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Homeoffice und Unfallversicherung: Was ändert sich, wenn zu Hause gearbeitet wird?

Die gesetzliche Unfallversicherung für Homeoffice-Arbeitnehmer bietet Schutz, hat aber auch Grauzonen. Laut einer DGB-Studie von März 2024 arbeiten 42% der Beschäftigten teilweise von zu Hause, was 15 Prozentpunkte mehr sind als vor Corona. Es ist wichtig, die Details der Unfallversicherung zu kennen, da manche Homeoffice-Tätigkeiten abgedeckt sind, während andere klare Ausschlusskriterien haben.

 

Rechtliche Grundlagen der gesetzlichen Unfallversicherung im Homeoffice

Die gesetzliche Unfallversicherung für Homeoffice-Arbeit ist im SGB VII geregelt und durch Urteile des Bundessozialgerichts näher bestimmt worden. Versicherungsschutz besteht nur, wenn ein klarer Bezug zur beruflichen Tätigkeit gegeben ist. Maßgeblich ist das Handlungstendenz-Prinzip, welches prüft, ob die Handlung beim Unfall zeitlich, örtlich und inhaltlich mit dem Arbeitsauftrag verbunden war.

Versicherungsschutz bei verschiedenen Homeoffice-Modellen

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt im Homeoffice fest eingerichtete Arbeitsplätze, die nur beruflich genutzt werden, ähnlich wie Büroarbeitsplätze ab. Bei gemischter Nutzung oder temporären Arbeitsplätzen hängt der Versicherungsschutz vom Kontext des Unfalls ab. Bei mobiler Arbeit gelten besondere Kriterien. Der Schutz beschränkt sich auf vereinbarte Arbeitszeiten oder Phasen tatsächlicher beruflicher Tätigkeit.

Versicherter Tätigkeitsbereich im Homeoffice

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt im Homeoffice fest eingerichtete Arbeitsplätze, die nur beruflich genutzt werden, ähnlich wie Büroarbeitsplätze ab. Bei gemischter Nutzung oder temporären Arbeitsplätzen hängt der Versicherungsschutz vom Kontext des Unfalls ab. Bei mobiler Arbeit gelten besondere Kriterien. Der Schutz beschränkt sich auf vereinbarte Arbeitszeiten oder Phasen tatsächlicher beruflicher Tätigkeit.

Versicherte Tätigkeiten im Homeoffice:

  • Direkte Arbeitsverrichtungen am häuslichen Arbeitsplatz
  • Betriebswege innerhalb der Wohnung zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen
  • Dienstliche Telefonate und Videokonferenzen
  • Arbeitsbedingte Pausen am Arbeitsplatz

Ausschlusskriterien und Graubereiche

Die gesetzliche Unfallversicherung im Homeoffice schließt grundsätzlich Unfälle bei privaten Handlungen wie Kochen oder Hausarbeit aus. Bei sogenannten Mischtatbeständen, also Überlappungen von beruflichen und privaten Tätigkeiten, entscheidet die überwiegende Handlungstendenz über den Versicherungsschutz. Die berufliche Komponente muss überwiegen, damit der Schutz greift. Die Versicherung gilt nur während der Arbeitszeit oder tatsächlicher Arbeit und nicht bei bloßer Anwesenheit. Kurze Pausen können versichert sein, lange nicht.

Nicht versicherte Tätigkeiten:

  • Private Verrichtungen während der Arbeitszeit
  • Wege zur Küche für private Mahlzeiten
  • Haushaltstätigkeiten parallel zur Arbeit
  • Kinderbetreuung während der Arbeitszeit

Räumliche und zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes

Die räumliche Abgrenzung der Unfallversicherung Homeoffice Arbeitnehmer erfolgt nach dem sogenannten "Betriebsstätten-Prinzip". Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf den konkret für die Arbeit genutzten Bereich der Wohnung.

Versicherter Bereich:

  • Der eigentliche Arbeitsplatz (Schreibtisch, Bürostuhl)
  • Unmittelbar angrenzende Bereiche für arbeitsnotwendige Utensilien
  • Wege zu betrieblich genutzten Geräten (Drucker, Scanner)

Nicht versicherter Bereich:

  • Küche (außer bei arbeitsbedingten Wegen)
  • Badezimmer
  • Schlafzimmer (außer bei dort eingerichtetem Arbeitsplatz)
  • Balkon oder Garten 

Beweislast und Dokumentationspflichten

  1. Die BSG-Rechtsprechung verlangt von Arbeitnehmern im Homeoffice, dass sie im Falle eines Unfalls klar nachweisen können, dass dieser während einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Dies kann durch lückenlose Dokumentation der Arbeitszeiten und Kommunikation erfolgen.
  2. Arbeitgeber sollten klare Regeln für die Arbeitsorganisation im Homeoffice erstellen, um die Dokumentation zu erleichtern.
  3. Bei einem Unfall müssen Arbeitnehmer diesen umgehend dem Arbeitgeber melden, der die Berufsgenossenschaft informiert. Verspätete Meldungen erschweren die Beweisführung. Berufsgenossenschaften haben ihre Prüfverfahren angepasst und führen nun häufiger Kontrollen der Arbeitsplatzorganisation durch.

