Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

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BegriffDefinition
Stille Reserven

Bei stillen Reserven, Bewertungsreserven oder stillen Rücklagen handelt es sich um Vermögenswerte, die nicht in der Bilanz erscheinen. Stille Reserven entstehen durch Rundungen und Schätzungen. Stille Reserven können aus geringfügigen Wirtschaftsgütern, Vermögensgegenstände aus dem Anlagevermögen, Nachzahlungen, Strafzahlungen und Wertsteigerungen entstehen.

Bei Lebensversicherungen wird von stillen Reserven gesprochen, wenn es um die Überschüsse der Versicherung bei der Kapitalanlage geht. Lebensversicherungen auf Kapitalbasis legen die Prämien ihrer Versicherungsnehmer zu einem bestimmten Anteil an, wodurch Renditen erwirtschaftet werden. Diese Renditen werden Versicherungsnehmern am Laufzeitende ausgezahlt. Liegen die aktuellen Werte der Kapitalanlage über dem Wert zum Zeitpunkt der Anlage, entstehen stille Reserven. Diese stillen Reserven oder Bewertungsreserven ergeben sich aus der Differenz zwischen aktuellem Marktwert und Buchwert oder Kaufwert der Kapitalanlage. Da Versicherungsgesellschaften mit dem Geld ihrer Versicherungsnehmer arbeiten, werden diese an den stillen Reserven beteiligt.

Synonyme: Bewertungsreserven, stille Rücklagen