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4 Minuten Lesezeit (763 Worte)

Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr – sinnvoll oder nicht?

Es gibt Versicherungsgesellschaften, die mit „Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung“ oder „Unfallversicherung mit Geld-zurück-Garantie“ werben. Gemeint ist in diesen Fällen die UBR, also die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr oder Prämienrückgewähr.

Dieses Versicherungsangebot kann sehr verlockend sein, da diese Versicherung nach einem Unfall sowohl die finanziellen Belastungen auffangen kann als auch das eingezahlte Geld später zurückzahlt, was der Funktion einer privaten Altersvorsorge oder einem Todesfallschutz ähnelt. Dahinter verbirgt sich jedoch ein Kombiprodukt aus privater Unfallversicherung mit Sparvertrag bzw. Kapitalversicherung, was mit Vor- und insbesondere auch Nachteilen behaftet ist. Es werden also zwei Verträge in einer Police gekoppelt – eine Unfallversicherung und eine Art der Kapitallebensversicherung.

Der Hauptbestandteil, also die Unfallversicherung, gleicht finanzielle Verluste aus, wenn nach einem Unfall in der Freizeit dauerhaft gesundheitliche Schäden zurückbleiben. Eine Unfallversicherung bietet also keinen Schutz bei einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeit wegen einer Krankheit, was in der Praxis jedoch häufiger vorkommt. Hier kann nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung Schutz bieten.

 

Zwei Versicherungen – ein Vertrag

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr kombiniert eine Unfallversicherung mit einer Lebensversicherung. Es werden also mit einer Unterschrift zwei Verträge abgeschlossen und Prämien für zwei Versicherungen gezahlt, weshalb die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr zu den teureren Versicherungen gehört. Auf den ersten Blick können Versicherungsnehmer jedoch einen Teil dieser Versicherungsbeiträge nach Vertragsablauf oder im Todesfall durch die Auszahlung der Lebensversicherung zurückerhalten.

Tatsächlich bekommen Versicherungsnehmer im Widerspruch zur Bezeichnung „Beitragsrückgewähr“ aber nicht die Prämien selbst anteilig zurück, sondern nur den Sparanteil nebst Zinsen. Ausgezahlt wird also nur ein Teil der Prämien nach Abzug aller Kosten aus dem Sparvertrag. Je nach Vertrag wird die Rückzahlung auf einen bestimmten Beitragsanteil begrenzt, wovon dann auch noch die Versicherungssteuer abgezogen wird. Im Falle des Todes eines Versicherungsnehmers wird nur der bis zu diesem Zeitpunkt erreichte Rückzahlungsanspruch ausgezahlt.

 

Hohe Prämien

Die Funktionsweise der Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr ähnelt der einer kapitalbildenden Lebensversicherung. Ein Teil der Prämie wird für den Risikoschutz der Unfallversicherung verwendet; der Rest wird als Sparanteil angelegt und später verzinst wieder ausgezahlt. Die verhältnismäßig hohen Prämien entstehen also, weil Versicherungsnehmer gleichzeitig eine Sparrate bezahlen.

Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr kosten je nach Tarif das Vier- bis Fünffache einer klassischen Unfallversicherung. Wie hoch der Sparanteil am gesamten Versicherungsbeitrag ausfällt, kann durch den Vergleich einer normalen Unfallversicherung mit der UBR von der gleichen Versicherungsgesellschaft herausgefunden werden.

Aktuell werden Sparanteile für die Beitragsrückerstattung wie bei anderen Renten- oder Lebensversicherungen eher niedrig verzinst. Es sollte darüber nachgedacht werden, ob es nicht sinnvoller ist, den Sparanteil anderweitig anzulegen. Dies, zumal eine Auszahlung des Sparanteils nach Abzug aller Abschluss- und Verwaltungskosten erfolgt – zuzüglich Zinsen und potenzieller Überschüsse.

 

Lange Laufzeiten

Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr wird vor dem Hintergrund der späteren Auszahlung von Kapital mit einer langen Laufzeit geschlossen. Üblich sind mindestens 15 Jahre Laufzeit. Da Versicherungsnehmer mit derartigen Verträgen langfristig ansparen möchten, können sie in der Regel nicht ohne Verluste zu einer günstigeren Alternative wechseln.

Für den Fall, dass sich Versicherungsnehmer die hohen monatlichen Beiträge nicht mehr leisten können und deshalb den Vertrag vorzeitig kündigen müssen, erhalten sie mit dem Rückkaufswert nur noch einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge zurück. Außerdem geht bei einer Kündigung des Vertrages gleichzeitig auch der Unfallschutz verloren.

 

Steuerliche Behandlung

Die Beiträge zur Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung können steuerlich abgesetzt werden. Wegen ihrer Anlagefunktion wird sie während der Laufzeit wie eine kapitalbildende Lebensversicherung als private Altersvorsorge aufgeführt.

Wird eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr am Ende der Laufzeit, im Todesfall oder durch Kündigung ausgezahlt, fallen auf die Rückzahlung in der Regel Steuern an. Die Rückzahlung wird mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Nur alte Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind noch steuerfrei.

Wird eine Invaliditätsleistung oder Rente aus der Unfallversicherung ausgezahlt, gelten auch hier die üblichen Steuerregeln.

 

Fazit

Eine private Unfallversicherung ist sicherlich sinnvoll für Menschen mit einem erhöhten Unfallrisiko in der Freizeit; beispielsweise bei riskanten Hobbies. Während der Arbeit sind Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Krankheiten und berufliche Risiken werden von der Unfallversicherung jedoch nicht abgedeckt. Hier kommen Berufsunfähigkeitsversicherungen und andere Absicherungen in Betracht.

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr bietet eine Möglichkeit der Geldanlage und späteren Kapitalauszahlung, die jedoch kritisch betrachtet werden sollte. Durch lange Laufzeiten werden Versicherungsnehmer an den Vertrag gebunden. Geschieht etwas in ihrem Leben, dass sie sich die hohen Prämien nicht mehr leisten können, fahren sie bei Kündigung Verluste ein. Es erscheint vor diesem Hintergrund sinnvoller zu sein, sowohl Unfallschutz als auch Kapitalzuwachs voneinander zu trennen.

Eine separate Unfallversicherung ist günstiger als eine UBR und kann ohne finanzielle Verluste bei Bedarf gewechselt werden. Betrachtet man die um den Sparanteil erhöhten Prämien der UBR, gibt es mit Anlageformen wie Tagesgeld, Festgeld, Indexfonds oder ETF-Sparplänen flexiblere und lukrativere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge und Geldanlage.

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