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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
2 Minuten Lesezeit (464 Worte)

Vereinfachte Schadensregulierung bei Massenunfällen

Massenunfälle entstehen besonders dann, wenn die Autofahrer eine eingeschränkte Sicht haben und dadurch zu nah auffahren oder die Geschwindigkeit unterschätzen. Eine eingeschränkte Sicht wird beispielsweise durch dichten Nebel, Staubstürme oder auch einen plötzlichen Wintereinbruch verursacht. Es kann zu glatten Fahrbahnen und dadurch auch zu Massenkarambolagen kommen.

Nicht nur psychische und physische Folgen belasten die Beteiligten, sondern auch eine komplizierte Schadensregulierung. Das Problem bei Massenunfällen ist die Frage der Schuld, da diese aufgrund des Chaos und des ungenauen Unfallverlaufs sehr schwer ermittelt werden kann. Seit 2015 wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, sodass sich die Zahlung der Versicherungen nicht so sehr verzögern.

 

Die vereinfachte Schadenregulierung

Vor der Einführung der vereinfachten Schadenregulierung wurden nur Heckschäden des Fahrzeugs vollständig reguliert. Bei einem Front-, Heck- oder Totalschaden übernahm die Versicherung lediglich 66 % der Kosten. Wenn Ihr Fahrzeug nur einen Frontschaden erlitten hatte, lag die Versicherungsleistung sogar nur bei 25 %. Somit wurde durch die Einführung der vereinfachten Schadenregulierung die Regulierung bei Massenunfällen einheitlich und der Versicherte bekommt schneller eine Erstattung über die Schäden.

 

Die vereinfachte Schadenregulierung bei Massenunfällen funktioniert wie folgt:

Sind Sie an einem Verkehrsunfall beteiligt, Ihr Fahrzeug wird beschädigt und es kann kein Verursacher ermittelt werden, werden die Kosten von Ihrer Kaskoversicherung übernommen. Sollten Sie keine Kaskoversicherung haben, werden Ihnen trotzdem die entstandenen Schäden ersetzt. Die Regulierung der Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden erfolgt bei allen Unfallbeteiligten durch die jeweils eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die aktuelle Schadensfreiheitsklasse wird beibehalten, da die Versicherung keine Schuld am Unfall nachweisen kann.

 

Nach welchen Kriterien wird aus einem Unfall ein Massenunfall?

Ob ein Massenunfall vorliegt oder nicht, wird von einem Gremium der Deutschen Versicherungswirtschaft entschieden. Als Grundlage für die Entscheidung dienen Polizeiberichte und die Erfüllung folgender Kriterien:

  • Es ist kein Unfallverursacher feststellbar.
  • An dem Unfall müssen mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sein.
    Sonderregelung: Ebenfalls gültig, wenn nur 20 Fahrzeuge beteiligt sind und der Unfallverlauf schwer nachvollziehbar ist.
  • Ein Massenunfall ist ein einheitlich verursachtes Ereignis, das heißt alle verursachten Schäden hängen räumlich und zeitlich eng zusammen.

Mithilfe der vereinfachten Schadenregulierung wird eine Regulierung von Massenunfällen für alle Beteiligten einfacher. Auch wenn solche großen Unfälle zum Glück nicht allzu häufig vorkommen, ist eine einheitliche Regelung sehr sinnvoll und spart viel Zeit bei der Bearbeitung.

 

Wie oft kommt es zu Massenunfällen auf deutschen Autobahnen?

Zum Glück passieren Massenunfälle nicht besonders häufig und der Trend ist sinkend. Trotzdem gab es 2014 fast 600 Massenunfälle auf deutschen Autobahnen, bei denen Personen zu Schaden kamen. Im Vergleich zu 1995 zu über 1.100 Massenunfällen ist das eine deutliche Verbesserung. Trotzdem ist es deshalb notwendig eine vereinfachte Schadensregulierung zu haben. So müssen Unfallbeteiligte nach einer Massenkarambolage lediglich Ihre Versicherung kontaktieren und diese prüft, ob eine vereinfachte Schadensregulierung zutrifft. Somit haben alle Unfallbeteiligten weniger Stress und bekommen schneller das Geld für entstandene Schäden erstattet.

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