 

Private Unfallversicherung als Ergänzung im Homeoffice

Die Lücken in der gesetzlichen Unfallversicherung machen eine private Unfallversicherung für Homeoffice-Arbeitnehmer besonders relevant. Private Unfallversicherungen bieten einen umfassenderen Schutz, der auch Unfälle während nicht-beruflicher Tätigkeiten im häuslichen Umfeld abdeckt.

Vorteile der privaten Unfallversicherung:

  • 24-Stunden-Schutz ohne räumliche Beschränkungen
  • Höhere Leistungen bei Invalidität
  • Zusätzliche Leistungen wie Bergungskosten und Heilbehandlungen
  • Schutz bei Freizeitunfällen im Homeoffice-Umfeld

Spezielle Homeoffice-Klauseln in privaten Versicherungen

Moderne private Unfallversicherungen haben ihre Bedingungen an die Homeoffice-Realität angepasst. Viele Versicherer bieten seit 2023 spezielle Homeoffice-Erweiterungen an.

Typische Homeoffice-Erweiterungen:

  • Erweiterte Arbeitsplatzunfälle im häuslichen Bereich
  • Schutz bei technischen Defekten von Arbeitsgeräten
  • Ergonomie-bedingte Gesundheitsschäden
  • Cyber-Risiken im Homeoffice

Kombinationsmöglichkeiten beider Versicherungsarten

Die optimale Absicherung für Homeoffice-Arbeitnehmer entsteht durch die intelligente Kombination von gesetzlicher und privater Unfallversicherung. Dabei sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Vermeidung von Doppelversicherungen
  • Optimierung der Versicherungssummen
  • Anpassung der Selbstbeteiligungen
  • Berücksichtigung von Wartezeiten

 

Rechtliche Einordnung und aktuelle Entwicklungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unfallversicherung Homeoffice Arbeitnehmer haben sich durch mehrere Gesetzesänderungen und Verordnungen weiterentwickelt:

  1. Arbeitsschutzverordnung Homeoffice (ArbSchV-HO) 2024: Diese neue Verordnung präzisiert die Pflichten von Arbeitgebern bezüglich der Unfallprävention im Homeoffice und deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz.
  2. SGB VII-Novelle 2024: Erweiterte Definition der versicherten Tätigkeiten im häuslichen Arbeitsbereich mit klareren Abgrenzungskriterien.
  3. Die EU-Richtlinie 2023/970 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der digitalen Arbeitswelt beeinflusst auch die deutschen Regelungen zur Unfallversicherung im Homeoffice. Die Umsetzung in deutsches Recht ist für 2025 geplant und wird voraussichtlich weitere Klarstellungen bringen.

 

Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

  1. Im Homeoffice sollten präventive Maßnahmen wie eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung mit ausreichender Beleuchtung, Belüftung und sicherer Verkabelung sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen umgesetzt werden.
  2. Zudem ist eine klare Trennung von Arbeits- und Privatbereich, die Dokumentation der Arbeitszeiten, regelmäßige Pausen sowie ein Notfallplan für technische Probleme wichtig.

 

Fazit

Die Unfallversicherung für Arbeitnehmer im Homeoffice bedarf einer genauen Betrachtung der gesetzlichen und privaten Absicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet zwar grundlegenden Schutz, aber im Homeoffice gibt es spezifische räumliche und zeitliche Grenzen. Eine private Unfallversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Die Rechtsprechung tendiert zu einer strikten Trennung von beruflichen und privaten Aktivitäten. Arbeitnehmer sollten Vorsichtsmaßnahmen treffen, ihre Versicherungssituation dokumentieren und regelmäßig prüfen. Es wird erwartet, dass rechtliche Entwicklungen im Jahr 2025 die Regelungen für die Unfallversicherung bei Heimarbeit präzisieren werden.


Der Beitrag wurde zuletzt am 15.06.2025 aktualisiert. Der Websitebetreiber garantiert nicht für Aktualität, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Informationen und übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden. Es wird empfohlen, professionelle Beratung zu suchen.

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