Begriff | Definition |
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Risikoausschluss | Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages werden häufig besondere Tatbestände als Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Risikoausschluss bedeutet das Entnehmen festgelegter Risiken aus dem Versicherungsschutz. Tritt ein ausgeschlossenes Risiko ein, kann die Versicherungsgesellschaft nicht zum Ausgleich des Schadens herangezogen werden, sondern ist von der Leistungspflicht entbunden. Durch einen Risikoausschluss können Versicherungsgesellschaften ihr Angebot preislich regulieren und Schadensersatzhöhen kalkulieren. Unterschieden wird zwischen einem primären Risikoausschluss und einem sekundären Risikoausschluss.
Risikoausschlüsse gibt es bei allen Versicherungen wie Hausratversicherungen, Kfz-Versicherungen oder Krankenversicherungen. Zu den klassischen Risikoausschlüssen gehören beispielsweise Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys, Baurisiken, Bußgelder sowie vorsätzlich verursachte oder durch höhere Gewalt entstandene Schäden.
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