Fachbegriffe-Versicherungen

FAQ

Eine persönliche Beratung zu Versicherungen und deren Vermittlung kann in den Regionen Dessau-Roßlau, Bitterfeld-Wolfen, Zerbst, Halle, Leipzig und Magdeburg erfolgen, durch RGVM GmbH Breiteweg 46 39179 Barleben Amtsgericht: Stendal | HRB 21772 | Geschäftsführung: Robert Günther. Eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung bei der zuständigen Behörde, und im Vermittlerregister unter der Registrierungsnummer D-P0ZO-PHYMB-96 registriert.

Telefonzentrale: 0340 530 952 03
Hier wird Ihr Anliegen aufgenommen und an den regional zuständigen Berater weitergeleitet, der dann zeitnah mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird.

 

 

Hinweis:
Bei der hier hinterlegten Grafik handelt es sich um einen sogenannten "Affiliate-Banner". Verwenden Sie nun diesen Link/Banner und schließen dann z. B. einen Vertrag ab oder führen einen Kauf durch, so erhalten wir eine Provision vom Anbieter. Für Sie entstehen keine Nachteile beim Kauf, Vertrag oder Preis.

 

BegriffDefinition
Mehrkosten

Bei Mehrkosten handelt es sich um Kosten, die über einen vergleichbaren Kostenwert hinausgehen. Mehrkosten gehen im Bereich von Fertigungsausschüssen, Zeitüberschreitungen, Lohnüberschreitungen, Materialnachforderungen, Lagerschwund oder Materialnachforderungen über die geplanten Kosten hinaus. Es handelt sich um Abweichungen, die in außergewöhnlichem Umfang auch als Wagnis-Verluste betrachtet werden können.

Im Bereich der Versicherungen kommt es häufig zu Mehrkosten bzw. Nacharbeitskosten, wenn ein Versicherungsnehmer nach einem Sachschaden eigene Maßnahmen zur Betriebsweiterführung unternommen hat, um die wirtschaftlichen Einbußen einer Betriebsunterbrechung zu vermindern oder abzuwenden. Viele Versicherungen übernehmen Mehrkosten, die bei derartig gelagerten Sachschäden anfallen.

Mehrkostenversicherungen ähneln daher Betriebsunterbrechungsversicherungen, die auf das Sachinteresse und Nutzungsinteresse ausgerichtet sind. Der eigentliche Unterbrechungsschaden ist bei einer Mehrkostenversicherung nicht vom Versicherungsschutz umfasst. Eine Versicherung über Mehrkosten ist bei den technischen Versicherungen, bei Feuerversicherungen und verwandten Versicherungszweigen zu finden. Als Mehrkosten werden die Kosten für Maßnahmen versichert, die der Erhaltung oder schnellen Wiederherstellung der Betriebsleistung nach dem Schadensereignis dienen. In Versicherungsverträgen werden die übernahmefähigen Mehrkosten durch Aufzählungen deklariert.