Beim Abschluss einer Lebensversicherung wurde bereits zu Beginn des Vertrages und auch auf Zwischenstand-Mitteilungen eine Ablaufleistung suggeriert, die in den meisten Fällen kaum erreicht wurde. Versicherte, die über viele Jahre ihre Beiträge entrichteten, reiben sich die Augen, denn die Auszahlung entspricht nicht einmal mehr dem, was einige Monate vor Ablauf der Lebensversicherung prognostiziert wurde.
Die Erklärung ist einfach, auch wenn die dem Verbraucher die Enttäuschung nicht nimmt: Versicherte werden an Bewertungsreserven beteiligt.
Die auch als stille Reserven bezeichneten Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen der Versicherungsgesellschaft, die sich durch die Anlage der Versicherungsprämien ergeben. Solange diese zwischen Kauf- und aktuellem Zeitpunkt stiegen konnte eine sogenannte stille Reserve gebildet werden. Dies soll Schwankungen am Kapitalmarkt kompensieren und somit einer höheren Sicherheit von Lebensversicherungen dienen.
Die Formel für die Berechnung lautet: Aktueller Marktwert abzüglich Kaufwert ergibt die Bewertungsreserven.
Wenn die Wertpapiere aktuell weniger wert sind als beim Kauf, ergeben sich auch negative Bewertungsreserven.
Versicherungsnehmer werden an den Bewertungsreserven nach einem verursacherorientierten Verfahren beteiligt. Das wiederum bedeutet, dass jedem Vertrag der entsprechende Anteil aus der gesamten stillen Reserve zugeordnet werden muss. Dies gelingt, indem Gruppen gebildet werden, denen die Bewertungsreserven zugeordnet werden. Der Gesetzgeber fordert hierbei, dass spätestens bei Vertragsende der Gruppe mindestens 50 % der Bewertungsreserve zuzuteilen sind.
Ein Grund für die geringere Auszahlung ist der drastischen Rückgang der Markt¬werte von Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften.
Während die Garantieverzinsung der garantierte Teil der zu erwartenden Rendite aus dem Vertrag ist, gibt es weitere Faktoren, die den Ertrag der Lebensversicherung beeinflussen:
Vertraglich zugesichert wird dem Versicherungsnehmer bei Lebens- und Rentenversicherungen der Garantiezins. In Beratungsgesprächen wird allerdings gern eine Ablaufleistung prognostiziert, die bereits Leistungen aus der Überschussbeteiligung und einer Beteiligung an den Bewertungsreserven beinhaltet. Man orientiert sich dabei gern an Gewinnen aus vergangenen Zeiten und genau hier liegt das Problem. Eine Prognose kann nur unverbindlich sein auch wenn diese auf der Grundlage von Überschussanteilsätzen jährlich neu berechnet werden.
Ging bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit die Versicherungsgesellschaft von einer positiven Zinsentwicklung aus, mussten faktisch die Ablaufprognosen im Nachhinein unrealistisch sein.
Zur Kalkulation der Beiträge bildet der Höchstrechnungszins die Obergrenze zur Berechnung der Deckungsrückstellungen. An diesem müssen sich die Versicherungsgesellschaften orientieren und in den meisten Fällen wird dieser auch angesetzt. Insofern entspricht der Garantiezins dem Höchstrechnungszins und dies ist der Wert, mit dem Versicherte über die Gesamtlaufzeit der Lebensversicherung sicher kalkulieren können.
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich die Renditen aus einer Lebensversicherung nicht auf den Beitrag beziehen. Verzinst werden lediglich die Sparbeiträge. Wirklich gespart wird der Anteil der Versicherungsprämie, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Risikoanteil übrig bleibt.
Die Versicherungsgesellschaften können die erforderlichen Renditen festverzinslichen Kapitalanlagen kaum noch erwirtschaften. Dies führt dann dazu, dass die Überschussanteile stark nach unten korrigiert werden und somit die tatsächliche Ablaufleistung weitaus geringer ist als prognostiziert.