf die Lohnentwicklung und auf die potenzielle Erhöhung der Altersgelder aus.
Rein rechnerisch betrachtet, käme es in 2021 sogar zu einer Kürzung der Rentenzahlung von etwas über 4 Prozent. Glücklicherweise dürfen per Gesetz die Altersbezüge keine Senkung erfahren. Ob und in welcher Höhe eine Rentenerhöhung erfolgt, bleibt bis zur finalen Entscheidung im Frühjahr 2021 offen.

 

Was ist die Grundrente?

Die am 2. Juli 2020 durch die Bundesregierung beschlossene Grundrente startet mit dem Neujahrstag 2021. Dadurch soll es zu einer Aufwertung der Bezüge von gering verdienenden Altersrentnern kommen.

 

Wer hat Anspruch auf die Grundrente?

Rentner, welche mindestens 35 Jahre gearbeitet haben, jedoch unterdurchschnittlich verdient haben, werden von der Grundrente profitieren. Dazu gehören alle Personen, die gearbeitet und Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Sie haben im Alter kaum mehr als die Grundsicherung. Personen, die Alters-, Erwerbsminderungs-, Erziehungs- sowie Rente für Hinterbliebene beziehen, sollen die Grundrente als Teil der Rentenzahlung erhalten. Die Grundrente bekommen sowohl bestehende als auch zukünftige Rentnerinnen und Rentner.

 

Welche Bedingungen sind für die Grundrente zu erfüllen?

Um Grundrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Inkludiert in diese Grundrentenzeit sind:

  • Pflichtbeiträge aus der Berufsausübung, als Angestellter oder in der Selbstständigkeit
  • Zeiten für die Erziehung von Kindern
  • Zeiten für die Pflege von Angehörigen
  • Zeiten bei fortlaufendem Leistungsbezug während Krankheit und/oder Rehabilitation
  • Ersatzzeiten, wie beispielsweise Kriegsdienst

Ausgenommen für die Akkumulierung der Grundrentenzeit sind:

  • freiwillig geleistete Beiträge in die Rentenkassen der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Zeiten der Schulausbildung
  • Bezugszeiten von Arbeitslosengeld I und II

Eine weitere Bedingung für den Erhalt der Grundrente ist der Verdienst im Hinblick auf das gesamte Berufsleben. Beträgt Ihr Einkommen zwischen 30 und 80 Prozent des durchschnittlichen Verdienstes, dann haben Sie Anspruch auf Grundrente. Im aktuellen Jahr 2020 beträgt der Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten 40.551 Euro. Eine Besonderheit stellen all jene Rentner dar, welche mindestens 33 und maximal 35 Jahre Grundrentenzeit nachweisen können. Jeden Monat bis zum Erreichen der 35 jährigen Grundrentenzeit erhöht sich der aufgestockte Betrag.

 

Wie erfolgt die Berechnung der Grundrente?

Die Berechnung der Grundrente erfolgt individuell und ist eine zusätzliche Zahlung zur Normalrente. Das Maximum an Zuzahlung beträgt 418,83 Euro pro Monat. Aktuellen Schätzungen zufolge erhalten Altersrentner durchschnittlich 75 Euro.
Die genaue Ermittlung des Zuschlages geschieht mittels Einkommensprüfung. Das zu versteuernde Einkommen ist dabei maßgeblich. Darunter fallen unter anderem Einnahmen aus Mieten und Zinsen sowie Kapitalerträgen. Die Einkommensanrechnung gilt ab einem Freibetrag in Höhe von 1.250 Euro für Alleinstehende und 1.950 Euro für Ehepaare.
Versicherte, die weniger als 30 Prozent des durchschnittlichen Einkommens aller Versicherten erzielt haben, erhalten keine Rentenaufstockung.

 

Folgendes Modell kommt bei der Berechnung der Grundrente zur Anwendung:

  • Einkommen bis zum Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro erhalten eine Anrechnung zu 60 Prozent
  • Einkommen ist höher als 1.600 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.300 Euro für Ehepaar. Sie werden vollständig auf die Grundrente angerechnet.

 

Ist ein Antrag für die Grundrente zu stellen? 

Für die Grundrente ist kein separater Antrag zu stellen. Die Deutsche Rentenversicherung DRV prüft die Anwartschaft für alle Bezugsberechtigten automatisch.

 

Ab wann beginnen die Auszahlungen der Grundrente?

Die Grundrente tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Aber die Verteilung der Rentenbescheide erfolgt für alle ab diesem Zeitpunkt neuen Rentner erst ab dem 01. Juli 2021. Alle anderen Rentner erhalten ihren Bescheid bis Ende des Jahres 2022.

Für alle weiteren Fragen steht Ihnen die Deutsche Rentenversicherung DRV mit einem umfangreichen FAQ-Bereich zur Verfügung.

 

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