Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Montrealer Übereinkommen

Beim Montrealer Übereinkommen handelt es sich um das "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr". Das Montrealer Übereinkommen regelt die Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr; also Fragen des Transports von Gütern und Personen. Unterzeichnet wurde das Montrealer Übereinkommen am 28.05.1999 bei einer Übereinkunft über die Modernisierung der Rechtsvorgaben bei Luftbeförderungen. In Deutschland ist das Montrealer Übereinkommen seit 2004 in Kraft und hat das seit 1929 etablierte "Warschauer Abkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr" abgelöst.

Beim Montrealer Übereinkommen geht es in erster Linie um die Haftung des Luftfrachtführers für Schäden, die während der Luftbeförderung an Gepäck, Fracht oder Personen entstehen. Neben Personenschäden und Sachschäden regelt das Montrealer Übereinkommen auch Verspätungsschäden. In Einzelfällen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Haftungsfreistellung des Luftfrachtführers möglich.