Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Massenunfall

Ein Massenunfall wird auch Massenkarambolage oder Serienunfall genannt. Es handelt sich dabei um einen Verkehrsunfall, der häufig in der Form eines Auffahrunfalls auftritt, und an dem viele Fahrzeuge beteiligt sind. In der Öffentlichkeit wird bereits bei einem Unfall mit mehr als drei beteiligten Fahrzeugen von einem Massenunfall gesprochen. Oft kommt es auf Autobahnen zu einem Massenunfall; beispielsweise wegen Schnee, Nebel oder starkem Regen. Hier können dann zu hohe Geschwindigkeiten und zu geringe Sicherheitsabstände zu einem Massenunfall führen. 

Bei einem klassischen Massenunfall stoßen mehrere Fahrzeuge an mehreren Stellen zusammen, was mit Sach- und Personenschäden verbunden ist. Die Fahrzeuge sind nicht selten so stark ineinander verkeilt, dass Bergungen mit schwerem Gerät notwendig werden. Der bislang umfangreichste Massenunfall ereignete sich im Jahr 2009 auf der Bundesautobahn A2 zwischen Braunschweig und Peine mit 259 beteiligten Fahrzeugen. Das Ausmaß eines Massenunfalls kann die Auswirkung haben, dass Autobahnen und Straßen für einige Tage gesperrt werden müssen.

Versicherungstechnisch wird bei einem Massenunfall in der Regel eine federführende Versicherungsgesellschaft bestimmt, die dann die Abwicklung des gesamten Schadens übernimmt. Dabei regelt die ausgewählte Versicherungsgesellschaft die Schadenszahlungen an die Betroffenen und die Zuordnung an die anderen Gesellschaften.

Seit 2015 gilt die Vereinfachung, dass sich betroffene Fahrer und Insassen bei einem Massenunfall mit mehr als 40 beteiligten Fahrzeugen unmittelbar an die Kfz-Haftpflichtversicherung wenden können. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Sach- und Personenschäden des Fahrers und seiner Insassen sowie die Fahrzeugschäden. Das vereinfachte Verfahren findet auch dann Anwendung, wenn 20 bis 39 Fahrzeuge am Massenunfall beteiligt waren und der Schadenshergang nur schwer nachzuvollziehen ist. Bei einem Massenunfall mit bis zu 20 beteiligten Fahrzeugen wird in der Regel nach der Sach- und Rechtslage verfahren.

Synonyme: Massenkarambolage,Serienunfall