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Das Versicherungsjournal von perfektversichert.de

In diesem Versicherungs-Journal haben wir vielfältige Informationen aus der Versicherungsbranche in Deutschland für Sie bereitgestellt.
4 Minuten Lesezeit (828 Worte)

Darum ist Auszahlung bei Lebensversicherung oft geringer als erwartet:

Beim Abschluss einer Lebensversicherung wurde bereits zu Beginn des Vertrages und auch auf Zwischenstand-Mitteilungen eine Ablaufleistung suggeriert, die in den meisten Fällen kaum erreicht wurde. Versicherte, die über viele Jahre ihre Beiträge entrichteten, reiben sich die Augen, denn die Auszahlung entspricht nicht einmal mehr dem, was einige Monate vor Ablauf der Lebensversicherung prognostiziert wurde.

Die Erklärung ist einfach, auch wenn die dem Verbraucher die Enttäuschung nicht nimmt: Versicherte werden an Bewertungsreserven beteiligt.

 

Was sind Bewertungsreserven?

Die auch als stille Reserven bezeichneten Überschüsse ergeben sich aus Gewinnen der Versicherungsgesellschaft, die sich durch die Anlage der Versicherungsprämien ergeben. Solange diese zwischen Kauf- und aktuellem Zeitpunkt stiegen konnte eine sogenannte stille Reserve gebildet werden. Dies soll Schwankungen am Kapitalmarkt kompensieren und somit einer höheren Sicherheit von Lebensversicherungen dienen.

Die Formel für die Berechnung lautet:  Aktueller Marktwert abzüglich Kaufwert ergibt die Bewertungsreserven.
Wenn die Wertpapiere aktuell weniger wert sind als beim Kauf, ergeben sich auch negative Bewertungsreserven.

Versicherungsnehmer werden an den Bewertungsreserven nach einem verursacherorientierten Verfahren beteiligt. Das wiederum bedeutet, dass jedem Vertrag der entsprechende Anteil aus der gesamten stillen Reserve zugeordnet werden muss. Dies gelingt, indem Gruppen gebildet werden, denen die Bewertungsreserven zugeordnet werden. Der Gesetzgeber fordert hierbei, dass spätestens bei Vertragsende der Gruppe mindestens 50 % der Bewertungsreserve zuzuteilen sind.

Ein Grund für die geringere Auszahlung ist der drastischen Rückgang der Markt¬werte von Kapitalanlagen der Versicherungsgesellschaften.

 

So entstehen Überschüsse bei Lebensversicherungen:

Während die Garantieverzinsung der garantierte Teil der zu erwartenden Rendite aus dem Vertrag ist, gibt es weitere Faktoren, die den Ertrag der Lebensversicherung beeinflussen:

  1. Bewertungsreserven
    Wie diese entstehen, haben wir bereits oben erläutert.

  2. Risikoüberschuss
    Bei Lebensversicherungen muss das Risiko der Sterblichkeit berücksichtigt werden. In den Beiträgen ist demzufolge auch ein Todesfallrisiko kalkuliert. Wenn der Versicherer jedoch weniger Kapital für Todesfallleistungen aufzubringen hat, ergibt sich ein Überschuss, an der er den Versicherungsnehmer zu 90 % beteiligen muss.

  3. Zinsüberschuss
    Nachdem vom zu zahlenden Beitrag die Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten abgezogen wurden, verbleibt der tatsächliche Sparbeitrag. Für diese zahlt der Versicherer den Garantiezins. Konnten jedoch mehr Erträge erzielt werden, so müssen Versicherungsnehmer zu 90 % an diesen beteiligt werden. Dies ergibt den Zinsüberschuss.

  4. Kostenüberschuss
    Für den Fall, dass die Verwaltungskosten geringer ausfallen als ursprünglich angenommen, entsteht auch hier ein Überschuss, an dem Versicherte zu 50% beteiligt werden.

