Ein Sturz auf dem Weg zum Schreibtisch, ein Unfall beim Gang zur Küche oder eine Verletzung beim Öffnen der Haustür: Wer im Homeoffice arbeitet, bewegt sich ständig zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten. Doch wann greift die gesetzliche Unfallversicherung? Seit 2021 sind Beschäftigte zu Hause grundsätzlich im gleichen Umfang geschützt wie im Betrieb. Entscheidend ist allerdings, was sie im Moment des Unfalls getan haben und welchem Zweck diese Tätigkeit diente.

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