Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Risikoausschluss

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages werden häufig besondere Tatbestände als Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ein Risikoausschluss bedeutet das Entnehmen festgelegter Risiken aus dem Versicherungsschutz. Tritt ein ausgeschlossenes Risiko ein, kann die Versicherungsgesellschaft nicht zum Ausgleich des Schadens herangezogen werden, sondern ist von der Leistungspflicht entbunden. Durch einen Risikoausschluss können Versicherungsgesellschaften ihr Angebot preislich regulieren und Schadensersatzhöhen kalkulieren.

Unterschieden wird zwischen einem primären Risikoausschluss und einem sekundären Risikoausschluss.

  • primärer Risikoausschluss
    Der primäre Risikoausschluss beinhaltet indirekte Begrenzungen eines Risikos, die sich aus dem Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen ergeben.

  • sekundärer Risikoausschluss
    Beim sekundären Risikoausschluss wird ausdrücklich ein bestimmtes Risiko aus dem Versicherungsschutz entnommen.

Risikoausschlüsse gibt es bei allen Versicherungen wie Hausratversicherungen, Kfz-Versicherungen oder Krankenversicherungen. Zu den klassischen Risikoausschlüssen gehören beispielsweise Vorerkrankungen, gefährliche Hobbys, Baurisiken, Bußgelder sowie vorsätzlich verursachte oder durch höhere Gewalt entstandene Schäden.