 

Prognoserechnungen waren grundsätzlich zu positiv

Vertraglich zugesichert wird dem Versicherungsnehmer bei Lebens- und Rentenversicherungen der Garantiezins. In Beratungsgesprächen wird allerdings gern eine Ablaufleistung prognostiziert, die bereits Leistungen aus der Überschussbeteiligung und einer Beteiligung an den Bewertungsreserven beinhaltet. Man orientiert sich dabei gern an Gewinnen aus vergangenen Zeiten und genau hier liegt das Problem. Eine Prognose kann nur unverbindlich sein auch wenn diese auf der Grundlage von Überschussanteilsätzen jährlich neu berechnet werden.

Ging bei Vertragsabschluss oder während der Laufzeit die Versicherungsgesellschaft von einer positiven Zinsentwicklung aus, mussten faktisch die Ablaufprognosen im Nachhinein unrealistisch sein.

 

Garantiezins ./. Höchstrechnungszins

Zur Kalkulation der Beiträge bildet der Höchstrechnungszins die Obergrenze zur Berechnung der Deckungsrückstellungen. An diesem müssen sich die Versicherungsgesellschaften orientieren und in den meisten Fällen wird dieser auch angesetzt. Insofern entspricht der Garantiezins dem Höchstrechnungszins und dies ist der Wert, mit dem Versicherte über die Gesamtlaufzeit der Lebensversicherung sicher kalkulieren können.

Zu beachten ist hierbei jedoch, dass sich die Renditen aus einer Lebensversicherung nicht auf den Beitrag beziehen. Verzinst werden lediglich die Sparbeiträge. Wirklich gespart wird der Anteil der Versicherungsprämie, der nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sowie dem Risikoanteil übrig bleibt.

Betrachten wir die Entwicklung der Höchstrechnungszinsen:

  • 07/1986 bis 06/1994  3,50 %
  • 07/1994 bis 06/2000  4,00 %
  • 07/2000 bis 12/2003  3,25 %
  • 01/2004 bis 12/2006  2,75 %
  • 01/2007 bis 12/2011  2,25 %
  • 01/2012 bis 12/2014  1,75 %
  • 01/2015 bis 12/2016  1,25 %
  • 01/2017 bis 12/2021  0,90 %
  • Seit Januar 2022        0,25 %

Die Versicherungsgesellschaften können die erforderlichen Renditen festverzinslichen Kapitalanlagen kaum noch erwirtschaften. Dies führt dann dazu, dass die Überschussanteile stark nach unten korrigiert werden und somit die tatsächliche Ablaufleistung weitaus geringer ist als prognostiziert.

 

Was können Versicherte tun?

  1. An den Versicherer wenden
    Zunächst sollten sich Verbraucher an den Versicherer wenden um zu erfahren, aus welchen Gründen die Überschüsse geringer ausfielen als noch kürzlich in Aussicht gestellt. Dafür hat die Verbraucherzentrale Hamburg einen Musterbrief erstellt, der hier kostenlos heruntergeladen werden kann: https://www.vzhh.de/media/4083
    Für den Fall, dass Sie darauf keine oder nur eine unzureichende Antwort erhalten, können sich Verbraucher an den Versicherungsombudsmann oder die staatliche Versicherungsaufsicht wenden.

  2. Widerspruch bei Vertragsabschluss zwischen 1994 und 2007 prüfen
    Lebensversicherungen, die zwischen 1991 und 2007 abgeschlossen wurden, könnten unter Umständen noch immer einem Rücktritts-, Widerspruchs- oder Widerrufsrecht unterliegen. In diesem Zeitraum wurden Verbraucher nicht genügend über ihre Rechte aufgeklärt, was zu einem dauerhaften Widerspruchsrecht bei Lebens- und Rentenversicherungen führt. Dies betrifft ausschließlich Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
    Führt der Widerspruch zum Erfolg, so erstattet die Versicherungsgesellschaft die Beiträge. Hierbei sind lediglich die Risikobeiträge abzugsfähig, denn der Versicherte hatte dennoch auch einen Versicherungsschutz. Für die über dem Risikobeitrag liegenden Zahlungen werden Zinsen gezahlt. Abschluss- und Verwaltungskosten werden erstattet.

 

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