FAQ – häufige Fragen zu Versicherungen und Vorsorge

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BegriffDefinition
Beweislast

Die Beweislast bezeichnet im Recht die Frage, welche Partei die Folgen trägt, wenn eine für die Entscheidung wichtige Tatsache nicht bewiesen werden kann. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich, dass jede Partei diejenigen Tatsachen beweisen muss, aus denen sie für sich günstige Rechtsfolgen ableitet. Die Beweislast ist deshalb besonders wichtig, wenn sich die Beteiligten über den Ablauf eines Ereignisses, die Entstehung eines Schadens oder die Voraussetzungen eines Anspruchs streiten.

Was ist der Unterschied zwischen objektiver und subjektiver Beweislast?

Juristisch wird zwischen objektiver und subjektiver Beweislast unterschieden.

  • Die objektive Beweislast, auch Feststellungslast genannt, bestimmt, zu wessen Nachteil es geht, wenn eine entscheidungserhebliche Tatsache nach Ausschöpfung der Beweismöglichkeiten ungeklärt bleibt.
  • Die subjektive Beweislast, auch Beweisführungslast genannt, betrifft dagegen die Frage, welche Partei Beweise beibringen muss, um eine für sie nachteilige Entscheidung zu vermeiden.

Im Zivilprozess sind außerdem die Darlegungslast und die Beweislast zu unterscheiden. Eine Partei muss zunächst die für ihren Anspruch oder ihre Einwendung erforderlichen Tatsachen vortragen. Werden entscheidungserhebliche Tatsachen wirksam bestritten, kann es darauf ankommen, ob und durch wen sie bewiesen werden können.

Wer trägt die Beweislast im Zivilprozess?

Grundsätzlich muss derjenige die Voraussetzungen eines Anspruchs beweisen, der diesen geltend macht. Die Gegenseite trägt dagegen regelmäßig die Beweislast für Tatsachen, aus denen sich beispielsweise die Erfüllung, das Erlöschen oder ein Ausschluss des Anspruchs ergibt. Die genaue Verteilung hängt jedoch von der jeweiligen gesetzlichen Regelung und dem geltend gemachten Anspruch ab.

Das Gericht würdigt die erhobenen Beweise grundsätzlich nach § 286 der Zivilprozessordnung (ZPO) frei. Für bestimmte Fragen, insbesondere die Schadenshöhe, enthält § 287 ZPO besondere Erleichterungen. Die freie Beweiswürdigung bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht die gesetzliche Beweislastverteilung beliebig verändern darf.

Wann kommt es zu einer Beweislastumkehr?

Bei einer Beweislastumkehr wird die Beweislast abweichend von der sonst geltenden Verteilung einer anderen Partei zugewiesen. Das kann sich insbesondere aus gesetzlichen Vorschriften oder besonderen rechtlichen Grundsätzen ergeben. Ein Beispiel ist § 477 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der beim Verbrauchsgüterkauf unter bestimmten Voraussetzungen eine Vermutung zugunsten des Käufers vorsieht.

Nicht jede Schwierigkeit bei der Beweisführung führt jedoch zu einer Beweislastumkehr. Daneben gibt es Beweiserleichterungen und gesetzliche Vermutungen, deren Voraussetzungen und Wirkungen jeweils gesondert zu prüfen sind.

Welche Bedeutung hat die Beweislast bei Versicherungen?

Bei einem Versicherungsfall kann die Beweislast darüber entscheiden, ob ein Versicherer eine Leistung erbringen muss. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Tatsachen zu beweisen, aus denen sich der Eintritt eines versicherten Ereignisses und sein Leistungsanspruch ergeben. Welche Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach der Versicherungsart, den Versicherungsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls.

Beruft sich der Versicherer dagegen auf einen vertraglichen Risikoausschluss, muss grundsätzlich er die Voraussetzungen dieses Ausschlusses beweisen. Auch bei Obliegenheitsverletzungen oder einer behaupteten vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gelten besondere gesetzliche Anforderungen und Beweislastregeln. Die Verteilung der Beweislast lässt sich deshalb nicht für jeden Versicherungsstreit mit einer einzigen allgemeinen Regel beantworten.

Beispiel: Beweislast nach einem Einbruchdiebstahl

Meldet ein Versicherungsnehmer seiner Hausratversicherung einen Einbruchdiebstahl, muss er grundsätzlich nachweisen, dass ein versichertes Ereignis stattgefunden hat. Da ein Einbruch häufig ohne Zeugen erfolgt, gelten in der Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterungen. Regelmäßig kommt es darauf an, ob ein äußeres Bild eines versicherten Einbruchdiebstahls festgestellt werden kann. Welche Tatsachen dafür ausreichen, hängt vom Einzelfall ab.

Bestreitet der Versicherer die Leistungspflicht und beruft sich beispielsweise auf einen vertraglichen Ausschluss, muss er die dafür maßgeblichen Tatsachen grundsätzlich selbst beweisen. Das Beispiel zeigt, warum die Beweislastverteilung für die Schadenregulierung erhebliche praktische Bedeutung hat.

Welche Beweismittel können wichtig sein?

Je nach Versicherungsfall können Fotos, Kaufbelege, Rechnungen, ärztliche Unterlagen, Zeugenaussagen, Gutachten oder sonstige Dokumentationen helfen, den Schadenhergang und die geltend gemachten Ansprüche nachzuweisen. Eine möglichst zeitnahe und nachvollziehbare Dokumentation kann spätere Beweisschwierigkeiten verringern. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Mitwirkungspflichten bestehen, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den gesetzlichen Vorgaben.

Was passiert, wenn sich ein Sachverhalt nicht beweisen lässt?

Bleibt eine entscheidungserhebliche Tatsache trotz der verfügbaren Beweise ungeklärt, spricht man von einem sogenannten Non-liquet. In diesem Fall entscheidet die objektive Beweislast darüber, welche Partei die rechtlichen Folgen der fehlenden Feststellbarkeit trägt. Für Versicherungsnehmer kann das bedeuten, dass ein geltend gemachter Leistungsanspruch nicht durchgesetzt werden kann, obwohl ein Schaden tatsächlich eingetreten ist. Umgekehrt kann ein Versicherer mit einem behaupteten Leistungsausschluss scheitern, wenn er dessen Voraussetzungen nicht beweisen kann.

Synonyme: Beweispflicht