Der Begriff Risikoausschluss bezieht sich auf die Bedingungen, unter denen eine Versicherungsgesellschaft nicht für bestimmte Schäden oder Risiken aufkommt. Dies bedeutet, dass der Versicherer in solchen Fällen keine Leistungen erbringen muss und der Versicherungsnehmer somit selbst für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Der Risikoausschluss ist ein wichtiger Bestandteil von Versicherungsverträgen und dient dazu, die Versicherungsgesellschaft vor unvorhersehbaren und unkontrollierbaren Risiken zu schützen.
Welche Arten von Risikoausschlüssen gibt es?
Es gibt verschiedene Arten von Risikoausschlüssen, die je nach Versicherungsart unterschiedlich sein können. Im Allgemeinen lassen sich jedoch folgende Risikoausschlüsse unterscheiden:
- Gefahrenausschluss
Hierbei handelt es sich um Risiken, die von vornherein von der Versicherung ausgeschlossen sind, da sie nicht zum versicherten Risiko gehören. Beispielsweise sind in einer Hausratversicherung Schäden durch Krieg, Kernenergie oder Vorsatz des Versicherungsnehmers ausgeschlossen.
- Obliegenheitsausschluss
Dieser Risikoausschluss bezieht sich auf Pflichten, die der Versicherungsnehmer im Schadensfall zu erfüllen hat. Kommt er diesen nicht nach, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Zum Beispiel muss der Versicherungsnehmer bei einem Diebstahl aus seinem Auto nachweisen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß verschlossen war.
- Ausschluss aufgrund von Vorerkrankungen
In der Krankenversicherung können bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass der Versicherer für Behandlungskosten, die aufgrund dieser Vorerkrankungen entstehen, nicht aufkommen muss.
- Ausschluss aufgrund von grober Fahrlässigkeit
Bei grob fahrlässigem Verhalten des Versicherungsnehmers kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder ganz verweigern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Versicherte betrunken einen Autounfall verursacht.
Welche gesetzliche Grundlage gibt es für Risikoausschlüsse?
Der Risikoausschluss ist in § 61 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Dieser Paragraph besagt, dass der Versicherer von der Leistung frei wird, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig seine vertraglichen Pflichten verletzt und dadurch den Schaden verursacht. Auch die Obliegenheitsverletzung, also das Nichterfüllen von Pflichten im Schadensfall, kann zu einem Risikoausschluss führen.
Warum gibt es Risikoausschlüsse?
Risikoausschlüsse dienen dazu, die Versicherungsgesellschaft vor unkalkulierbaren und unkontrollierbaren Risiken zu schützen. Versicherungen basieren auf dem Prinzip der Solidarität, bei dem viele Versicherte gemeinsam für die Schäden einzelner aufkommen. Würden alle Risiken ohne Ausschlüsse versichert werden, müssten die Versicherungsbeiträge für alle Versicherten deutlich höher ausfallen.
Darüber hinaus sollen Risikoausschlüsse auch dazu beitragen, dass Versicherungsnehmer verantwortungsvoll handeln und ihre vertraglichen Pflichten erfüllen. Wenn beispielsweise grob fahrlässiges Verhalten nicht zu einem Risikoausschluss führen würde, könnten Versicherte unvorsichtiger handeln und die Versicherung müsste für mehr Schäden aufkommen.
Welche Auswirkungen hat der Risikoausschluss?
Der Risikoausschluss hat vor allem Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und die Höhe der Versicherungsprämie. Durch den Ausschluss bestimmter Risiken wird das Risiko für den Versicherer verringert und somit auch die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen. Dies führt in der Regel zu niedrigeren Versicherungsprämien. Allerdings kann der Risikoausschluss auch dazu führen, dass bestimmte Schäden oder Ereignisse nicht von der Versicherung abgedeckt werden und somit der Versicherungsnehmer für die Kosten selbst aufkommen muss.
Zusammenfassung
Risikoausschlüsse definieren, für welche Schäden eine Versicherung nicht aufkommt, um die Versicherungsgesellschaft vor unkalkulierbaren Risiken zu schützen. Es gibt verschiedene Arten von Ausschlüssen, etwa aufgrund von Gefahren, Obliegenheitsverletzung, Vorerkrankungen oder grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 61 VVG, welcher besagt, dass bei Verletzung vertraglicher Pflichten durch den Versicherten kein Versicherungsschutz besteht. Risikoausschlüsse führen zu niedrigeren Versicherungsprämien, bedeuten aber auch, dass der Versicherte im Schadensfall selbst für die Kosten aufkommen muss.